Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder Material Safety Data Sheets (MSDS) sind Sicherheitshinweise für den Umgang mit gefährlichen Substanzen. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über bestimmte Mengengrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden.
In der Regel werden aber für alle chemischen und biologischen Produkte SDB erstellt, um den Abnehmer der Produkte auch über eine etwaige Ungefährlichkeit zu informieren.
Über die Gefahrstoffverordnung und die darin enthaltenen Verweise auf EU-Richtlinien wird der Inhalt festgelegt, es folgen die Kapitelüberschriften, deren Reihenfolge zwar nicht festgelegt ist, in den SDB aber in der Regel der folgenden Empfehlung folgt:
Werden Gefahrstoffe in Betrieben verwendet, müssen Betriebsanweisungen erstellt werden und für alle jederzeit einsehbar sein.
Die grundlegende EU-Richtlinie für das EU-Sicherheitsdatenblatt trägt die Bezeichnung 91/155/EWG und ist schon durch weitere Ergänzungsrichtlinien aktualisiert worden.
Eingang in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland findet das EU-Sicherheitsdatenblatt über die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 6 → „von fachkundiger Person erstellt und aktualisiert“) und die dazu gehörende Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 220).
In verschiedenen Fällen ist es für eine Firma sinnvoll, verschiedene Artikel mit ähnlichen oder gleichem Gefährdungspotenzial zu einer Gruppe zusammenzufassen und für diese Gruppe ein gemeinsames Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Das hat den Vorteil, dass weniger Sicherheitsdatenblätter herausgegeben werden müssen. Ein konkretes Beispiel bietet die Lackindustrie, in der ein Lackgrundstoff für verschiedene Farben verwendet wird. Der einzige Unterschied besteht in der Pigmentierung. Für die Gruppe wasserlöslicher Farben (mit verschiedenen Farbtönen) reicht beispielsweise ein einziges Sicherheitsdatenblatt.
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