Jede Sendeanstalt hat ein sog. Pflichtenheft. In diesem Pflichtenheft sind alle Parameter aufgeführt, die für die technische Abnahme des Programmes, egal ob es dabei um Video oder Film handelt, gefordert werden. Im Falle von Sendebändern (Videobändern), sind angegeben:
Prinzipiell ist jedes Videoband sendefähig und damit ein Sendeband. Ob das "Sendeband" den Qualitätsansprüchen des jeweiligen Senders entspricht, wird durch die technische Abnahme entschieden. Handelt es sich um älteres Material, das nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht, entscheidet die Redaktion, ob das Programm abgenommen und gesendet wird.
Die Bearbeitung von Sendebändern beinhaltet in der Regel:
Die Durchführung der einzelnen Bearbeitungsschritte hängt sehr stark vom Zustand des Ausgangsmaterials ab.