Seitenwaffe

Als Seitenwaffe werden Waffen bezeichnet, die Soldaten und andere Personen der Exekutive ständig, also auch in Friedenszeiten, bei sich führen.

Seitenwaffen gab es zu allen Zeiten. Sie zeigen die Bereitschaft an, sich verteidigen zu können und den Staat zu repräsentieren. Bis in das 20. Jahrhundert hinein waren Seitenwaffen vor allen Dingen Hieb- und Stichwaffen, mit dem Aufkommen der Schusswaffen wurden auch diese verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die Deutsche Polizei führte bis 1918 vor allem Säbel als Seitenwaffe, danach ging man dazu über, Pistolen zu führen.

Bis 1945 waren in Deutschland Seitenwaffen für alle möglichen Beamten zu bestimmten Anlässen vorgeschrieben. So führten die Berufsfeuerwehren Bajonette für die niederen Dienstgrade und Säbel für die höheren Dienstgrade. Ebenso gab es für die höheren Post- und Bahnbeamten sowie für Beamte im diplomatischen Dienst Säbel. Zudem trugen Förster den so genannten Hirschfänger.

Die Reichswehr schrieb wie zuvor die Preußische Armee für das Heer das Bajonett bzw. den Säbel (Offiziere und Infanterie), für Offiziere der Marine den Dolch als Seitenwaffe vor. Er war zur Ausgehuniform zu tragen. Die Wehrmacht übernahm bis auf den Infanteriesäbel die Bestimmungen der Reichswehr, führte zusätzlich den Offiziersdolch für alle Truppengattungen und für die Luftwaffe das Fliegerschwert sowie den Generalsdegen ein. 1944 wurde für alle Soldaten die Pistole als obligatorische Seitenwaffe vorgeschrieben. Bei der NVA gab es den Offizierdolch und den Offizierssäbel als Seitenwaffen für Paraden. Ansonsten wurde die russische Pistole Makarov PM bzw. PMM (modifizierte Kopien der deutschen Walther PP) geführt. Bei der Bundeswehr wurde die Walther P1 (entspricht funktional der Walther P38, jedoch mit Duralgriffstück) Ende der 1990er Jahre durch die Heckler & Koch P8 (eine den militärischen Anforderungen modifizierte USP) ersetzt.

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Als Seitenwaffe wird auch die Sekundärbewaffnung eines Soldaten bezeichnet. Hauptsächlich werden hierfür Pistolen oder kleinere MPs in einem Holster am Körper (Hüfte oder Oberschenkel) getragen. Die Seitenwaffe dient zur Selbstverteidigung des Soldaten, falls die Primärwaffe (Sturmgewehr, MP) defekt ist und versagt. Bestes Beispiel sind Kampfpiloten, sie sind mit einer Pistole ausgestattet um sich bei eienem Absturz (Schleudersitz) hinter den feindlichen Linien verteidigen zu können. Für ein Sturmgewehr ist im Cockpit kein Platz.

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Der Begriff Seitenwaffe ist nicht mit dem Begriff Seitengewehr (Bajonett) zu verwechseln. Hierbei handelt es sich um ein großes Messer, welches auf ein Gewehr aufgesteckt wird. Es dient zur Verteidigung im Nahkampf.

Siehe auch

Waffen

Weblinks

Seitenwaffen in der Preußischen Armee

Quelle:
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