| Sing-Akademie zu Berlin | |
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| http://www.sing-akademie.de | |
| Sitz: | Berlin / Deutschland |
| Gründung: | 24. Mai 1791 |
| Gattung: | Gemischter Chor |
| Gründer: | Carl Friedrich Christian Fasch |
| Leiter/-in: | Kai-Uwe Jirka |
| Stimmen: | ?? (SATB) |
Die Sing-Akademie zu Berlin ist die älteste gemischte Chorvereinigung der Welt. Die bis heute fortbestehende Einrichtung umfasst gegenwärtig einen großen Laienchor, mehrere musikalische Angebote für Kinder und Jugendliche in ihrem Netzwerk Benevoli sowie das 2001 aus Kiew zurückgekehrte Archiv, das von Carl Friedrich Zelter angelegt wurde und zu den bedeutendsten Notensammlungen des 18. Jahrhunderts zählt. Die künstlerische Leitung hat Prof. Kai-Uwe Jirka (UdK Berlin), Vorsitzender ist Georg Graf Castell-Castell.
Inhaltsverzeichnis |
Die Gründung der Sing-Akademie zu Berlin wird auf den 24. Mai 1791 datiert, an dem ihr Begründer und erster Direktor Carl Friedrich Christian Fasch, der Hofcembalist Friedrichs des Großen, zum ersten Mal ein Probenbesucherbuch zu führen begann. Bekannt wurde der Chor zuerst für seinen bis dato unbekannten gemischten A-cappella-Chorklang, der den Geschmack der damaligen Zeit traf. Erstmals sangen gemeinsam Frauen und Männer in einem Chor. Der zweite Direktor, Carl Friedrich Zelter, erwirkte 1817 auf der Grundlage der ersten Verfassung die Erteilung der Korporationsrechte an die Sing-Akademie zu Berlin durch das Preußische Ministerium des Innern und verankerte sie fest in einem System preußischer Musikpflege. Er gliederte ihr 1807 eine Orchesterschule an und ließ aus ihr 1808 eine „Liedertafel“ hervorgehen, den ersten Männerchor der deutschen Geschichte.
Im 19. Jahrhundert bestand die Bedeutung der Sing-Akademie in der Pflege des musikalischen Werks Johann Sebastian Bachs und darin, die geistliche Musik einem bürgerlichen Publikum außerhalb der Kirche zugänglich gemacht, die ernste Musik gepflegt und somit einen Übergang von der höfischen Musikkultur zur bürgerlichen Musikpflege ermöglicht zu haben. In der Sing-Akademie fand am 11. März 1829 jene legendäre Wiederaufführung der Matthäuspassion von Johann Sebastian Bach unter dem 20-jährigen Felix Mendelssohn Bartholdy statt, die eine Bach-Renaissance breitesten Maßstabs einleitete.
Allerdings war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine gewisse Stagnation im Repertoire zu erkennen. Erst unter dem Komponisten und Pianisten Georg Schumann öffnete sich der Chor mit Beginn des 20. Jahrhunderts der modernen Musik.
Der Verbindung historischer und zeitgenössischer Musikpraxis widmet sich die Sing-Akademie zu Berlin bis heute.
Das 1827 nach Entwürfen Schinkels von Carl Theodor Ottmer fertig gestellte Gebäude der Sing-Akademie wurde im 2. Weltkrieg (1943) stark beschädigt. Die unschätzbar wertvolle Notenbibliothek war zuvor auf Betreiben Georg Schumanns ausgelagert und somit vor der Vernichtung bewahrt worden. Die Sing-Akademie mit Mitgliedern aus beiden Teilen der Stadt verlegte infolge der Beschädigung des Hauses ihre Arbeit in den Westsektor nach Steglitz (Titania-Palast).
Das Stammhaus am Kastanienwäldchen wurde nach Ende des zweiten Weltkrieges durch die sowjetische Besatzungsmacht beschlagnahmt, unter sowjetische Verwaltung gestellt und 1947 als Theaterhaus des benachbarten Hauses der Kulturen der Sowjetvölker wieder aufgebaut. 1952 zog in das Gebäude das Maxim-Gorki-Theater. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 endeten die gemeinsamen Proben, wobei durch den jahrelangen Probenort in Westberlin kaum noch aktive Mitglieder aus dem Ostteil verblieben waren. 1963 gründete der Dirigent Helmut Koch in Ost-Berlin am Schauspielhaus die Berliner Singakademie, während in West-Berlin weiterhin die Sing-Akademie zu Berlin fortbestand, die später 1964 in der neuerrichteten Berliner Philharmonie ihr Domizil nahm.
Mitte der sechziger Jahren wurde die Sing-Akademie zu Berlin durch die DDR-Verwaltung kurzerhand aus dem Grundbuch als Eigentümerin des Stammhauses am Kastanienwäldchen gestrichen und stattdessen „Eigentum des Volkes“ eingetragen. Seit 1991 bemüht sich die Sing-Akademie um Berichtigung der Grundbücher und Rückgabe ihres Eigentums.
Inzwischen liegt ein erstes für die Sing-Akademie günstiges rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vor (Urteil der 25. Kammer vom 3. Dezember 2004 - VG 25 A 240.99).
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