Selbstverwaltungskörperschaft
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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Eine Selbstverwaltungskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der das Recht eingeräumt ist, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu verwalten (Selbstverwaltung). Dazu gehören insbesondere die kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, aber auch Universitäten (universitäre Selbstverwaltung) sowie berufsständische Körperschaften (berufsständische Selbstverwaltung). Auch die Institutionen der Sozialversicherung (Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften) haben das Recht der Selbstverwaltung.