| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Nach deutschem Recht liegt der Sitz einer juristischen Person gemäß § 24 Bürgerliches Gesetzbuch am Sitz der Verwaltung des Vereins, der Gemeinschaft oder der Gesellschaft. Mit dem Sitz wird auch der allgemeine Gerichtsstand der juristischen Person bestimmt. Nach Art. 48 des EGV (Niederlassungsfreiheit) wird der Sitz durch die Satzung der juristischen Person bestimmt. Diese Voraussetzung ist an die deutsche juristische Person nach § 57 Abs. 1 BGB zwingend geknüpft. Der Sitz kann für die juristische Person frei im Rechtsgebiet ihrer Begründung gewählt und verändert werden. Nach deutschem Recht ist also der Sitz der juristischen Person der Regelung für den Wohnsitz einer natürlichen Person nachempfunden.
| Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Adelung-1793: Sitz, der · Person, die · Generals-Person, die
Brockhaus-1911: Juristische Person · Person
Herder-1854: Juristische Person · Person · Moralische Person · à person
Kirchner-Michaelis-1907: Sitz der Seele · Person
Meyers-1905: Juristische Person · Apostolischer Sitz · Natürliche Person · Persōn · Moralische Person · Gobelīnus Persōn · Lustige Person
Pierer-1857: Juristische Person · Juristische Gewißheit · Juristische Facultät · Sitz · Apostolischer Sitz · Person [2] · Person [1] · Moralische Person · Mystische Person