Senior (Kirche)

Senior war in deutschen evangelisch-lutherischen städtischen Kirchentümern die Amtsbezeichnung für den Vorsitzenden des Geistlichen Ministerium, der Gesamtvertretung der Geistlichkeit.

Der Senior war entweder der dienstälteste Pastor oder wurde von den Mitgliedern des Geistlichen Ministeriums aus ihren Reihen gewählt. In Hamburg wurde einer der Hauptpastoren zum Senior gewählt.

Als Vertreter der Geistlichkeit stand er dem vom Inhaber des landesherrlichen Kirchenregiments ernannten Superintendenten gegenüber, war jedoch aber auch oft dessen Stellvertreter. In manchen Städten, wie in Hamburg und Lübeck, gingen die kirchenaufsichtlichen Befugnisse ganz auf den Senior über.

Im Zuge des Wegfalls des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 und dem Aufkommen synodaler und bischöflicher Kirchenleitungsformen verlor das Amt an Bedeutung und wurde im Verlauf des 20. Jahrhunderts abgeschafft.

Der Stellvertreter des Senior erhielt bisweilen den Titel Subsenior.

Literatur

  • Hans v. d. Au: Zur Geschichte des Seniorats in der Kirche Hessen-Darmstadts. Darmstadt: C. F. Winter 1925
Quelle:
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