Als Senat von Berlin wird die Landesregierung des Bundeslandes Berlin mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze und den Senatoren bezeichnet.
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Seit 1808 wurde Berlin von einem sogenannten Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze regiert.
Diese Bezeichnung wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst in Gesamtberlin weitergeführt, nachdem am 20. Oktober 1946 noch eine Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde.
Mit der politischen Spaltung der Stadt im Oktober 1948 endete die gemeinsame Stadtregierung, in Westberlin wurde eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt, in Ost-Berlin eine selbige von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzt.
Nach Inkrafttreten der Westberliner Landesverfassung im Oktober 1950 wurde das in Abgeordnetenhaus umbenannte Stadtparlament neugewählt, welches auf Grund der Stellung der Stadt West-Berlin als Bundesland der Bundesrepublik die Stellung eines Landtages einnahm. An die Stelle des Magistrats trat der Senat, an die Stelle des Oberbürgermeister der Regierende Bürgermeister. Beide Neubezeichnungen sollten den Bundeslandcharakter Berlins unterstreichen und die Stadt somit von einer „einfachen Kommune“ abheben.
Dem gegenüber regierte in Ost-Berlin der Oberbürgermeister der Hauptstadt der DDR, der von der Stadtverordnetenversammlung Ostberlins gewählt wurde und dem Ostberliner Magistrat vorstand.
Von der Wiedervereinigung der Stadt Berlin am 3. Oktober 1990 bis zur Bildung eines Gesamtberliner Senats nach den Wahlen vom 2. Dezember 1990 regierten der Westberliner Senat unter Walter Momper (SPD) und der Ostberliner Magistrat unter Tino Schwierzina (SPD) als „Doppelregierung“, der im Volksmund auch als „Magi-Senat“ bezeichnet wurde (Magi abgeleitet von Magistrat).
Seit dem Amtsantritt Eberhard Diepgens (CDU) ist der Senat wieder für die gesamte Stadt zuständig.
Die ursprüngliche Maximalzahl an Senatoren betrug 16, von denen einer zusätzlich zum Bürgermeister und damit zum Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters gewählt wurde. Diese Maximalanzahl wurde nunmehr auf acht reduziert, wobei jetzt jedoch zwei Senatoren zu Bürgermeistern gewählt werden.
Bis zur Wahl am 17. September 2006 hatte der Regierende Bürgermeister im Gegensatz zum Bundeskanzler und den anderen Ministerpräsidenten keine Richtlinienkompetenz. Vielmehr musste er dem Abgeordnetenhaus seine politischen Vorstellungen vorlegen und sie von diesem bestätigen lassen. Auch hatte der Regierende Bürgermeister bis dato nicht die Kompetenz, die Zuständigkeiten der Senatsmitglieder zu beschließen und die Senatoren zu ernennen.
Sowohl die Ressortzuständigkeiten als auch die personellen Besetzungen der Ressorts wurden vom Abgeordnetenhaus auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters beschlossen. Die Regierungsbildung war somit erst mit der Wahl des letzten vorgeschlagenen Senatsmitglieds abgeschlossen und der Regierende Bürgermeister erst im Amt, wenn das Abgeordnetenhaus alle seine Mitglieder bestätigt hatte. Im Umkehrschluss konnte der Regierende Bürgermeister auch keinen Senator entlassen, ein Senator konnte sein Amt nur durch Rücktritt oder Abwahl durch das Parlament verlieren. Entsprechend waren auch Misstrauensvoten gegen einzelne Senatoren oder Teile des Senats zulässig, so zuletzt geschehen bei der Abwahl Eberhard Diepgens.
Jedoch wurden diese Besonderheiten mit der letzten Wahl per Verfassungsänderung durch das Abgeordnetenhaus neu festgelegt, so dass der Regierende Bürgermeister ähnliche Befugnisse wie die anderen Ministerpräsidenten hat. Er besitzt jetzt Richtlinienkompetenz und ernennt die Senatoren beziehungsweise Bürgermeister.
Der Senat tagt in der Regel wöchentlich im Senatssitzungssaal des Berliner Rathauses.
Derzeitiger Regierender Bürgermeister ist der SPD-Politiker Wowereit, der einer Koalition aus SPD und Linkspartei vorsteht. Entsprechend gehören derzeit neben Wowereit fünf Senatoren der SPD und drei der Linkspartei an. Nach den Abgeordnetenhauswahlen vom 17. September 2006 hatte Wowereit die Möglichkeit, die Koalition mit der Linkspartei fortzusetzen oder eine Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen einzugehen. Die Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei wurden Anfang November erfolgreich abgeschlossen, der dritte Senat Wowereit am 23. November 2006 ernannt.
Der Senat von Berlin ist in acht Senatsverwaltungen untergliedert, die den jeweiligen Senatoren unterstehen und in etwa analog zu den Ministerien anderer Landesregierungen zu sehen sind. Diese Senatsverwaltungen sind derzeit im einzelnen:
Für die aktuelle Besetzung siehe Senat Wowereit III.
Im mündlichen Sprachgebrauch wird meist nur von -verwaltung gesprochen, etwa Finanzverwaltung, Gesundheitsverwaltung oder Innenverwaltung. Gemeint sind damit die jeweiligen Senatsverwaltungen.
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