Als Sivas-Massaker wird (vor allem von Aleviten) ein von Sunniten am 2. Juli 1993 in der türkischen Stadt Sivas verübter Brandanschlag bezeichnet, der sich gegen liberale Schriftsteller, Dichter und Musiker richtete. Im offiziellen türkischen Sprachgebrauch wird es lediglich als Sivas-Ereignis bezeichnet.
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Bei einem alevitischen Kulturfestival zu Ehren des Dichters Pir Sultan Abdal im Sommer 1993 in Sivas erklärte der türkische Schriftsteller Aziz Nesin öffentlich, er halte einen Großteil der türkischen Bevölkerung für "feige und dumm," da sie nicht den Mut hätten, für die Demokratie einzutreten. Dies und die Übersetzung und teilweise Veröffentlichung des für Muslime ketzerischen Romans "Die satanischen Verse" von Salman Rushdie führte dazu, dass sich vor allem konservative sunnitische Kreise provoziert fühlten. Am 2. Juli versammelte sich eine aufgebrachte Menschenmasse nach dem Freitagsgebet vor dem Madimak-Hotel, in dem Aziz Nesin, aber auch alevitische Musiker, Schriftsteller, Dichter und Verleger logierten. Mitten aus der wütend protestierenden Menschenmenge wurden schließlich Brandsätze gegen das Hotel geworfen. Da das Hotel aus Holz gebaut war, breitete sich das Feuer schnell aus. Dabei verbrannten 35 Menschen; der Autor Aziz Nesin, dem laut einigen Angaben der Anschlag in erster Linie gegolten hatte, überlebte jedoch leicht verletzt. Wegen der wütenden Menschenmenge draußen vor dem Hotel konnten die Bewohner des Hotels nicht ins Freie, bis sie schließlich vom Feuer eingeschlossen waren. Obwohl Polizei und Feuerwehr frühzeitig alarmiert waren, griffen sie erst nach acht Stunden ein. Das Staatsicherheitsgericht in Ankara kam zu dem Urteil, dass die Menge die Feuerwehr bei den Rettungarbeiten behinderte. Andererseits belegen Zeugenaussagen sowie Videoaufnahmen, wie vereinzelte Polizisten der Menge halfen und eine anrückende Militäreinheit sich wieder zurückzog.
Die Aleviten nennen diesen Anschlag das 'Sivas-Massaker', wobei aus ihrer Sicht der Brandanschlag ihnen gegolten hatte, und fühlen sich seither vom Staat im Stich gelassen. Das Ereignis spielte eine wichtige Rolle bei ihrer Bewusstseinsbildung.
Die Sunniten hingegen bestreiten jeglichen Vorwurf, für den Brandanschlag verantwortlich zu sein, und verlangen die Auffindung der wahren Täter. Sie befürworten eine Revision der Untersuchung des Anschlags und behaupten, dass Saboteure sich in die Menschenmenge gemischt und die Brandsätze gegen das Hotel geworfen haben.
Heute führen Sunniten im Gebäude des ehemaligen Madimak-Hotels ein Restaurant mit Fleischgerichten. Das sorgt bei Aleviten für Empörung und Widerspruch, da sie dort lieber ein Friedens-Museum sehen wollen.
Trotz des gereizten Klimas zwischen Sunniten und Aleviten in der Türkei aufgrund des Brandanschlags in Sivas führten beide Ereignisse auch zur Annäherung beider Gruppen und zur gemeinsamen Solidarität, solche tragischen Ereignisse in Zukunft abzuwenden. Jährlich findet am 2. Juli eine Gedenkfeier für die 35 Opfer des Brandanschlags von Sivas statt, bei dem Vertreter beider Gruppen teilnehmen. Die türkische Regierung jedoch verwendet nie den Begriff "Massaker", sondern "trauriger Vorfall". Unter anderem behaupten einige Kritiker, dass die alljährliche Gedenkfeier eher die Hassgefühle der Aleviten auffrischt als diese abzubauen. Untermauert wird dies mit der Behauptung, dass das Massaker von den Betroffenen polemisiert werde.
Immer noch sind viele Verurteilte auf der Flucht, wobei sich viele in Deutschland aufhalten. Nicht bei allen ist ein internationaler Haftbefehl an die Botschaften weitergeleitet worden. Der türkische Staat weist solche Vorwürfe ab.
Pressedienst des Deutschen Bundestages 094/2006, Donnerstag 23. März 2006 13:30 Uhr:
GERICHTSURTEIL ZUR NICHT-AUSLIEFERUNG VON SIVAS-ATTENTÄTERN BINDET REGIERUNG
Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit Ausschreitungen im türkischen Ort Sivas, bei dem im Jahr 1993 insgesamt 37 Menschen der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch religiöse Fanatiker zu Tode kamen, wurden zwei Ersuchen der Türkei auf Auslieferung von Gesuchten durch deutsche Gerichte für unzulässig erklärt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (16/994) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/784) mit. Danach ist die Regierung an die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes gebunden, wenn ein Auslieferungsersuchen für unzulässig erklärt wird. Zu den Urteilen der Gerichtsverfahren wird dargelegt, in einem Fall habe die Auslieferung des Verfolgten nicht bewilligt werden können, da sich aus den Auslieferungsunterlagen keine individuell zurechenbare Tathandlung ergeben habe. In einem weiteren Verfahren sei eine Auslieferung nicht in Betracht gekommen, da der Verfolgte als Asylberechtigter gerichtlich anerkannt sei. Zwei weitere Auslieferungsersuchen werden laut Regierung derzeit auf ihre Zulässigkeit geprüft. In Zusammenhang mit den strafrechtlichen Erkenntnissen aus dem Sivas-Komplex seien von türkischen Behörden darüber hinaus in sechs weiteren Fällen Fahndungsersuchen gestellt worden, heißt es. Festnahmen seien bislang noch nicht erfolgt. Der Bundesregierung sei aber bekannt, dass sich weitere Personen in Deutschland aufhalten, denen eine Beteiligung an den Ausschreitungen in Sivas vorgeworfen wird.
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Das Massaker sorgte für eine Reihe von Liedern, die sich damit auseinander setzten. Die Sänger - fast alle selber Aleviten - brachten so ihre Gefühle zum Ausdruck. Einige Beispiele sind: