Selbständige Gemeinde

Selbständige Gemeinde (nicht: selbstständige Gemeinde) wird sowohl in einer umgangssprachlichen wie in einer rechtlichen Bedeutung verwendet.

Umgangssprachliche Bedeutung

Selbständige Gemeinde ist in Deutschland und Österreich der umgangssprachliche Begriff für eine Gemeinde, die als unterste Ebene der Verwaltungshierarchie eine Gebietskörperschaft darstellt. Im Gegensatz hierzu steht der Ortsteil bzw. der eingemeindete Ort.

Beispiele:

Rechtliche Bedeutung

Aufgrund des Kommunalrechts in Niedersachsen haben nach § 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern die Rechtsstellung einer „selbständigen Gemeinde“, sofern sie keine „großen selbständigen Städte“ gemäß § 10 Absatz 2 bzw. keine „kreisfreien Städte“ gemäß § 10 Absatz 3 sind.

Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Stadt dennoch ihren Status als selbständige Gemeinde bei. Auch Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner können auf Antrag von der Landesregierung zu selbständigen Gemeinden erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der selbständigen Gemeinde wieder entzogen werden.

Selbständige Gemeinden sind kreisangehörige Gemeinden (gehören zu einem Landkreis), die auf Grund ihrer Größe neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen.

Gegenwärtig werden in Niedersachsen die folgende Gemeinden als selbständige Gemeinden geführt:

Achim, Alfeld, Aurich, Bad Pyrmont, Barsinghausen, Bramsche, Buchholz in der Nordheide, Burgdorf, Buxtehude, Cloppenburg, Duderstadt, Einbeck, Ganderkesee, Garbsen, Georgsmarienhütte, Gifhorn, Hann. Münden, Helmstedt, Holzminden, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Leer, Lehrte, Melle, Meppen, Neustadt am Rübenberge, Nienburg/Weser, Norden, Nordenham, Nordhorn, Northeim, Osterholz-Scharmbeck, Osterode am Harz, Papenburg, Peine, Rinteln, Ronnenberg, Schortens (1. Juni 2005), Seelze, Seesen, Seevetal, Sehnde, Springe, Stade, Stuhr, Uelzen, Varel, Vechta, Verden, Walsrode, Weyhe, Winsen, Wolfenbüttel, Wunstorf

Siehe auch

Quelle:
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