Als Seemacht bezeichnet man einen Staat, der mit einer ausgewogenen Flotte von gesicherten seestrategischen Positionen aus die Seeherrschaft anstrebt. Die Definition von Seemacht als Teil des heutigen seestrategischen Begriffssystems geht auf die von Alfred Thayer Mahan in seinem Buch „Der Einfluss der Seemacht auf die Geschichte“ gelegten Grundlagen zurück.
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Seemacht ist ein Produkt aus Flotte und seestrategischer Position. Ist in dieser Kalkulation ein Faktor Null, dann ist auch das Produkt Seemacht Null. Seemacht ist die Voraussetzung für jegliche Machtprojektion über See (Supermacht).
Seemacht setzt ausgewogene und zahlenmäßig einem potentiellen Gegner überlegene Seestreitkräfte voraus. Diese Flotte umfasst alle Kriegsschiffkategorien unter anderem: Flugzeugträger mit bordgestützten Marinefliegerverbänden, Amphibische Komponente, U-Boote, Zerstörer/ Fregatten mit ASW (Anti Submarine Warfare), ASuW (Anti Surface Warfare) und AAW (Anti Air Warfare) Kapazitäten, Minenstreitkräften einschließlich einer nuklearen Komponente usw.
Seestrategische Positionen sind im Operationsgebiet vorhandene landgestützte Versorgungseinrichtungen, die über eine leistungsfähige und sichere Verbindung zum eigenen Territorium verfügen müssen. Sie müssen gleichzeitig gegen feindliche Luft- und Landoperationen gesichert sein. Ohne diese Positionen ist ein Kampf um Seeherrschaft nicht möglich.
Ziel der Seekriegsführung ist der Kampf um Seeherrschaft. Die Seeherrschaft kann sich global entfalten oder auf Ozeane (z.B. Atlantik), sowie Randmeere (z.B. Nord- und/ oder Ostsee) beschränken. Ein wesentliches Kriterium ist die Dauer der Seeherrschaft. Für die Dauer der Seeherrschaft wird eigener Seeverkehr geschützt und gegnerischer Seeverkehr unterbunden.
Im Frieden oder Zustand des Nicht-Krieges wird selbstverständlich nicht um Seeherrschaft gekämpft. Hier können Seemächte mit einer ausreichenden maritimen Komponente, die von maritimen Positionen operieren, politisch Einfluss ausüben. Seestreitkräfte werden z.B. vor den Küsten eines Staates als Ausdruck politischen Wollens eingesetzt und dokumentieren dies mit ihrer Präsenz: z.B. die Deutsche Marine vor den Küsten Libanons im Auftrag der UNO. Eventuelle konträre politische Ansichten können zum Einsatz von Seestreitkräften anderer Staaten führen und damit eine Gegenpräsenz ausüben. Dies führt bei ausreichender Stärke und Durchhaltefähigkeit des Einsatzes zu einer Neutralisierung der ursprünglichen politischen Absicht. Entscheidend ist auch hier die Dauer des Einsatzes, der durch maritime Positionen abgesichert werden muss. Diese Positionen verfügen allerdings über gesicherte Verbindungen zum eigenen Machtbereich, die im Frieden immer gewährleistet sind. Sie können teilweise durch eine leistungsfähige Seeversorgung ersetzt werden. Allerdings beinhaltet überlegene Seemacht im Frieden potentielle Seeherrschaft im Krieg.
Die Beherrschung der See (Seeherrschaft, im Englischen „command of the sea“) spielt seit jeher eine entscheidende Bedeutung im Entstehungsprozess der Völker und in den Auseinandersetzungen zwischen den Völkern. Sie hat damit die Geschichte der Menschheit bis heute wesentlich beeinflusst. Frühere wichtige Seemächte waren im Okzident unter anderem (grob chronologisch) Persien unter Nutzung phönizischer Schiffe, Athen, Karthago, Römische Reich, Byzantinische Reich, die Hanse, Genua, Venedig, Portugal, Spanien, die Niederlande, Frankreich, England/Großbritannien, die USA und die frühere Sowjetunion bzw. heute Russland. Das deutsche Kaiserreich beging den verhängnisvollen Fehler zu glauben, die Schaffung einer Schlachtflotte würde dem Reich einen Seemachtstatus verschaffen. Der Verlauf des Ersten Weltkrieges widerlegte diese Auffassung. Grund war das Fehlen jeglicher seestrategischer Position.