Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionen gemeinsam genutzten Sakralbau.
In der Kurpfalz wurde am 29. Oktober 1698 von der Obrigkeit das Simultaneum eingeführt. Die Reformierten mussten ihre Kirchen für den katholischen Gottesdienst öffnen. Die Katholiken behielten jedoch ihre Kirchen allein. Insgesamt erlangten die Katholiken ein Mitbenutzungsrecht von 240 Kirchen. Durch Erlass vom 29. März 1707 wurde das Simultaneum in der Kurpfalz im Zuge der pfälzischen Kirchenteilung wieder aufgehoben. Recht häufig waren Simultan- bzw. paritätische Kirchen in der Eidgenossenschaft, insbesondere in der Fürstabtei St. Gallen, in Glarus und in den von katholischen und reformierten Orten gemeinsam verwalteten Untertanengebieten.
Simultankirchen sind z.B.:
Ehemalige Simultankirchen: