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Sichtflug

Unter Sichtflug versteht man den Flug nach Sichtflugregeln (engl. visual flight rules, VFR).

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Grundprinzip des Sichtfluges ist es, dass der Pilot optisch die Lage des Luftfahrzeuges im Raum erkennen können muss und dies die Grundlage zur Führung des Luftfahrzeugs bildet. Hinzu kommt, dass für Hindernisfreiheit und Mindestabstände von anderen Luftfahrzeugen ebenfalls der Pilot selbst sorgen muss. In bestimmten Lufträumen erfolgt jedoch eine Staffelung durch die zuständige Luftverkehrskontrolle (Flugsicherung).

Sichtflug darf zwar in jedem Luftraum (außer LR A, der in Deutschland nicht existiert) durchgeführt werden, allerdings ist für die Benutzung des Luftraums C eine spezielle Ausbildung, die CVFR-Berechtigung (controlled) bzw. die neue europäische Lizenz nach JAR-FCL notwendig. Mit dieser Berechtigung und einer kleinen, praktischen Zusatzausbildung darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NVFR, night), wobei für Nachtflüge stets ein Flugplan aufgegeben werden muss. VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür die NVFR-Berechtigung, der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist vor Antritt des Fluges (im Rahmen der Flugvorbereitung) verpflichtet zu prüfen, ob die meteorologischen Voraussetzungen für die Sicht (VMC - visual meteorological conditions) für den geplanten Flug gegeben sind.

Der Luftraum ist in mehrere Luftraumklassen unterteilt, für die jeweils andere Mindestanforderungen an die meteorologischen Bedingungen gelten. Diese Klassifizierung gilt mit wenigen Ausnahmen weltweit und ist von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt worden. Für die Bezeichnung der Lufträume werden die Buchstaben A bis G nach dem ICAO-Alphabet verwendet.

Kontrollierte Lufträume

Diese Lufträume werden durch die Flugsicherung kontrolliert. Einflugfreigaben sind teilweise erforderlich.

Luftraum A

In diesem Luftraum dürfen grundsätzlich keine Sichtflüge durchgeführt werden. Er wird in Deutschland nicht verwendet.

Luftraum B

Dieser Luftraum wird in Deutschland nicht verwendet, ist aber per Gesetzgebung vorhanden und kann somit jederzeit erstellt werden.

Luftraum C

Es darf nur nach Freigabe durch den Flugverkehrskontrolldienst eingeflogen werden. Dieser Luftraum befindet sich in Deutschland oberhalb von FL 100, im Bereich der Alpen über FL 130 und häufig im Bereich von Flughäfen oberhalb des Luftraum D (Kontrollzone).

  • Flugsicht 8 km (oberhalb FL 100) bzw. 5 km (unterhalb FL 100, beachte andere Lufträume, unterhalb ist auch Luftraum G)
  • 1000 ft Wolkenabstand (oberhalb FL 100) bzw. 1500 m horizontaler und 1000 ft vertikaler Wolkenabstand (unterhalb FL 100)
  • Es erfolgt eine Staffelung des Flugverkehrs von VFR/VFR , IFR/IFR , IFR/VFR unf VFR/IFR ( oberhalb FL100 ) , unterhalb IFR/IFR und^Halbkreis Flugflächen

Luftraum D

Lufträume D sind einerseits als Luftraum D ( CTR) im Umkreis von Flughäfen zu finden, andererseits als Luftraum D (nicht CTR). Es darf nur nach Freigabe durch den Flugverkehrskontrolldienst eingeflogen werden.

Luftraum D (nicht CTR)

  • Flugsicht 8 km (oberhalb FL 100) bzw. 5 km (unterhalb FL 100)
  • 1000 ft Wolkenabstand (oberhalb FL 100) bzw. 1500 Meter horizontaler und 1000 ft vertikaler Wolkenabstand (unterhalb FL 100)
  • Es erfolgt keine Staffelung. Verkehrsinformationen, auf Anfrage auch Ausweichinformationen VFR zu IFR werden erteilt.

Luftraum D (CTR)

  • Flugsicht 5 km
  • Flug frei (außerhalb) von Wolken
  • Hauptwolkenuntergrenze 1500 ft
  • Bodensicht 5 km (bei Bodensicht >1,5 km oder Hauptwolkenuntergrenze >150m - Sicherheitsmindesthöhe - ist jedoch eine Freigabe für einen Sonder-VFR-Flug möglich)
  • Es erfolgt keine Staffelung. Verkehrsinformationen, auf Anfrage auch Ausweichinformationen VFR zu IFR werden erteilt.

Luftraum E

Dieser Luftraum erstreckt sich in der Regel von 2500 ft über Grund (in Einzelfällen 1700 ft oder auch 1000 ft) bis zu FL 100. Eine Freigabe für Sichtflieger ist hier nur nachts erforderlich (NVFR).

  • Flugsicht 8 km
  • 1500 Meter horizontaler und 1000 ft vertikaler Wolkenabstand
  • Es erfolgt keine Staffelung. Verkehrsinformationen werden so weit wie möglich erteilt.

Unkontrollierte Lufträume

Diese Lufträume werden nicht durch die Flugsicherung kontrolliert. Einflugfreigaben sind nicht erforderlich.

Luftraum F

Eine Freigabe ist nicht erforderlich. Luftraum F wird an Flugplätzen eingerichtet, die für VFR und gelegentliche IFR-Anflüge zugelassen sind. Er ist nur aktiv, sofern in ihm IFR-Flüge stattfinden.

  • Flugsicht 5 km
  • 1500 Meter horizontaler und 1000 ft vertikaler Wolkenabstand
  • Es erfolgt keine Staffelung. Fluginformationsdienst wird zur Verfügung gestellt.

Luftraum G

Dieser unkontrollierte Luftraum beginnt direkt über dem Boden und wird nach oben meist durch einen Luftraum E begrenzt. Eine Freigabe ist nicht erforderlich.

  • mindestens 1,5 km Flugsicht (für Drehflügler, Luftschiffe und Freiballone mind. 800 m)
  • ständige Erdsicht
  • Flug frei (außerhalb) von Wolken.

Weblinks

Quelle:
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