Scratching (englisch: to scratch - kratzen) bezeichnet das absichtliche Zerkratzen von Glas -, Plastik - oder Farboberflächen im öffentlichen Raum. Besonders betroffen sind dabei Fensterscheiben von öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Zügen, Straßenbahnen und Bussen. Gekratzt wird meist mit Glasscherben, Marmorsteinen oder Nothämmern. Meist werden dabei Tags ähnlich wie beim Graffiti hinterlassen.
Ende der 1990er ist es erstmals aufgetreten und hat sich danach von einzelnen Gebieten über das ganze Bundesgebiet verbreitet. Besonders in Berlin ist es ein derart weitverbreitetes Phänomen, dass die Verkehrsbetriebe dazu übergegangen sind, Glasflächen mit Klarsichtfolie zu überziehen, die das eigentliche Fensterglas vor Zerstörung schützen. In regelmäßigen Intervallen werden die Folien abgezogen und durch neue ersetzt, bspw. plante die S-Bahn Berlin GmbH rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft 2006 den Austausch aller zerkratzten Folien/Scheiben. 2003 wurden von der S-Bahn Berlin 2.325 zerkratzte Scheiben ausgetauscht.
Teilweise wird Scratching als Streetart betrachtet, zumeist aber als Vandalismus oder Sachbeschädigung. Juristisch ist es unbestritten eine strafbare Handlung, deren Ahndung aber oft schwierig ist, da die Täter selten auf frischer Tat ertappt werden. Legales Scratching ist im Gegensatz zu legalem Graffiti nicht sehr verbreitet.
Das Scratching erfüllt ebenso wie das Anbringen von Grafitti auf Objekten jeglicher Art ohne Zustimmung des privaten oder öffentlichen Eigentümers den Tatbestand der Sachbeschädigung. Neben der zivilrechtlichen ergibt sich damit auch eine strafrechtliche Relevanz. In Deutschland sind die dafür geltenden Rechtsnormen:
§ 303 StGB. Sachbeschädigung
§ 304 StGB. Gemeinschädliche Sachbeschädigung
In Österreich regeln diese Sachverhalte die §§ 125 und 126 [StGB], in der Schweiz der Artikel 144 [StGB].