Seezeichen

Tonne 15 Ansteuerung Fehmarnsund
Tonne 15 Ansteuerung Fehmarnsund

Seezeichen oder Schifffahrtszeichen sind in der Regel hör- oder sichtbare Markierungen, die als Navigationshilfen in der Schifffahrt dienen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1310 stand bereits ein Turm auf der Insel Neuwerk in der Elbmündung. Die ersten schwimmenden Seezeichen lagen 1358 aus. Die 'Schartonne' wird 1466 erwähnt. Die Hamburger Kaufmannschaft brachte sie mit einem Kauffahrteischiff aus.

Die Tonnen waren meist wie ein Fass aus Eichenholz mit Eisenringen gefertigt. Zuerst waren sie konisch geformt, später liefen sie an beiden Enden spitz zu. Später entwickelten sich die verschiedenen heutigen Formen. Um 1900 gab es im Elbstrom schon ca. 134 Tonnen.

Waren zuerst alle Tonnen schwarz, so begann man 1575, auch weiße Tonnen auszulegen. 1887 wurde durch den Reichskanzler eine einheitliche Betonnung an den deutschen Küsten angeordnet: Rote Spierentonnen an der Steuerbordseite und schwarze, spitze Tonnen für Backbord. Seit 1982 gilt die Regelung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation.

Funktion

Seezeichen dienen der Navigation nach Sicht und sind zur Orientierung der Seefahrer häufig an Küsten, gefährlichen Sandbänken oder Riffen, in Hafeneinfahrten und engen Fahrstraßen aufgestellt.

Sie sind durch Form und Farbe sowie teilweise durch Lichtsignale (Befeuerung) eindeutig unterscheidbar und haben international festgelegte Bedeutungen. Seezeichen mit Radarantwortbaken (Racons) identifizieren sich auf einem Radarschirm mit besonderen Zeichen (meist Morsecode, heute digital mit Ansteuerungskennzeichen, die in Seekarten eingetragen sind).

Im Wesentlichen kennzeichnen die Seezeichen Schifffahrtswege oder Fahrwasser nach dem Lateralsystem und Gefahrenstellen nach dem Kardinalsystem.

Schwimmende Seezeichen werden Tonnen genannt. Der häufig in diesem Zusammenhang verwendete Begriff Bojen ist für ein Seezeichen fast immer falsch.

Differenzierungsbereiche

Loschenturm von 1854 in Bremerhaven
Loschenturm von 1854 in Bremerhaven
Feuerschiff Weser, früher positioniert am Hohen Weg, der Trennungsstelle zwischen Weser-Einfahrt und Jadefahrwasser, heute im Wilhelmshavener Museumshafen
Feuerschiff Weser, früher positioniert am Hohen Weg, der Trennungsstelle zwischen Weser-Einfahrt und Jadefahrwasser, heute im Wilhelmshavener Museumshafen

Man unterscheidet Tag-, Nacht- und Nebelseezeichen.

Tagseezeichen sind

  • Leuchttürme,
  • Feuerschiffe, meist Leuchtrot angestrichen
  • feste Seezeichen
    • als Baken mit einem Toppzeichen das man von allen Seiten sehen kann; gilt für alle Seezeichen
    • die einzelnen oder aus mehreren Pfählen bestehenden (Dalben)
    • Stangen: Einzelne in den Grund gesteckte Stangen oder eingerammte Pfähle mit einem Toppzeichen
    • Pricken: Junge mit Ästen versehene Bäume oder Baumzweige, die in den Grund gesteckt werden
  • schwimmende Seezeichen
    • Fahrwassertonnen, in der Regel zur direkten Bezeichnung des Fahrwassers
    • Kardinaltonnen zur Kennzeichnung von Gefahren/Hindernissen
    • Festmachetonnen
    • Spezialtonnen zur Kennzeichnung bestimmter Gebiete
    • Kabeltonnen zur Kennzeichnung von Unterwasserkabeln

Zu den Nachtseezeichen gehören

  • Leuchtfeuer
  • Feuerschiffe
  • Leuchttonnen

Nebelzeichen sind

  • Nebelhorn: Akustisches Signal, entweder an einer Tonne, an Bord eines Schiffes oder stationär an Land, um ein Hindernis zu markieren (z.B. Fehmarnsundbrücke)
  • Nebeltonne - (mit Lichtsignallaterne bei Nebel) wird bei Konvoifahrt von einem Schiff ausgesetzt, damit das nachfolgende nicht auffährt
  • Heultonne
  • Gongtonne
  • Glockentonnen gibt es kaum noch (eben gerade eine liegt in der Kieler Förde vor Laboe: Pos.: 54°24'46,96"N, 10°12'54,33"E und schlägt mit vier Klöppeln gegen eine kleine Glocke, wenn die Wellen Bewegung übertragen); es gibt dazu eine schöne Kurzgeschichte von Theodor Storm, Die Glockenboje

Typen

Fahrwasserzeichen
Fahrwasserzeichen
Kardinale Kennzeichnung von Gefahrenstellen
Kardinale Kennzeichnung von Gefahrenstellen
Östliche Untiefentonne
Östliche Untiefentonne
  • Schwimmende Seezeichen
    • Torfeuer - zu beiden Seiten am Anfang eines Fahrwassers mit Betonnung oder zur offenen See hin die Einfahrt einer Hafeneinfahrt
    • Ansteuerungstonne - in der Mitte des Fahrwassers, z.B. in einer Flusskrümmung (grün, rot, weiß)
    • Bakentonne
    • Leuchttonne
    • Markierungstonne/Untiefentonne (gelb/schwarz) - bezeichnet ein Seegebiet, das nicht befahren werden darf z.B. Seeschießgebiete der Marine, Wrack, das zu dicht an der Wasseroberfläche ist
  • und Bezeichnung des Fahrwassers
    • Backbord
      • Spierentonne
      • Bakentonne
      • Stumpftonne
    • Mittelfahrwasser
      • Bakentonne
    • Steuerbord
      • Spitztonne
      • Bakentonne
  • zum Festmachen (Anlegen)
    • Festmachtonne
  • Feste Seezeichen
    • Backbord
      • Bake, rot (bei Lateralsystem A) oder stumpfes Toppzeichen, in der Regel ein Zylinder
      • Pricke, sieht aus wie ein Besen mit Gestrüpp (nach oben breites, unten ggf. zusammengebundenes Gestrüpp)
      • Stange mit zwei nach unten zeigenden schwarzen Dreiecken
    • Steuerbord
      • Pricke (nach unten breites, oben zusammengebundenes Gestrüpp)
      • Stange mit zwei nach oben zeigenden schwarze Dreiecken
      • Bake, grün (bei Lateralsystem A) oder spitzes Toppzeichen, in der Regel ein Kegel
  • Farbige Markierungen, von See kommend gesehen (Lateralsystem A):
    • Backbord: Rot
    • Steuerbord: Grün

Unterhalt der Seezeichen

Tonnenhof Wilhelmshaven mit bereit liegenden Tonnen und einem Tonnenleger
Tonnenhof Wilhelmshaven mit bereit liegenden Tonnen und einem Tonnenleger

Für den Unterhalt der Seezeichen ist in den deutschen Hoheitsgewässern die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit derzeit 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern (WSA) zuständig. Zentrale technische Aufgaben werden von der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (ehemals Seezeichenversuchsfeld) für die See- und Binnenwasserstraßen wahrgenommen. Die Seezeichen werden in den Tonnenhöfen der WSA gewartet. Die Tonnen werden von Spezialschiffen, so genannten Tonnenlegern, regelmäßig zur Überholung eingeholt und wieder ausgelegt. So wird zum Beispiel in eisgefährdeten Gewässern im Winter eine besondere Winterbetonnung ausgelegt. Sofern beleuchtete Seezeichen noch nicht mit Solarenergie betrieben werden, müssen außerdem regelmäßig die Energiequellen aufgefüllt werden.

Weblinks

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