Sofortvollzug
Der Begriff Sofortvollzug wird als Kurzbezeichnung im Verwaltungsrecht in folgenden unterschiedlichen Bedeutungen verwendet:
- Vollziehung eines Verwaltungsakts vor dessen Unanfechtbarkeit (eigentlich: „Sofortige Vollziehung“)
- Ergreifen von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung ohne Verwaltungsakt (eigentlich: „Unmittelbare Ausführung“)
Síehe auch