Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet [1]. Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum usw., setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters [2]. Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (z.B. Schulkameraden, Verwandte, Ehepartner usw.) verübt [3]. Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten) [4]. Auch völkerrechtlich wird der Begriff teilweise benutzt, so bei dem Krieg gegen den Terror der USA, gilt hier aber als umstritten.
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Es existiert eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung der beschriebenen Angriffe, die in vielen Einrichtungen der Familienbildung, Volkshochschulen usw. erlernt werden können. Hier nur einige Beispiele: Wenn Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen und die Haustür nicht öffnen wenn es schellt usw., dann vermeiden sie potentiell gefährliche Situationen. Ebenso handelt, wer um gewisse Menschengruppen lieber einen Bogen macht, "Abkürzungen" durch menschenleere Gegenden vermeidet, sich nicht verbal provozieren lässt usw.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die meisten Täter erfolgreich sein wollen, das heißt also, nicht "erwischt" werden wollen. Darauf beruhen viele Methoden zur Vermeidung durch Abschreckung. Dazu gehört, in der Öffentlichkeit nicht hilflos oder überängstlich zu wirken, sondern durch das Auftreten zu vermitteln, sich im Zweifelsfall selbst helfen zu können. Wenn Kinder nicht alleine, sondern mit Freunden zur Schule gehen; wenn sie auch auf dem Pausenhof nicht alleine oder in schwer einsehbaren Ecken sich aufhalten, sondern in der Nähe der Aufsicht, schrecken sie mögliche Angreifer ab.
Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben, sowie in Situationen, die nicht durch die Polizei oder Rechtsanwälte geregelt werden können.
Zu unterscheiden sind zwei Fälle:
Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die eine unmittelbare Bedrohung abwehren, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss stets so gewählt werden, dass sie die der zum Abwenden des Angriffs notwendigen Schwere nicht übersteigt und dass der Angreifer den geringst möglichen gesundheitlichen Schaden davon trägt. Angriffe, die nicht strafbewehrt sind, oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing).
Fast alle Kampfsportarten waren einst Soldatenhandwerk und sind heute Sportarten. In realistischen Abwehrsituationen herrscht jedoch von vornherein ein Machtgefälle: der Angreifer ist stärker als der Verteidiger [5]. Die geistige Grundausrichtung der Kampfsportarten, einen gleichstarken Partner zu besiegen, ist der Selbstverteidigungssituation prinzipiell entgegengesetzt, wo man einem überlegenen Angreifer entkommen will. Dennoch sind einzelne Kampfsport-Techniken auch im Ernstfall einsetzbar. Eine ausführliche Diskussion findet sich hier: [1]
Kampfkünste sind von jeher aus Situationen entstanden, in denen Menschen mit Kämpfen konfrontiert waren und sich verteidigen mussten, sei es mit oder ohne Waffen. Heutzutage haben viele Kampfkunstverbände ihre Systeme an die gegebenen Verhältnisse einer oft gewaltbereiten Gesellschaft angepasst und unterrichten ihre Systeme (mit teils abgeänderter Form) um Schüler realistisch auf Verteidigungssituationen vorzubereiten. Zu den bekanntesten gehören Systema, Wing Chun, Escrima uvm.
Spezielle Selbstverteidigungssysteme wurden mit der alleinigen Ausrichtung auf Selbstverteidigung geschaffen. Sie enthalten keine sportlichen Wettkämpfe und ihnen fehlt der künstlerische und spirituelle Anspruch einer Kampfkunst. Diese Systeme haben oft einen militärischen Hintergrund und sind darauf ausgerichtet den Schülern möglichst schnell grundlegende Selbstverteidigungsfähigkeiten zu vermitteln. Zu den bekanntesten Selbstverteidigungssystemen gehören Krav Maga, Ju-Jutsu, Sambo uvm.
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