Skonto

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Barzahlung. Das Skonto wird daher auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet. Die Skontobasis ist nicht unbedingt der volle Rechnungsbetrag, sondern nur der reine Materialkostenanteil. Fertigungskosten sind Lohnarbeit und dürfen wie Wartungsrechnungen nicht skontiert werden. Bei abweichender Skontobasis sollte diese ausgewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis

Merkmale

Das Skonto beträgt üblicherweise zwei bis drei Prozent des Rechnungsbetrages. Der Skontosatz kann sich auf den Brutto-Umsatz (mit Umsatzsteuer) oder auf den Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) beziehen. Weitgehend üblich ist die Brutto-Skontierung.

Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 8 Tagen dürfen 2 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Wartet man mit der Bezahlung länger als 8 Tage, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahngebühren zu zahlen. Wird das Skonto nach Ablauf der Skontofrist abgezogen, kann der Lieferant den Betrag vom Kunden nachfordern.

Die Skontofrist stellt einen kurzfristigen unentgeltlichen Lieferantenkredit dar. Rechnet man den Skontoabzug im Vergleich zur Zeit, ergibt sich ein sehr hoher Jahreszinssatz. Im Regelfall sollte man daher versuchen, immer zu skontieren. Für Rechnungsempfänger kann es sogar von Vorteil sein, einen Bankkredit aufzunehmen, um den Vorzug eines Skontos auszunutzen.

Das Skonto ist Bestandteil der Einstandspreiskalkulation. Der Betrag vor Skontoabzug ist der Zielverkaufspreis, der Preis nach Skontoabzug ist der Barverkaufspreis:

  • Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis • (100 - Skontosatz)
  • Zielverkaufspreis = Barverkaufspreis : (100 - Skontosatz)

Wenn der Skontosatz erhöht (vermindert) wird, steigt (sinkt) also der Zielverkaufspreis.

Skontomodifikation

Die Skontosätze werden in der Praxis nur selten modifiziert. Gründe:

  • Die Senkung einmal gewährter Skontosätze ist gegenüber den Kunden schwer durchzusetzen
  • Die Erhöhung der Skontosätze wird von den Lieferanten unterlassen, weil sie schwer rückgängig zu machen ist.

Skonto als Verzugszinserlass

Skonto kann man auch als Verzugszinserlass auffassen: Der Rechnungsbetrag enthält bereits Verzugszinsen, die bei Einhaltung der Skontofrist abgezogen werden dürfen.

\%\mathrm{Verzugszinssatz\ p.a.}\ = \left( \frac{\mathrm{Zielverkaufspreis}}{\mathrm{Barverkaufspreis}} - 1 \right) \cdot 100\ \cdot \frac{360}{\mathrm{Zahlungsziel}\ -\ \mathrm{Skontofrist}}

Beispiel: Bei der Zahlungsbedingung „innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ gilt


\%\mathrm{Verzugszinssatz\ p.a.} = \left( \frac{100}{98} - 1 \right) \cdot 100\ \cdot \frac{360}{30 - 8}
= 33{,}4\ %\ \mathrm{p.a.}

Literatur

  • Hermann Lauer: Konditionen-Management, Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen. Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1.

Weblinks

Wiktionary
Wiktionary: Skonto – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Quelle:
Artikel Skonto aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika
Empfehlungen

Manfred Fuhrmann, Joachim Klowski
6,95 €


Morozova LL. M. , Olga
12,99 €


Meder, Stephan
49,00 €

Zahn, Johannes C. D.; Ehrlich, Dietmar; Neumann, Kerstin
118,00 €
Bookmarks
delicious wong linkarena google