Eine Segelfluglizenz ist die Berechtigung, ein Segelflugzeug eigenverantwortlich zu führen.
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Bis 2003 hieß die allgemeine „Fluglizenz Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer“ (engl. private pilot licence, PPL). Man benötigte Beiblätter für spezielle Kategorien von Luftfahrzeugen: PPL-C für Segelflugzeuge, PPL-B für motorisierte Segelflugzeuge und Motorsegler und PPL-A für Motorflugzeuge. Man konnte die jeweilige Ausbildung hierfür machen und die Beiblätter separat erwerben.
Mit der europäischen Harmonisierung durch JAR-FCL (engl. Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing) änderten sich auch die Lizenzvorschriften für Segelflieger. Ihr Pilotenschein heißt nun Glider Pilot Licence (GPL). Die GPL wird unbefristet erteilt, der Pilot muss aber innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 25 Starts und Landungen gemacht haben, ansonsten verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
Um den Segelflugschein zu erlangen, muss einem der Fliegerarzt zunächst die Flugtauglichkeit bescheinigen. Dann findet ähnlich wie beim Autoführerschein eine theoretische und praktische Ausbildung statt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 60 Starts und 25 Flugstunden, wobei es Ermäßigungen bei einer schnelleren Ausbildung gibt. In kommerziellen Flugschulen lässt sich die Ausbildung innerhalb einiger Wochen abschließen. In den zahlreichen Luftsportvereinen dauert die Ausbildung länger, da meist nur an Wochenenden geflogen wird, ist aber durch ehrenamtlich arbeitende Fluglehrer deutlich günstiger. Je nach Wetter, Talent und eigenem Zeitbudget kann man dort von einer Ausbildungsdauer von ein bis zwei Jahren ausgehen.
Die Ausbildung kann mit 14 Jahren begonnen werden. Die Segelfluglizenz bekommt man frühestens mit 16 Jahren.
Aufbauend auf der Segelfluglizenz gibt es eine Reihe von Zusatzausbildungen, beispielsweise zum Fliegen von Motorseglern und für Segelkunstflug.
In Österreich wird der Segelfliegerschein auch als GPL bezeichnet. Zum Beginn der Ausbildung muss ein Flugschülerausweis beim Österreichischen Aero-Club angefordert werden. Nachdem man ca. 40-50 Starts mit Fluglehrer hinter sich hat, folgen 30 Alleinflüge, von denen die letzten drei bereits die Prüfungsflüge sein können. Für den Segelfliegerschein fehlen dann noch die theoretische Prüfung, eine Gefahreneinweisung und je nach Gebiet auch eine Hang- oder Wandeinweisung. Weiterhin muss man mindestens drei Stunden Alleinflug nachweisen können.
In der Schweiz wird der Segelflugschein „Segelfliegerausweis“ genannt. Man erhält diesen nach einer theoretischen und praktischen Prüfung. Voraussetzungen sind mindestens sechs Flugstunden in den letzten 12 Monaten, ein mindestens zweistündiger Segelflug und mindestens fünf Stunden Alleinflugzeit.
Zusätzlich können die Berechtigungen für Passagierflüge, Wolkenflüge, Eigenstart, Windenstart, Schleppstart, Motorsegler und die Lehrberechtigung erworben werden.
Nach einer sportmedizinischen Voruntersuchung wird danach die medizinische Tauglichkeit nicht weiter regelmäßig kontrolliert.