Sittengesetz

Das Sittengesetz ist mitnichten eine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm sondern das, was in der allgemeinen Rechtsauffassung als sittsam gilt. Insofern wird es stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt und ist einem steten Fluss unterworfen. Das Grundgesetz verwendet diesen Ausdruck im Artikel 2 Abs. 1.

Zum besseren Verständnis siehe auch Sittlichkeit.

Manchmal sind mit dem „Sittengesetz“ auch die Zehn Gebote gemeint.

Zur genaueren juristischen Behandlung siehe Sittenwidrigkeit.

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