Seezeichen oder Schifffahrtszeichen sind in der Regel hör- oder sichtbare Markierungen, die als Navigationshilfen in der Schifffahrt dienen.
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1310 stand bereits ein Turm auf der Insel Neuwerk in der Elbmündung. Die ersten schwimmenden Seezeichen lagen 1358 aus. Die 'Schartonne' wird 1466 erwähnt. Die Hamburger Kaufmannschaft brachte sie mit einem Kauffahrteischiff aus.
Die Tonnen waren meist wie ein Fass aus Eichenholz mit Eisenringen gefertigt. Zuerst waren sie konisch geformt, später liefen sie an beiden Enden spitz zu. Später entwickelten sich die verschiedenen heutigen Formen. Um 1900 gab es im Elbstrom schon ca. 134 Tonnen.
Waren zuerst alle Tonnen schwarz, so begann man 1575, auch weiße Tonnen auszulegen. 1887 wurde durch den Reichskanzler eine einheitliche Betonnung an den deutschen Küsten angeordnet: Rote Spierentonnen an der Steuerbordseite und schwarze, spitze Tonnen für Backbord. Seit 1982 gilt die Regelung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.
Seezeichen dienen der Navigation nach Sicht und sind zur Orientierung der Seefahrer häufig an Küsten, gefährlichen Sandbänken oder Riffen, in Hafeneinfahrten und engen Fahrstraßen aufgestellt.
Sie sind durch Form und Farbe sowie teilweise durch Lichtsignale (Befeuerung) eindeutig unterscheidbar und haben international festgelegte Bedeutungen. Seezeichen mit Radarantwortbaken (Racons) identifizieren sich auf einem Radarschirm mit besonderen Zeichen (meist Morsecode, heute digital mit Ansteuerungskennzeichen, die in Seekarten eingetragen sind).
Im Wesentlichen kennzeichnen die Seezeichen Schifffahrtswege oder Fahrwasser nach dem Lateralsystem und Gefahrenstellen nach dem Kardinalsystem.
Schwimmende Seezeichen werden Tonnen genannt. Der häufig in diesem Zusammenhang verwendete Begriff Bojen ist für ein Seezeichen fast immer falsch.
Man unterscheidet Tag-, Nacht- und Nebelseezeichen.
Tagseezeichen sind
Zu den Nachtseezeichen gehören
Nebelzeichen sind
Für den Unterhalt der Seezeichen ist in den deutschen Hoheitsgewässern die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit derzeit 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSA) zuständig. Zentrale technische Aufgaben werden von der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (ehemals Seezeichenversuchsfeld) für die See- und Binnenwasserstraßen wahrgenommen. Die Seezeichen werden in den Tonnenhöfen der WSA gewartet. Die Tonnen werden von Spezialschiffen, so genannten Tonnenlegern, regelmäßig zur Überholung eingeholt und wieder ausgelegt. So wird zum Beispiel in eisgefährdeten Gewässern im Winter eine besondere Winterbetonnung ausgelegt. Sofern beleuchtete Seezeichen noch nicht mit Solarenergie betrieben werden, müssen außerdem regelmäßig die Energiequellen aufgefüllt werden.
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