Seehandelsrecht

Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch (§§ 474 - 905) des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das allgemeine Handelsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werden dabei nicht vollständig verdrängt, sondern gelten subsidiär. Das heißt: Das Seehandelsrecht findet nur Anwendung, wenn es eine speziellere Regelung enthält (lex specialis) als das allgemeine Handelsrecht oder das BGB.

Reformbestrebungen

Am 5. Juli 2004 hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Sachverständigengruppe zur Reform des Seehandelsrechts eingesetzt. Das Gremium hat den Auftrag, das im Handelsgesetzbuch kodifizierte Seehandelsrecht kritisch zu untersuchen und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bei einer umfassenden Reform des Seehandelsrechts zu unterstützen. Die Arbeiten sollen bis 2007 abgeschlossen werden.

Literatur

  • Puttfarken, Hans-Jürgen: Seehandelsrecht, Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg 1997, ISBN 3800511711.
  • Prüssmann, Heinz; Rabe, Dieter (Bearb.): Seehandelsrecht: fünftes Buch des Handelsgesetzbuches; mit Nebenvorschriften und internationalen Übereinkommen, Verlag C.H. Beck, München 2000 (4. Auflage), ISBN 3406455107.

Weblinks

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