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Der Katastrophenalarm ist die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, nicht aber der sogenannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, im Falle einer Katastrophe.
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Anfang der 1950er-Jahre bemühte man sich in Deutschland den Zivil- und Katastrophenschutz neu zu organisieren. Dazu gehörte auch der Aufbau von Warnämtern in der Bundesrepublik, sowie der Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Alarmierungssystems um vor Katastrophen zu warnen. Die Möglichkeit der flächendeckenden Warnung und Alarmierung erreichte man mit der Installation von Sirenen. Dazu zählte unter anderem das Sirenenmodell E-57, aber auch so genannte Hochleistungssirenen, die in größeren Städten (z. B. Saarbrücken oder Kassel) aufgestellt wurden. Der Katastrophenalarm selbst war bis Mitte der 1970erJahre mit folgender Tonfolge festgelegt:
Mitte der 70er-Jahre entschied man sich, diesen auf 1 Minute Heulton für die Alarmierung im Katastrophenfall zu ändern, da der „3x Dauerton mit 12 Sekunden Dauer“ auch für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren genutzt wurde.
Das Sirenennetz aus fast 100.000 Sirenen in Deutschland wurde in den 1990er-Jahren aus Kostengründen abgebaut (Wegfall der Warnämter des Zivilschutz-Warndienstes; Städte konnten die Sirenen vom Bund übernehmen, mussten den Unterhalt jedoch selbst tragen) und nur noch wenige für die Feuerwehralarmierung stehen gelassen. Seitdem gibt es kein flächendeckendes Warnsystem für die Bevölkerung mehr – abgesehen von Warnmeldungen, die über Radio und Fernsehen verbreitet werden können. Dies wird inzwischen von einigen als Fehler angesehen, da die Warnmöglichkeit durch Sirenen damit auch für zivile Großschadensfälle (z. B. bei Hochwasser, Störfall etc.) verloren gegangen ist. Bei Stromausfällen sind Rundfunkdurchsagen faktisch nutzlos, da die wenigsten batteriebetriebene Empfangsgeräte haben (vom Autoradio abgesehen). Es sind aber Diskussionen aufgekommen, die eine Reaktivierung von den Sirenen jetzt immer wahrscheinlicher machen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe suchte deshalb nach einem neuen Medium für großflächige Katastrophenwarnungen. Dabei sind die Geschwindigkeit, der erreichbare Bevölkerungsumfang, die Ausfallsicherung und die fixen und variablen Kosten zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit liegt allerdings auf dem „Weckeffekt“, d. h. der Möglichkeit, jederzeit die Bevölkerung aufmerksam zu machen, bestimmte Medien einzuschalten, wie es bei der Sirene gegeben war. Neuentwicklungen müssen dementsprechend dahin gehen, dass sich im Katastrophenfall Empfangsgeräte selbst aktivieren.
Auch Österreich verfügt über ein betriebsbereites Netz von 8.039 Sirenen im gesamten Bundesgebiet. Neben einer wöchentlichen Sirenenprobe jeden Samstagmittag, findet drei mal jährlich ( April, Juli, Oktober) eine Sirenenprobe mit allen Signalen österreichweit statt.
Neben dem Feuerwehralarm (dreimal 15 Sekunden Dauerton mit 2 mal 7 Sekunden Unterbrechung) sind für den Katastrophenfall folgende Signale vorgesehen:
Verhaltensmaßnahmen werden über Rundfunk und Fernsehen bekanntgegeben.
Die Sirenenprobe wird regelmäßig (wöchentlich oder monatlich) von der jeweiligen Alarmzentrale durchgeführt.
Zur Sirenenprobe wird vieler Orts auch der normale Alarmton der Feuerwehr verwendet oder der Alarmton wird nur kurz ausgelöst, wobei die Sirene nur einen leisen, kurzen Heuler von sich gibt.
In vielen Städten und großen Ortschaften wird die Feuerwehr mit Funkmeldeempfängern alarmiert. In vielen Feuerwehren wird allerdings auch unterschieden, dass bei Bränden oder Menschenrettung mit beiden alarmiert wird, bei technischen Einsätzen hingegen nur mit den Funkrufempfängern. Dies ist abhängig von den örtlichen Alarmplänen.
Feuerwehralarmton einer Motorsirene ?/i
Diese Art Signale wird für großflächige Ereignisse verwendet. Zum Beispiel wenn ein Staat mit Waffengewalt angegriffen wird, oder die Gefahr für Hochwasser besteht. Aber auch bei örtlichen Großunfällen kann sie verwendet werden.
In Österreich werden bundesweit am ersten Samstag im Oktober zwischen 12 und 13 Uhr alle Katastrophensignale geprobt. Dies wird vorher in den Medien bekanntgegeben. Dabei wird einerseits die Funktionstüchtigkeit andererseits die Hörbarkeit überprüft. Obwohl zentral ausgelöst, sind alle Feuerwehren mit eingebunden, die die Rückmeldungen durchführen.
Herannahende Gefahr: Radio- oder Fernsehgerät einschalten und dort bekanntgegebene Anordnungen beachten. (Gilt nicht für Deutschland.)
Gefahr: Schützende Räumlichkeiten aufsuchen (ein Auto bietet keinen ausreichenden Schutz) und über Medien durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. Radio einschalten
Alarmton einer Hochleistungssirene ?/i
Ende der Gefahr: Mögliche Einschränkungen im täglichen Lebenslauf werden über Medien durchgegeben.
Das Sirenennetz der Schweiz besteht aus über 8'500 Sirenen, das im Gegensatz zum deutschen Netz noch betrieben wird. Das Netz wird auch getestet und zwar jedes Jahr am ersten Mittwoch im Februar zwischen 13:30 und 14:00 Uhr. Verhaltensregeln und Erläuterungen für die Bevölkerung findet man auch in den Schweizer Telefonbüchern auf den hintersten Seiten.
Das Ende der Gefahr wird durch Radio oder durch die örtlichen Behörden bekanntgegeben.
Landesweit gibt es 338 Sirenen, die einzeln, pro Dorf, Gemeinde, Region oder landesweit ausgelöst werden können.
Sirenentöne
- Voralarm: an- und abschwellender Heulton während einer Minute
- Nuklearalarm: an- und abschwellender Heulton während einer Minute bei zwei Unterbrechungen von 12 Sekunden
- Entwarnung: Dauerton von einer Minute
- Feueralarm: Dauerton von drei Minuten
Diese Informationen sind auf den Deckelinnenseiten der luxemburgischen Telefonbücher nachzulesen. Ein Sirenentest wird jeden ersten Montag im Monat um 12 Uhr im ganzen Land -mit Ausnahme der Stadt Luxemburg- durchgeführt.
In Dänemark werden die Sirenen jede Nacht stumm getestet. Ein Test mit Signal findet jeden ersten Montag im Mai um 12.00 Uhr statt.
Es gibt auch innerhalb der EU noch unterschiedliche Bedeutungen für das gleiche Signal. So ist z.B. der an- und abschwellende Heulton während einer Minute in Luxemburg ein Voralarm, in Österreich und der Schweiz der Hauptalarm bei akuter Gefahr.
Das Bundesamt für Zivilschutz empfahl 1999 eine "...Untersuchung zur Entwicklung eines einheitlichen Sirenensignals und daran anknüpfender Verhaltensempfehlungen...".