Selbstschutz

Unter Selbstschutz werden verstanden:

  1. alle Maßnahmen, die dazu führen, sich bedrohlichen Situationen gar nicht erst auszusetzen bzw. einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff im Sinne einer Notwehr von sich abzuwenden, siehe auch Selbstverteidigung
  2. die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, sich mit ihren Möglichkeiten auf Krisen, Katastrophen, Unglücksfälle und den Verteidigungsfall vorzubereiten, siehe auch: Zivilschutz, Katastrophenschutz
  3. die so genannten Schutzreflexe, wie den Hustenreflex, der dafür sorgt, dass der Atemtrakt freigehalten wird, siehe auch Aspiration; weiters Niesreflex, Lidschlussreflex, Fluchtreflex
  4. paramilitärische Verbände, insbesondere der Volksdeutsche Selbstschutz während des Polenfeldzuges 1939 und der Selbstschutz Oberschlesien zur Zeit des II. Schlesischen Aufstands 1921-1923.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel Selbstschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Empfehlungen
Denning, Melita; Phillips, Osborne
8,95 €


Choa Kok Sui
17,95 €
Bookmarks
delicious wong linkarena google