Unter Seemannschaft versteht man die Fertigkeiten, die ein Seemann zur praktischen Handhabung eines Schiffes beherrschen muss. Die Anforderungen an einen Seemann, und insbesondere an den verantwortlichen Schiffsführer, sind sehr vielseitig. Die tatsächlichen Anforderungen variieren dabei je nach der Art des Schiffes, dem Revier, dem Wetter und Seegang, den Fähigkeiten und Zahl der Crew, und zwischen Berufsschifffahrt und Sportschifffahrt.
Inhaltsverzeichnis |
Anlegen, Ablegen, Ankern, Segelmanöver wie Reffen, Wenden oder Halsen, Seenotmanöver und Manöver unter Motor, Leinenmanöver, Schleppen.
„Regeln guter Seemannschaft“ ist ein juristischer Begriff und wird in Gerichtsverfahren verwendet zur Beurteilung einer verantwortungsvollen Handlungsweise unter Berücksichtigung üblicher Praxis zur Vermeidung von Schäden und Gefahren. Er bezieht sich meistens auf die Kollisionsverhütungsregeln. Dort ist die Rede von „Vorsichtsmaßnahmen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern.“ Gemeint sind damit Vorsichtsmaßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln hinausgehen, wie beispielsweise das Tragen von Rettungsweste und Lifebelt bei viel Seegang, oder eine vorausschauende Törnplanung, die mögliche Wetteränderungen mit einplant. Obwohl diese Begriffe nur durch Fallbeispiele aus der Praxis definiert sind, haben sie bei Entscheidungen von Seegerichten fast Gesetzescharakter. Eine Rolle bei der Beurteilung von „Regeln guter Seemannschaft“ spielen neben dem gesunden Menschenverstand vor allem Sicherheitsempfehlungen wie die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie.