Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist eine lutherische Freikirche, die sich selbst als Bekenntniskirche bezeichnet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Kirchengemeinden der SELK finden sich in ganz Deutschland. Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die eine spezifisch konservative Richtung lutherischer Theologie vertreten und weltweit ca. 5 Mio. Glieder umfassen.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Leitender Geistlicher: |
Bischof Hans-Jörg Voigt |
| Mitgliedschaft: | Internationaler Lutherischer Rat, Europäische Lutherische Konferenz, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen |
| Sprengel: | 4 |
| Kirchenbezirke: | 11 |
| Gemeinden: | 200 in 127 Pfarrbezirken |
| Gemeindeglieder: | 36.572 (31. Dezember 2005) |
| Anschrift: | Schopenhauer Straße 7 30625 Hannover |
| Offizielle Website: | http://www.selk.de/ |
Inhaltsverzeichnis |
Die kirchengeschichtliche Entstehung und Entwicklung der evangelisch-lutherischen Freikirchen bis hin zur heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sind äußerst komplex.[1].
Die älteste und größte war die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche, die um die Auseinandersetzungen um die zwangsverordnete Union zwischen lutherischer Kirche und Reformierter Tradition in Preußen im Jahr 1830 entstand. Bis 1972 (für die Bundesrepublik Deutschland) bzw. bis 1991 (für die Deutsche Demokratische Republik) blieb diese lutherische Kirche selbständig. 1972 (West) bzw. 1991 (Ost) trat sie der SELK bei.
In der Auseinandersetzung mit Rationalismus und anderer theologischer Richtungen des 19. Jahrhunderts entstanden auch in anderen Teilen Deutschlands selbständige evangelisch-lutherische Freikirchen:
Die vier letztgenannten lutherischen Bekenntniskirchen schlossen sich 1945 zur (alten) Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammen.
1950 schloss sich eine fünfte Kirche der (alten) SELK an und zwar
Die (alte) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche war föderativ strukturiert. Die Leitung hatte ein 5-köpfiges Superintendentenkollegium unter Vorsitz des Kirchensuperintendenten. Dieses Amt hatten unter anderem Lic. Werner Srocka (Hermannsburg, Landkreis Celle) und Horst Brügmann (Wriedel, Landkreis Uelzen) inne.
Die (alte) SELK schloss sich 1972 mit zwei weiteren lutherischen Freikirchen, nämlich
Dieser Kirche schlossen sich 1976 die Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche in der Diaspora und 1991 die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf dem Gebiet der DDR als weitere Kirchen an. Damit erreichte sie das heutige Verbreitungsgebiet ihrer Gemeinden. Sie umfasst jedoch nicht alle selbstständigen (also keiner Landeskirche angehörenden) lutherischen Gemeinden in Deutschland. So gibt es etwa nach wie vor noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (die sich seit 1983 (wieder) in "Kirchengemeinschaft" mit der SELK befindet) und die Evangelisch-Lutherische Freikirche (mit Gemeinden hauptsächlich in den südöstlichen Bundesländern). Zu dieser besteht keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft. Die Evangelisch-Lutherische Freikirche hat diese 1989 einseitig aufgekündigt.
Die SELK definiert ihre Lehre anhand der Bibel und der Lutherischen Bekenntnisschriften. Diese Haltung führte in der Vergangenheit zur Ablehnung einer staatlich verordneten Zwangsunion zwischen der lutherischen Kirche und der reformierten Tradition in Preußen. Heute übt sie Zurückhaltung bzw. verhält sich ablehnend gegenüber bestimmten Tendenzen im Luthertum wie z.B. liberaler, feministischer oder politischer Deutungsmodelle der Bibel oder der Bekenntnisschriften. Damit steht die SELK für eine spezifisch konservative Traditionslinie lutherischer Theologie, wie sie in den lutherischen Landeskirchen in Deutschland nur sehr vereinzelt in einem weiten Auslegungsspektrums vertreten wird.
Begriffe wie "Lehre", "Bekenntnis" oder "lutherisch" sind im Folgenden in der Regel in dieser auf die SELK bezogenen Spezifizierung zu verstehen.
Die vier soli der lutherischen Reformation finden in der Lehre der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ihre Entsprechung:
Die lutherischen Bekenntnisschriften gelten für die SELK als einzig gültige und verbindliche Auslegung der Bibel. Darum bindet sich die SELK an die Lutherischen Bekenntnisschriften, weil sie den Aussagen der Bibel entsprechen (quia-Bindung nach der Konkordienformel - Vom summarischen Begriff). [3]. Somit ist die SELK eine konkordienlutherische Kirche. Dennoch sind die lutherischen Bekenntnisschriften von der Bibel zu überprüfen (norma normata), auch wenn diese normative Anwendung wiederum von einer streng angewandten lutherischen Auslegungstradition geprägt ist.[4] Die Lutherischen Landeskirchen in der VELKD binden sich an die Lutherischen Bekenntnisschriften, insofern (quatinus-Bindung) sie mit der Bibel übereinstimmen. Diese Interpretation ermöglicht es den Landeskirchen ein weitaus größeres und liberaleres Auslegungsspektrum zu vertreten und auch eigentlich gegensätzliche Positionen in ihren Kirchen zu dulden. Im Bekenntnisstand der SELK befinden sich folgende lutherische Bekenntnisschriften:
Diese lutherischen Bekenntnisschriften sind im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst. [5].
Sakramente sind nach lutherischer Überzeugung Taufe und Abendmahl. Voraussetzung:
Diese Kriterien gelten uneingeschränkt für die Heilige Taufe und für das heilige Abendmahl und auch für die Beichte, falls die Hand des Pfarrers als Element verstanden wird.
Die Taufe wird auf den Namen des Dreieinigen Gottes, Vater, Sohn und Heiliger Geist, mit Wasser vollzogen. Für die SELK ist die Heilige Taufe ein Sakrament, da sie von Christus angeordnet wurde (vgl. Matthäus 28). Nach lutherischer Überzeugung tilgt sie die Erbschuld. So wirkt sie Vergebung der Sünden, erlöst von den Unheilsmächten Tod und Teufel. Durch die Taufe wird der Täufling Glied der Kirche (sowohl theologisch als auch kirchenrechtlich). Die SELK übt die Kindertaufe, Erwachsenentaufen sind nur möglich, wenn der Täufling nicht als Säugling getauft wurde, wobei dann vor dem Empfang der Taufe ein Taufunterricht stattfindet, der in der Regel die 10 Gebote, das apostolische Glaubensbekenntnis, das Vaterunser, Taufe, Abendmahl und Beichte umfasst. Eine Wiedertaufe wird als Verneinung der Wirksamkeit des Taufsakramentes strikt abgelehnt.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche hat hat durch ihren Bischof am 29. April 2007 im Magdeburger Dom mit 10 anderen Kirchen (u.a. die römisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und orthodoxe Kirchen) ein Dokument unterzeichnet, indem die Taufe der Unterzeichnerkonfessionen gegenseitig anerkannt wird.
Das heilige Abendmahl wird in der SELK oft gefeiert, in einigen ihrer lutherischen Gemeinden sonntäglich. Die SELK bekennt sich zum lutherischen Verständnis der Realpräsenz, also der wirklichen Gegenwart von Christi Leib in, mit und unter dem Brot und Christi Blut in, mit und unter dem Wein. Traubensaft wird aus theologischen Gründen abgelehnt. In der Konsekration über den Elementen werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi zu einer sakramentalen Einheit verbunden. In der Kommunion empfangen die Glaubenden Leib und Blut Christi zum Heil, diejenigen, die nicht glauben (den Abendmahlsworten nach 1. Korinther 11,29ff) zum Unheil. Die SELK praktiziert einen geschlossenen Abendmahlstisch, nach dem nur Glieder der SELK und von Kirchen, mit denen Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, zum Empfang des Sakramentes zugelassen werden. [6]
Ein symbolisches Abendmahlsverständnis wird abgelehnt. Aus diesem Grund hat die SELK die Leuenberger Konkordie nicht unterzeichnet und lehnt eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit Gliedkirchen der EKD ab.
Auch Glieder anderer Kirchen mit einem ähnlichen Abendmahlsverständnis, mit denen aber aufgrund anderer theologischer Lehrunterschiede keine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, sind außer in seelsorgerlichen Einzelfällen nicht zum Sakramentsempfang zugelassen.
Von der Lehre ausgehend, dass jeder Mensch ein Sünder und daher unbedingt auf die Gnade und Vergebung Gottes angewiesen sei, und der großen Bedeutung der Rechtfertigung in der lutherischen Theologie hat die Beichte einen hohen Stellenwert in der SELK. Einzel- oder auch Privatbeichte vor einem Pfarrer ist in der kirchlichen Ordnung vorgesehen, aber nicht vorgeschrieben. Im Normalfall findet die Beichte daher in gemeinsamer Form im Rahmen eines Gottesdienstes statt.
In der Regel wird die Beichte nach lutherischem Verständnis vor jedem Abendmahlsgottesdienst gefeiert. Sie umfasst in der sogenannten "Allgemeinen Beichte" Sündenbekenntnis und Absolution unter Handauflegung durch den Pfarrer. Ebenso gibt es die Privatbeichte vor dem Pfarrer. Die Beichte wird verstanden als Zuspruch und Zueignung der Rechtfertigung des Sünders. In einigen Gemeinden gibt es vor dem Sakramentsgottesdienst einen gesonderten Beichtgottesdienst mit Beichtansprache.
Der zentrale Stellenwert der Rechtfertigung des Sünders zeigt sich im liturgischen Ablauf: Grundsätzlich werden die Stiftungsworte Jesu (Johannes 20) verlesen, das Beichtgebet gesprochen (entweder gemeinsam oder für die Gemeinde vom Pfarrer), und die Beichtfragen gestellt: "Bekennst du deine Sünden, bereust du deine Sünden, glaubst du, dass die Vergebung, die ich dir zuspreche Gottes Vergebung ist?" Auf alle drei Fragen, die der Pfarrer an die Gemeinde richtet, antwortet der, der die Lossprechung empfangen möchte, mit "Ja". Hierauf verweist der Pfarrer auf seine in der Ordination von Christus übertragenen Vollmacht: "In Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, verkündige ich als berufener Diener Gottes, euch die Gnade Gottes. Tretet herzu und empfangt Gottes Vergebung." Die Beichtenden treten zum Altar und knieen nieder. Der Pfarrer legt jedem Einzelnen die Hand auf und spricht: "Dir sind deine Sünden vergeben." Zum Schluss spricht er zu allen, die am Altar knieen: "Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Gehet hin im Frieden des Herrn." Die Beichte schließt mit einem Dankgebet und einem Segensvotum. Entweder wird der Beichtgottesdienst mit einer Liedstrophe beendet oder die Lutherische Messe fährt mit dem Introitus fort. Der Ablauf der Einzel- oder Privatbeichte ähnelt dem der allgemeinen Beichte. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche darf nur ein ordinierter Pfarrer die Beichte abnehmen. [7]
Der wöchentliche Hauptgottesdienst, in einigen Gemeinden auch Heilige Messe der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende Band I) genannt, wird in der Regel am Sonntagvormittag gefeiert. Er richtet sich im Normalfall nach der Ordnung der Deutschen Messe von Martin Luther (1526) mit leichten regionalen Abweichungen von diesem Grundmuster (Ablauf siehe Deutsche Messe (Gottesdienst)). [8]
Gottesdienste in der SELK sind betont liturgisch, die zentralen Teile sind Beichte, Predigt und Abendmahlsfeier.[9] Die liturgischen Gewänder gehören in der SELK zu den Mitteldingen (Adiaphora) und können von jeder Gemeinde im Rahmen der kirchlichen Ordnungen der SELK selbst geregelt werden.
In den Gottesdiensten der SELK wird folgende Literatur verwandt:
Während evangelische Landeskirchen das kirchliche Amt in der Regel als stellvertretendes Handeln für die Gemeinde, abgeleitet aus dem Priestertum aller Gläubigen, verstehen, vertritt die SELK in der Regel eine Ableitung des Amtes aus den spezifischen Aufgaben der Apostel, also als Gegenüber der Gemeinde (in persona Christi). Entsprechend ist der Begriff der Weihe in der SELK üblich, der einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien betont. Der Pfarrer handelt dabei "anstatt und auf Befehl Jesu Christi"; aus diesem Verständnis heraus hat er die alleinige Erlaubnis, die Sakramente zu verwalten, und den besonderen Auftrag, das Evangelium zu verkünden, dabei kirchliche Lehre und Bekenntnis zu bewahren sowie vom Bekenntnis abweichende Lehre zu unterbinden. Letzteres bezieht sich vor allem auf die Aufsichts- und Visitationspflicht der vorgesetzten Geistlichen gegenüber Pfarrern und Gemeinden ihres Amtsbereiches. Im Unterschied zu Nichtordinierten ist das "Predigtamt" nach dem Augsburgischen Bekenntnis (Artikel V: Predigt und Sakramentsverwaltung) nur den Geistlichen in der Ordination übertragen. Allerdings dürfen Vikare und Pfarrdiakone unter inhaltlicher Kontrolle eines Pfarrers Gottesdienste leiten und predigen, die Einsetzung des Abendmahles ist ihnen aber auch unter Aufsicht nicht gestattet[10]. Darüber hinaus können zugerüstete Lektoren Gottesdienste leiten, in der Lesepredigten gehalten, aber keine Sakramente gefeiert werden.
Diese hohe Bedeutung des geistlichen Amtes spiegelt sich auch in dem Ritual der "heiligen Ordination": Die Erlaubnis zur Ordination in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche SELK wird in einer gemeinsamen Sitzung der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten (nur die jeweils ordinierten Mitglieder) erteilt . Die Ordination selbst erfolgt durch einen Geistlichen im kirchenleitenden Amt (Superintendent, Propst oder Bischof). Es assistieren mindestens zwei weitere Geistliche. Der Ordinationskandidat wird der Gemeinde vorgestellt. Es folgen Schriftlesung aus dem Neuen Testament, die das heilige Amt begründen bzw. hierauf Bezug nehmen. Im Anschluss hieran fragt der Ordinator, ob der zu Ordinierende bereit ist "sein Amt in Treue zur Bibel und den Lutherischen Bekenntnisschriften zu führen und das Wort Gottes lauter und rein zu predigen, und die Sakramente gemäß der Einsetzung Christi zu spenden, das Beichtgeheimnis zu wahren und ein gottgefälliges Leben mit seinem Haus zu führen." Hierauf antwortet der zu Ordinierende mit Ja unter Verwendung der Bitte um Gottes Beistand. Dann leistet er vor der Gemeinde das Amtsgelübde, in dem er vor dem Angesicht Gottes gelobt, "bei der reinen Lehre der Heiligen Schrift und der Lutherischen Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche" festgelegt ist, treu zu verbleiben. Gegen diese darf weder heimlich noch öffentlich etwas unternommen werden. Falls doch von Schrift und Bekenntnis abgewichen wird, ist unverzüglich der Superintendent, Propst oder Bischof zu informieren und sein Rat und Weisung abzuwarten. Nach dem Amtsgelübde wird unter Handauflegung das Vaterunser und das Ordinationsgebet gesprochen. Der Ordinant kniet nieder und wird unter Handauflegung des Ordinators und der beiden Assistenten zum geistlichen Amt mit folgenden Worten geweiht:
Nach dem von dir abgelegten Ordinationsgelübde überantworte ich dir als berufener und verordneter Diener unseres Herrn Jesus Christus dir hiermit das heilige Amt des Wortes und der Sakramente und weihe dich zu einem Diener der Einen, heiligen, christlichen Kirche, im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. (Aus: Agende der Evangelisch-Lutherischen Kirche Altpreußens 1935).
Als Zeichen des ordinierten Amtes wird die Stola dem Ordinanten übergelegt. Der Ordinationssegen wird dem gerade Ordinierten vom Ordinator erteilt. Der neu Geweihte hält seinen ersten Abendmahlsgottesdienst direkt im Anschluss.
Die SELK ordiniert keine Frauen zum Pfarramt. Dieses Thema wird kirchenintern kontrovers diskutiert, gegenwärtig bemüht sich vor allem eine Privatinitiative für Frauenordination in der SELK um Änderung.[11] Die Kirchenleitung hat ein Pro- und Kontrapapier zu dieser Problematik herausgegeben.[12]
Die SELK ist in ihren Ordnungen und der Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbständig. Bekenntnisstand und Aufgaben finden sich in der Grundordnung.[13]
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform gilt auch für Kirchenbezirke und für die überwiegende Zahl der Gemeinden. Einige wenige Gemeinden haben einen vereinsrechtlichen Status.
Kirchmitglied wird man durch Taufe in einer ihrer Gemeinden, durch Aufnahme oder Überweisung. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Überweisung in eine andere Kirche.
An der Spitze der SELK steht der Bischof, der von der Synode gewählt wird. Der derzeitige Bischof ist Hans-Jörg Voigt. Der Sitz der Kirchenleitung befindet sich in Hannover. Der derzeitige geschäftsführende Kirchenrat ist Michael Schätzel.
Organisatorisch ist die SELK in vier Sprengel aufgeteilt mit je einem Propst. Jeder Sprengel ist in Kirchenbezirke aufgeteilt, dem je ein Superintendent vorsteht.
Die Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, den vier Pröpsten, dem geschäftsführenden Kirchenrat und den Laienkirchenräten.
Den Vorsitz hat der Bischof. Die Kirchenleitung bereitet die Kirchensynode vor, erstattet Bericht und gibt Rechenschaft über die Tätigkeit. Sie wirkt bei Berufungen ins Pfarramt mit.
Der Bischof ist Pfarrer der SELK, der hauptamtlich diese Leitungsfunktion ausübt. Er ist Berater und Seelsorger der Gesamtkirche, hat zusammen mit der Kirchenleitung die Lehraufsicht, übernimmt den Vorsitz bei Sitzungen des Superintendentenkollegium und der Kirchenleitung. Gemeinsam mit den Pröpsten und Superintendenten genehmigt er Ordinationen, wirkt bei der Abordnung von Missionaren und bei der Einsegnung von Diakonissen mit. Er führt Pröpste ins Amt ein, visitiert die Pröpste und ihre Gemeinden. Er vertritt die Kirche in der Öffentlichkeit und im Kontakt mit anderen Kirchen.
Der Bischof wird aus zwei Vorschlägen des Allgemeinen Pfarrkonvents von der Kirchensynode gewählt. Der Neugewählte wird durch seinen Amtsvorgänger oder den amtsältesten Propst eingeführt. Die Amtszeit ist nicht begrenzt, es sei denn, dass die Kirchensynode anderes festgelegt hat. Einer der Pröpste ist sein Stellvertreter, derzeit Propst Klaus-Peter Czwikla.
Bischöfe seit 1972
Der geschäftsführende Kirchenrat, ordinierter Pfarrer der SELK, wird von der Kirchenleitung und dem Superintendentenkollegium berufen und von der Kirchensynode bestätigt. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und leitet das Kirchenbüro.
Die Laienkirchenräte werden von den Kirchenbezirkssynoden der Kirchensynode zur Wahl vorgeschlagen und von dieser für eine Legislaturperiode gewählt. Dieses Ehrenamt steht sowohl Männern wie Frauen offen. Laienkirchenräte haben Sitz und Stimme in der Kirchenleitung, wirken aber nicht bei der Genehmigung zur Ordination mit.
Das Kollegium der Superintendenten besteht aus allen Superintendenten, den Pröpsten und dem Bischof, den Vorsitz hat der Bischof oder sein Stellvertreter. Die Laienkirchenräte nehmen teil.
Aufgaben:
Gemeinsame Aufgaben der Kirchenleitung und des Superintendentenkollegiums:
Der Allgemeine Pfarrkonvent tritt alle vier Jahre zusammen. Alle ordinierten Geistlichen im aktiven Dienst sind Mitglieder mit Sitz und Stimme, Emeriti, Vikare und Pfr. a.D. haben beratende Stimme).
Aufgaben des Allgemeinen Pfarrkonvents:
Die Kirchensynode wird von der Kirchenleitung einberufen und tritt mindestens alle vier Jahre zusammen, außerdem, wenn die Kirchenleitung, Supintendentenkollegium oder 20 Gemeinden dies beantragen. Sie besteht aus Pfarrern und Laienvertretern, die von den Bezirkssynoden für eine Synodentagung gewählt werden, die Kirchensynode ist also mit jeder Einberufung neu zusammengesetzt.
Sie hat folgende Rechte und Aufgaben:
Einzelne Gemeinden können zeitlich befristet Widerspruch gegen Entscheidungen der Kirchensynode einlegen. Der Bekenntnisstand kann durch Beschluss der Kirchensynode nicht geändert werden, entsprechende Beschlüsse wären ungültig.
Mehrere Kirchenbezirke bilden einen Sprengel. Organe des Sprengels sind der Propst und der Sprengelpfarrkonvent
Die Pröpste der SELK haben für ihren Sprengel das regionalbischöfliche Amt inne: Der jeweilige Propst führt die Superintendenten in ihr Amt ein. Er wacht über die bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes sowie die Spendung der Sakramente und hält Visitationen ab. Er berät sich mit den Superintendenten und gehört zur Kirchenleitung der SELK. Er soll an Kirchenbezirkskonventen und Synoden teilnehmen, Anregungen und theol. Fortbildung der Pastoren geben. Er soll für die Pflege der Kontakte zu anderen Sprengeln der Kirche sorgen.
Der Propst wird geheim gewählt auf Vorschlag des Sprengelpfarrkonvents durch die Kirchenbezirkssynoden. Die Kirchenleitung kann Vorschläge machen.
Ein Propst wird durch den Bischof gottesdienstlich in sein Amt eingesetzt. Die Pröpste tragen als Zeichen ihres bischöflichen Amtes ein Amtskreuz. Die Amtszeit eines Propstes ist nicht befristet, er kann aber von seinem Amt zurücktreten. Er muss zurücktreten, wenn Kirchenleitung und Superintentenkollegium zur Auffassung kommen, dass seine Amtsführung der Kirche nicht mehr dienlich ist.
Der Propst ernennt in Einvernehmen mit den Superintendenten einen Stellvertreter, der auch das Superintendentenamt inne haben sein muss. Dieser hat die Vakanzvertretung bis zur Bestimmung eines neuen Propstes.
Der Sprengelpfarrkonvent besteht aus allen Pfarrern des Sprengels; er soll die Gemeinschaft unter den Pfarrern stärken und Fragen von allgemeinem und kirchlichem Interesse behandeln. Er nominiert einen Propst und schlägt Kandidaten für die Sprengelversammlung, die aus Vertretern der Kirchenbezirken besteht, vor. Der Sprengelpfarrkonvent fasst theologische Beschlüsse.
Organe der Kirchenbezirke sind Superintendent, Bezirkspfarrkonvent, Bezirkssynode und Bezirksbeirat.
Ausgehend von dem Selbstverständnis, dass jede Kirchengemeinde Kirche Jesu Christi an ihrem Ort sei, verwalten die einzelnen Gemeinden im Rahmen der kirchlichen Ordnungen ihre Angelegenheiten selbst. Jede Gemeinde bildet allein oder mit mehreren einen Pfarrbezirk mit mindestens einer Pfarrstelle. Sie sind angehalten, nach ihren jeweiligen Möglichkeiten zur Erfüllung der gemeinschaftlichen Aufgaben in der Gesamtkirche und im Kirchenbezirk beizutragen.
Nach Angaben der SELK waren zum 31. Dezember 2005 genau 36.572 Mitglieder in der Kirche.[14] - Die Kirche ist in 127 Pfarrbezirke mit 200 Kirchengemeinden aufgeteilt. Die Altersstruktur der Kirchenmitglieder teilt sich folgendermaßen auf: 16,83% im Alter von 0 bis 17 Jahren, 24,77% von 18 bis 39 Jahren, 32,84% von 40 bis 65 Jahren und 25,56% über 65 Jahren. Die Anzahl der Mitglieder nahm gegenüber dem Vorjahr 2004 um 331 Personen ab.
Das Diakonische Werk der SELK ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und unterhält unterschiedliche diakonische Einrichtungen. Darunter ist u.a. das große Krankenhaus Naemi-Wilke-Stift in Guben, das Kinder- und Jugendheim Sperlingshof und das Alten- und Pflegeheim Gertrudenstift in Baunatal-Großenritte.
Die SELK ist Trägerin der Lutherischen Kirchenmission (Bleckmarer Mission). Dieses Missionswerk wird geleitet von dem derzeitigen Missionsdirektor Markus Nietzke. Die Lutherische Kirchenmission unterhält Missionsprojekte in Deutschland, dem südlichen Afrika und Brasilien. Derzeit werden noch weitere Projekte eruiert.
Die in Oberursel (TS.) beheimatete Lutherische Theologische Hochschule ist ebenfalls in der Trägerschaft der SELK. Hier findet ein Teil der Ausbildung des theologischen Nachwuchses dieser Kirche statt. Diese Ausbildungsstätte ist eine staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule. Ihre Professoren sind auch Pfarrer ihrer Kirche.
Für die Ausbildung der Vikare und Pastoralreferentinnen unterhält die SELK ein Praktisch Theologisches Seminar (PTS). Dort erfahren Vikare, Pastoralreferentinnen und Pfarrvikare eine Praxis begleitende weitergehende Ausbildung neben der eigentlichen Ausbildung in den Gemeinden.
Für die verschiedene Bereichen des kirchlichen Lebens unterhält die SELK weitere Werke und Institutionen (Jugendwerk, Amt für Kirchenmusik, Bausteinsammlung zur Unterstützung kirchlicher Bauprojekte, Amt für die Kindergottesdienstarbeit, Kommission für kirchlichen Unterricht, Amt für Gemeindedienst, Liturgische Kommission, Beauftragter für Weltanschauungsfragen, Referent für Seniorenarbeit u.a.).
Viele dieser Aufgaben geschehen ehren- oder nebenamtlich. Hauptamtliche Mitarbeiter wie z. B. Kirchenmusiker sind in der Regel nur überregional tätig und nicht einzelnen Gemeinden zugeordnet, ihre Hauptaufgabe besteht in der Anleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter vor Ort.
Volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft unterhält die SELK zu solchen lutherischen Bekenntniskirchen, mit der Einheit in Lehre und Leben, faktisch und juristisch (de facto et de jure) besteht.[15]. So hat sie beispielsweise volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit
Seit einigen Jahren bestehen partnerschaftliche Beziehungen zu Kirchen in Osteuropa, die vertraglich vereinbart sind, aber unterhalb der Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft liegen, z.B.:
Die SELK ist Mitglied der Europäischen Lutherischen Konferenz und des Internationalen Lutherischen Rates.
Die SELK arbeitet auf Bundesebene als Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland mit. Ebenso sind zahlreiche Kirchengemeinden Mitglieder lokaler Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen. Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen der SELK und den Gliedkirchen der EKD besteht nicht, da beispielsweise in der Frage des Abendmahlsverständnisses keine Lehrübereinstimmung festgestellt wurde. Darum ist die SELK weder Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) noch des Lutherischen Weltbundes (LWB) noch der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Dennoch arbeitet sie in Ausschüssen der VELKD, im Martin-Luther-Bund, im Diakonischen Werk der EKD und in der Deutschen Bibelgesellschaft mit. .[16].
Adelung-1793: Evangēlisch · Kirche, die · Kathedral-Kirche, die
Brockhaus-1809: Parochial-Kirche
Brockhaus-1837: Reformirte Kirche · Kirche · Griechische und apostolische Kirche
Brockhaus-1911: Leipziger evangelisch-lutherische Missionsgesellschaft · Evangelisch-lutherische Missionsgesellschaft · Lutherische Kirche · Evangelisch · Evangelisch-kirchlicher Hilfsverein · Evangelisch-sozialer Kongreß · Kirche · Katholische Kirche · Protestantisch-bischöfliche Kirche Nordamerikas · Orientalisch-orthodoxe Kirche · Reformierte Kirche · Schottische Kirche · Serbische Kirche · Syrische Kirche · Römisch-katholische Kirche · Römische Kirche · Russische Kirche · Armenische Kirche · Bischöfliche Kirche · Erstgeborener Sohn der Kirche · Abessinische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Anglikanische Kirche · Evangelische Kirche · Griechisch-orientalische Kirche · Griechisch-unierte Kirche · Griechische Kirche · Freie Kirche im freien Staate · Gallikanische Kirche · Gregorianische Kirche
DamenConvLex-1834: Kirche · Münster (Kirche) · Retormirte Kirche · Anglikanische Kirche · Englische Kirche · Griechische Kirche
Herder-1854: Reformirte Kirche · Kirche · Russische Kirche · Römischkatholische Kirche · Griechische Kirche · Anglikanische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Gallikanische Kirche · Armenische Kirche
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Pierer-1857: Evangelisch-lutherische Kirche · Vlämisch-evangelisch-lutherische Kirche · Lutherische Kirche · Evangelisch-protestantische Kirche