Die Seðlabanki Íslands (isl. Isländische Zentralbank) ist die Zentralbank Islands.
Sie wurde 1961 nach einem Beschluss des isländischen Parlaments Alþingi aus der Landsbanki ausgegliedert, die die Aufgaben der Notenausgabe bis dahin inne hatte, aber nur wenige Aufgaben im Rahmen der Geldpolitik erfüllte.
Seðlabanki Íslands gehört dem isländischen Staat und wird von einem Komitee von drei Gouverneuren geleitet, die vom Premierminister für eine Amtszeit von sieben Jahren ernannt werden. Sie werden von einem Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern überwacht. Die Zentralbank hat das alleinige Recht, Banknoten und Münzen der Isländischen Krone zu drucken oder zu prägen und auszugeben. Im Jahr 1986 verlor die Zentralbank per Gesetz das Recht, den Zinssatz der isländischen Banken kontrollieren zu können.
Obwohl sie rechtlich unabhängig ist, wird von der Bank traditionell erwartet, dem Kurs der Regierung zu folgen. 2001 wurde die Zentralbank mit dem Recht ausgestattet, unabhängig von den Vorgaben der Regierung die Inflation zu beeinflussen und eine Geldpolitik auf eine stabile Preisentwicklung zu verfolgen.
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