Der Seeverkehr findet auf allen Wasseroberflächen statt, auf denen Schiffe, Boote oder andere zur Beförderung oder sportlichen Beförderung von Menschen und/oder Ladung als Verkehrsträger dienen.
Um den kollisionsfreien Ablauf dieses Verkehrs zu gewährleisten, gibt es das Seeverkehrsrecht, das national z. B. in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, verschiedenen Hafenordnungen oder international in den Kollisionsverhütungsregeln festgelegt ist.
Über 90 % aller Waren und Güter in Europa haben mindestens einmal den Weg über See gemacht.