Mit Search and Rescue, SAR (deutsch Suchen und Retten) wird im Behördendeutsch der Such- und Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Luft- und Seefahrt bezeichnet.
Der deutsche SAR-Dienst soll also schnelle Hilfe bei Unfällen mit Beteiligung von Luftfahrzeugen und bei Notlagen auf See (Seenot) leisten. In den SAR sind Verwaltungen und freiwillige Organisationen wie der Katastrophenschutz eingegliedert. Der SAR-Dienst wurde auf Grund internationaler Vereinbarungen eingerichtet. Verantwortlich dafür sind die Bundesländer, doch bei länderübergreifenden Schadenslagen auch das Bundesverkehrsministerium, z.T. das Bundesinnenministerium und das Bundesverteidigungsministerium.
Für suchende und rettende Freiwillige (vgl. „emergenten Organisations-Netzwerke“), die es vereinzelt gibt, wird in Deutschland der Ausdruck „SAR“ nicht verwendet.
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Im Bereich der Luftfahrt wird der SAR-Dienst von der Bundeswehr (Luftwaffe und Marine) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wahrgenommen. Dieser wurde mit dem Beitritt Deutschlands zur ICAO, der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation, aufgestellt. Jedes Mitgliedsland der ICAO muss einen SAR-Dienst unterhalten.
Aufgaben des SAR-Dienstes der Bundeswehr sind:
Durch die Mitgliedschaft in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, kurz IMO) der Vereinten Nationen muss Deutschland auch einen maritimen SAR-Dienst (Seenotrettungsdienst) unterhalten. Diese staatliche Aufgabe wurde mit einer Vereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an letztere übertragen. Sie wird mit Seenotkreuzern durchgeführt und von Bremen Rescue Radio koordiniert.
Darüber hinaus hält die Marine SAR-Hubschrauber (Sea King) des Kieler Marinefliegergeschwaders 5 an Nord- und Ostsee zur Seenotrettung bereit. Bei der Seenotrettung mittels SAR-Hubschraubern spielt die Aufnahme von Verletzten oder erkrankten Personen durch die Rettungswinde eine maßgebliche Rolle. Ebenfalls eine Besonderheit ist, dass die Luftrettung über See (engl. offshore) mangels alternativer Rettungsmöglichkeiten oftmals auch unter sehr schwierigen Wetterbedingungen erfolgt. Insofern unterscheidet die Seenotrettung klar von rettungsdienstlichen und SAR-Einsätzen über Land.
Ein weiteres Einsatzgebiet von SAR-Hubschraubern ist die Rettung in schwierigem, weil gebirgigem Gelände. Hierzu hält die deutsche Luftwaffe – vor allem das Lufttransportgeschwader 61 (Penzing) – alpennah SAR-Hubschrauber vor, die mit ihrer Ausrüstung (u.a. Rettungswinde) eine sinnvolle Ergänzung zur Luftrettung darstellen. Suchflüge und Rettungsaktionen der SAR-Einheiten können im Gegensatz zu vielen nur tagsüber vorgehaltenen zivilen Rettungshubschraubern rund um die Uhr erfolgen. Die deutschen SAR-Hubschrauber in den Alpen werden bei Bedarf durch weitere Helikopter aus den Beständen der Bundeswehr ergänzt, sofern die vorliegende Notlage dies erfordert.
Die SAR-Hubschrauberbesatzungen arbeiten vor Ort oftmals mit der Bergwacht zusammen. Trainiert werden neben gemeinsamen Suchaktionen auch Flüge mit Rettungs- und Suchhunden, um z.B. Lawinen-Opfer orten und retten zu können.
Wesentlicher Bestandteil der SAR-Rettungsmittel 1. Grades in Deutschland ist das bundeseigene Hubschrauber-Stützpunktnetz. Auf dem Festland unterhält die Luftwaffe der Bundeswehr zahlreiche sogenannte SAR-Kommandos, hinzu kommen SAR-Hubschrauber der Marine auf Helgoland, in Warnemünde und Kiel. Die Marine-SAR-Hubschrauber übernehmen die SAR-Aufgabe über Nord- und Ostsee gemeinsam mit der DGzRS.
Alle SAR-Hubschrauber in Deutschland sind unter anderem mit folgendem Gerät ausgestattet: SAR-Hubschrauber an SAR-Kommandos
SAR-Hubschrauber an Rettungszentren waren in das Netz der zivilen Rettungshubschrauber integriert. Mit Abgabe des Flugbetriebes in Neustrelitz zum 1. Juli 2006 an die ADAC-Luftrettung GmbH setzt die Luftwaffe keine SAR-Hubschrauber mehr an Rettungszentren ein. Am Bundeswehrkrankenhaus in Ulm und dem Bunderswehrzentralkrankenhaus in Koblenz stellt die ADAC-Luftrettung den Hubschrauber, am Bundeswehrkrankenhaus das Bundesministerium des Innern. Nach wie vor wird in diesen drei Rettungszentren die medizinische Besatzung von der Bundeswehr gestellt. Die Hubschrauber sind wie zivile Rettungshubschrauber nach Norm ausgestattet.
Die Besetzung von SAR-Hubschraubern mit Funktionsträgern richtet sich in Deutschland nach dem jeweils zugedachten Auftrag des Kommandos.
Im Bereich der Marineflieger bilden stets mindestens vier Personen die Crew, darunter
Zum Einsatz kommen dabei Westland Sea King MK 41-Hubschrauber.
Im Bereich der Luftwaffe hingegen werden die Hubschrauber regulär mit drei Crew-Mitgliedern besetzt:
Zum Einsatz kommen dabei Hubschrauber vom Typ Dornier Bell UH-1D. Die ehemaligen SAR-Rettungshubschrauber an Rettungszentren, die von der Luftwaffe gestellt wurden, flogen aufgrund ihres anders gearteten Auftrags (Schwerpunkt Notfallrettungsdienst) mit einer modifizierten Besatzung, bestehend aus
Zum Einsatz kamen auch dort Hubschrauber vom Typ Dornier Bell UH-1D.
Die Hubschrauber an SAR-Kommandos sind generell 24 Stunden am Tag ganzjährig einsatzbereit. Tagsüber gilt eine Vorlaufzeit von max. 15 Minuten, im Zeitraum von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang erhöht sie sich auf maximal eine Stunde.
Die SAR-Rettungshubschrauber an den Rettungszentren der Luftwaffe sind analog zum Christoph-Rettungshubschrauber-Netz innerhalb von 2 Minuten nach dem Alarm in der Luft. SAR-Rettungshubschrauber an Rettungszentren stehen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (max. 21:00h) zur Verfügung.
Die Anforderung von SAR-Einheiten wird vornehmlich dann notwendig, wenn ein Luft- oder Wasserfahrzeug in eine Notlage gerät oder vermisst wird. Meist wird von den Betroffenen oder aber besorgten Angehörigen bzw. koordinierenden Stellen (Tower/Hafen) zunächst in solchen Lagen die örtlich zuständige Rettungsleitstelle, die Polizei oder die Feuerwehr über den Notruf 112 informiert. Sofern die jeweilige Leitstelle Hilfe von SAR-Einheiten benötigt, setzt sie sich mit der zuständigen SAR-Leitstelle in Verbindung. Die Alarmierung der SAR-Hubschrauber an den SAR-Kommandos erfolgt dann über die SAR-Leitstelle Münster (Westfalen) für den Festlandbereich bzw. über die SAR-Leitstelle Glücksburg für den maritimen Bereich. Anfordernde Stelle ist also typischerweise die Luftaufsicht oder eine andere Institution, alarmierende und entsendende (befehlsbefugte) Zentrale jedoch die SAR-Leitstelle.
Mit Notärzten besetzte SAR-Rettungshubschrauber werden über die regional zuständige Rettungsleitstelle eingesetzt, wenn sie für rettungsdienstliche Aufgaben herangezogen werden. Die Anforderung von Rettungshubschraubern zur notfallmedizinischen Versorgung obliegt nicht dem Anrufer, sondern stellt eine Entscheidung des verantwortlichen Disponenten dar.
Im Folgenden ist exemplarisch ein Einblick in die Zuständigkeiten für den SAR-Dienst in einigen anderen Staaten der Erde gegeben.