Sekretär (Begriffsklärung)
Der Begriff Sekretär bezeichnet:
- einen Beruf, siehe Sekretär.
- in Deutschland eine Amtsbezeichnung in der mittleren Beamtenlaufbahn (Regierungssekretär, Justizsekretär, Zollsekretär, Regierungsobersekretär, Zollhauptsekretär, usw.)
- in Deutschland seit 1919 die Bezeichnung für bestimmte politische Beamte (Staatssekretär, parlamentarischer Staatssekretär)
- in Deutschland von 1871 bis 1918 und in Preußen bis 1918 die Bezeichnung für Leiter von obersten Reichsämtern (Reichsmarineamt, Reichskolonialamt, Reichsschatzamt usw.) bzw. den entsprechenden preußischen Reichsämtern die dem Reichskanzler bzw. dem preußischen Ministerpräsidenten verantwortlich waren (entsprach im wesentlichen einem Minister)
- im Deutschen Auswärtiges Amt als Legationssekretär die Amtsbezeichnung für Legationsrat in der Probezeit (entspricht dem Regierungsassessor bzw. Regierungsrat zur Anstellung)
- den Funktionär einer Organisation (Partei, Gewerkschaft)
- ein Möbelstück, ähnlich einem Schreibtisch, siehe Sekretär (Möbel)
- die Greifvogelart Sagittarius serpentarius, siehe Sekretär (Vogel)
- in den USA die Bezeichnung für einen Ministerposten, beispielsweise United States Secretary of the Defense oder United States Secretary of State
- In der Vatikanstadt gibt es einen Kardinalstaatssekretär, der die päpstliche Oberbehörde leitet
- Sekretär (Handball), beim Handballspiel Teil des Kampfgerichts
Siehe auch: Generalsekretär, Rechtssekretär
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