Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eine einseite Erklärung von Staaten, Organisationen oder Firmen, mit denen diese sich verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich nicht bindend.
Eine traditionelle Form der freiwilligen Selbstverpflichtung ist der Verhaltenskodex.
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Vielfach kommen „freiwillige“ Selbstverpflichtungen unter der Drohung zustande, dass der Gesetzgeber die betreffenden Sachverhalte per Gesetz (und typischerweise rigider) regelt.
Beispiele:
Vielfach dienen Selbstverpflichtungen auch der Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Selbstverpflichtung wird das Image der Organisation als verantwortungsbewußter Partner in die Öffentlichkeit transportiert.
Freiwillige Selbstverpflichtungen führen zu keinem Rechtsanspruch der Betroffenen. Dennoch gibt es einige erstinstanzlichen Gerichte, die aus derartigen Selbstverpflichtungen Rechtsansprüche ableiten (z. B. LG Bremen Az. 2-O-408/05, LG Berlin Az. 21 S 1/03).
Die Wirksamkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen ist umstritten. Die wissenschaftliche Evaluation von freiwilligen Selbstverpflichtungen erscheint bislang kaum ausgeprägt.
Einerseits gibt es eindeutig erfolgreiche Selbstverpflichtungen (z. B. die internationale Übereinkunft zur Schutz der Ozonschicht (siehe FCKW)).
Die Ergebnisse der meisten Selbstverpflichtungen sind jedoch umstritten. Während z. B. Banken auf die über 800.000 Jedermann-Konten als Erfolg der Selbstverpflichtung verweisen, kritisieren Verbraucherschutzverbände, dass es weiterhin Menschen gebe, denen ein Girokonto verweigert werde.