Sehbehinderung

Der Begriff Sehbehinderung wird verwendet, wenn die Sehkraft ohne Aussicht auf Verbesserung unter einem gewissen Prozentrang liegt. Die Kriterien dafür variieren je nach der verwendeten Definition (z. B. WHO, dt. Sozialgesetzbuch etc.). Die Maximalform einer Sehbehinderung ist die Blindheit. Einer Sehbehinderungen können unterschiedliche organische Störungen zugrundeliegen.

Inhaltsverzeichnis

Einstufungen nach deutschem Sozialgesetzbuch

Quellenangaben
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  • Sehschädigung: ab Sehschärfe (Visus) von 0,3 und weniger
  • 0,30–0,10 = geringe Sehschädigung (fällt oft erst bei Einschulung auf!)
  • 0,10–0,05 = mittlere Sehschädigung
  • 0,05–0,02 = hochgradige Sehschädigung
  • Blindheit: ab einer Sehschärfe von höchstens 0,02 (= 1/50 EH)
  • Vollblind (Amaurosis): völlig erloschenes Sehvermögen, keine visuelle Wahrnehmung, auch ohne Lichtwahrnehmung

Auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf weniger als 5 Grad wird als Blindheit anerkannt.

Verwandte Begriffe

In der medizinischen Augenheilkunde, Augenoptik wie auch anderen Fachgebieten des Sehens werden die Begriffe allgemeiner Schwachsichtigkeit, Fehlsichtigkeit, Sehfehler, Augenfehler und Sehschwäche.

Davon zu trennen sind Störungen in der Verarbeitung der optischen Signale (cerebraler Sehsinn), wie Legasthenie, Dyslexie oder Dyskalkulie, die von der Sehfähigkeit unabhängig sind.

Siehe auch

Blindengeld, Hörbuch, Deutsche Blinden-Bibliothek, Westdeutsche Blindenhörbücherei, Barrierefreies Internet, Farbenblindheit, Nachtblindheit

Weblinks

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