Das Solidarische Bürgergeld ist ein von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) vertretenes Konzept zum "Systemwechsel in der Steuer- und Sozialpolitik" [1]. Es beinhaltet die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, eine Reform der Einkommensteuer, die Umgestaltung der Finanzierung der Sozialversicherung sowie die Zusammenführung der staatlichen Transferleistungen.
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Althaus Konzept des Solidarischen Bürgergeldes sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen vor. Bedingungslos bedeutet, dass jeder Bürger einen Anspruch darauf hat - unabhängig von seiner Einkommenslage. Eine Prüfung der Bedürftigkeit durch Behörden findet nicht statt. Es sieht zwei Optionen vor, wobei in jedem Fall gleich eine Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) von 200 Euro abgezogen werden soll. Entweder entscheidet man sich für das "große Bürgergeld" von 800 Euro monatlich (also 600 Euro netto) und muss dafür 50% jedes verdienten Euro als Steuer abführen oder man wählt das "kleine Bürgergeld" von 400 (netto: 200) Euro, bei dem nur noch 25% als Steuer vom verdienten Einkommen abgezogen werden. Letzteres lohnt sich ab einem Verdienst von mehr als 1600 Euro monatlich. Im Modell des "Solidarischen Bürgergeldes" liegt das Grundeinkommen je nach Haushaltsgröße und Region etwa auf Hartz IV-Niveau [2]. Dafür werden mit der Reform alle Anstrengungen zum individuellen Hinzuverdienst im Gegensatz zu Hartz IV nicht verhindert.
Anspruchsregelungen Kinder erhalten ein bedingungsloses Bürgergeld von 500 EUR (abzgl. 200 EUR Gesundheitsprämie = 300 EUR). Personen ab 67 erhalten eine staatliche Zusatzrente von maximal 600 EUR zum Bürgergeld. Auch sie müssen noch die Gesundheitsprämie zahlen. In einer Übergangszeit vom alten zum neuen System werden alle erworbenen Rentenansprüche im Rentenalter ausgezahlt. Dazu wird in einer Übergangszeit zur Finanzierung eine extra Lohnsummensteuer (ca. 12%) eingeführt, die ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden muss.
Personen in besonderen Lebenslagen (Behinderte, Pflegebedürftige etc.) erhalten einen Bürgergeldzuschlag, der jedoch an Auflagen gebunden und dessen Anspruch nachgewiesen werden muss. Diese besonderen Lebenslagen sowie das entsprechende zusätzliche Bürgergeld sind noch nicht konkretisiert.
Wer strafrechtlich verurteilt worden ist, der soll seinen Anspruch auf ein bedingungsloses Einkommen verlieren und nur noch Lebensmittelgutscheine erhalten [3].
Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wäre auch die Einführung einer Gesundheitsprämie ("Kopfpauschale") als Krankenkassenbeitrag verbunden. Sie wird vom Bürgergeldanspruch gleich abgezogen und als "Gutschein" ausgegeben - unabhängig von Alter und Einkommen[4]. Das bedeutet den Ausstieg aus dem bisherigen einkommens- und altersabhängigen System des Gesundheitswesen[5]. Steigen die Gesundheitskosten, muss die Gesundheitsprämie erhöht werden. Ob die Höhe des Netto-Bürgergeldes in Folge dessen sinkt, ist bisher nicht festgelegt, es soll sich jedoch generell am soziokulturellen Existenzminimum ausrichten.
Der Systemwechsel bei den Ausgaben wird vornehmlich dazu genutzt, um einen Systemwechsel bei den Einnahmen durchzuführen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen daher alle Sozialabgaben (Lohnnebenkosten) bei diesem Modell. Dafür zahlen ausschließlich die Arbeitnehmer eine 25%ige Lohnsteuer, die im Vergleich zur heutigen Situation vor allem besserverdienende Einkommensgruppen theoretisch begünstigt. Da Althaus aber alle Einkommensarten (incl. Mieten, Dividenden etc.) an der Quelle besteuern will ("Verbreiterung der Bemessungsgrundlage"), entfallen viele Steuerschlupflöcher, die heute von Reichen genutzt werden können. Weiterhin fallen sämtliche heutigen 155 Sozialleistungen weg, sie werden im Solidarischen Bürgergeld zusammengeführt (ALG I + II, Kindergeld, BaFög, Wohngeld)[6]. Außerdem würden auch alle weiteren Steuervergünstigungen und "Subventionen" (Pendlerpauschale, 1-Euro-Jobs, Mini-/Midi-Jobs, Kombilohn) entfallen.
Das Althaus-Konzept ist im Auftrag der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung von Michael Opielka (Professur für Sozialpolitik an der FH Jena) und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Privatdozent für Volkswirtschaftslehre an der Uni Frankfurt/Main) sowie vom Direktor des arbeitgeberfinanzierten Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitutes, Prof. Dr. Thomas Straubhaar berechnet worden. Danach ergibt sich, dass das Bürgergeld allein durch die Einkommensteuer finanzierbar ist - bei praktisch völligem Verzicht auf den jetzigen Bewilligungs- und Prüfapparat der Sozialbehörden. Schätzungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) gehen davon aus, dass durch das "solidarische Bürgergeld"-Konzept etwa 600.000 Menschen zusätzlich beschäftigt werden, weil der Anreiz eines Grenzsteuersatzes von 50% im unteren Einkommensbereich wesentlich größer ist als im jetzigen Hartz IV-System. Straubhaar spricht von mehr als einer Million zusätzlicher Arbeitsplätze.
Für die Kommunikation des Konzepts wurde im November 2006 der Verein "Pro Bürgergeld" gegründet. Er hat seinen Sitz bei Berlin, ist ein nicht-eingetragener Verein und bezeichnet sich als "Zusammenschluß engagierter Bürger, die für die Idee des 'solidarischen, bedingungslosen Bürgergeldes' eintreten" [7]. Geführt wird die Organisation von Prof. Dr. Wolfgang Stock. Zu den Initiatoren von "Pro Bürgergeld" gehören weiterhin Prof. Dr. Roland Berger, Prof. Dr. Gertrud Höhler, Prof. Dr. Thomas Straubhaar (wissenschaftlicher Berater), Prof. Dr. Michael Schramm[8] und Werner Sülzer.
Im April 2007 ist die Internetpräsenz solidarisches-buergergeld.de für die Kampagne auf den Seiten des Freistaates Thüringen freigeschaltet worden.
Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) bezeichnet das Althaus-Modell des Solidarischen Bürgergeldes als einen "Irrweg": "Ökonomisch betrachtet ist das 'Solidarische Bürgergeld' nichts anderes als ein Kombilohn. Für Bezieher hoher Einkommen stellt es zum anderen eine massive Entlastung der Steuer- und Abgabenlast dar." [9]
Das Modell zeichnet sich nach Angaben des IZA dadurch aus, dass ein Teil der Erwerbseinkünfte (50%) auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden kann und - im Gegensatz zu heute - für Geringverdiener ein Erwerbsanreiz im Niedriglohnsektor entsteht. Bei der geschätzten Annahme von 600.000 neuen Stellen, die mit dem Solidarischen Bürgergeld geschaffen werden, würde jedoch jeder neu geschaffene Niedriglohn-Arbeitsplatz mit 533.000 EUR pro Jahr staatlich gefördert. Das IZA sieht dies als Untergrenze und "indiskutables Ergebnis". Unberücksichtigt sind die Auswirkungen auf das allgemeine Lohnniveau: "Tatsächlich dürften die Arbeitgeber versucht sein, die Arbeitskosten zu Lasten des Staates zu senken. Im Ergebnis würden die Steuereinnahmen tendenziell niedriger ausfallen, als in der Simulation berechnet [...]. Zusammengenommen rechtfertigen die mit dem 'Solidarischen Bürgergeld' erzielbaren Beschäftigungsgewinne in keiner Weise die für den Staat damit einhergehenden Finanzierungsrisiken." Höhere Schulden, eine höhere Zinslast und damit eine sinkende Handlungsfähigkeit des Staates wären die Folge.[10]
Die Grundsatzkommission der CDU hat sich am 23. Oktober 2006 positiv zu diesem Konzept positioniert, am 26. März 2007 hat CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla angekündigt, es werde eine Kommission unter dem Vorsitz von Dieter Althaus eingerichtet.