Sollicitudo omnium ecclesiarum (lat.: Sorge um alle Kirchen), dieses sind mehrere päpstliche Verlautbarungen und Rundschreiben, welche zu verschiedenen Anlässen veröffentlicht wurden.
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Papst Alexander VII. leitete mit der Enzyklika „Sollicitudo omnium ecclesiarum“ vom 8. Dezember 1661 die Diskussion über die „Unbefleckte Empfängnis der Heiligen Jungfrau“ ein, welche 1854 durch Papst Pius IX. mit einem Dogma bekräftigt wurde.
Mit der päpstlichen Bulle „Sollicitudo omnium ecclesiarum“ vom 7. August 1814 wurde durch Past Pius VII. auf der ganzen Welt der Jesuitenorden wieder hergestellt. Nach dessen Auflösung im Jahre 1773 hatte Pius VII. zunächst 1801 im Russischen Reich und dann 1801 in Neapel den Jesuitenorden wieder eingesetzt.
Mit der Apostolischen Konstitution „Sollicitudo omnium ecclesiarum“ vom 24. Juni 1921 von Papst Benedikt XV., wurde das Bistum Meißen (später in Bistum Dresden-Meißen umbenannt) wiedererrichtet. Diese Konstitution fand auch ihren Eingang in den Vertrag (Konkordat) zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 11. Juni 1997.
Mit der päpstlichen Bulle „Sollicitudo omnium ecclesiarum“ vom 25. Januar 1929 wurde durch Papst Pius XI. in Brasilien neue Bistumsgrenzen (z.B. das Bistum Jaboticabal) festgelegt.
Papst Paul VI. ordnete in seiner Motu Proprio „Sollicitudo omnium ecclesiarum - über die Aufgaben der päpstlichen Legaten“ vom 24. Juni 1969, den Dienst der päpstlichen Gesandten.