Senatspräsident

Der Senatspräsident ist der Vorsitzende einer als Senat bezeichneten Institution. Da der Begriff Senat vielfältige Ausprägungen hat, unterscheidet sich die Bedeutung des Senatspräsidenten von Fall zu Fall.

Deutschland

In Deutschland ist Senatspräsident eine frühere Amtsbezeichnung für die Vorsitzenden Richter an den Oberlandesgerichten und den Bundesgerichten. Bei den Landgerichten hießen die Vorsitzenden Richter Landgerichtsdirektoren. Mit der Reform der Amtsbezeichnungen im höheren Justizdienst in den 1970er Jahren wurde der Titel Senatspräsident abgeschafft und durch die Dienstbezeichnung Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht bzw. am Oberverwaltungsgericht, Finanzgericht, Landgericht oder einem anderen Obergericht auf Landesebene und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof oder einem anderen Gerichtshof des Bundes ersetzt.

Die Bezeichnung der Regierungschefs der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen lautet Präsident des Senats.

Vereinigte Staaten

Gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten ist der Vizepräsident gleichzeitig Präsident des Senats. Dieses Amt ist allerdings hauptsächlich zeremonieller Natur, die täglichen Amtsgeschäfte führt der Präsident Pro Tempore des Senats. Der Vizepräsident nimmt sein Amt als Senatspräsident gewöhnlich nur war, um während der State of the Union Address vorzusitzen und bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme abzugeben.

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