"Sonderbehandlung (S.B.)" war eine Tarnbezeichnung der Politiker und der SS während der Zeit des Nationalsozialismus für die Hinrichtung von Menschen. Diese euphemistische Bezeichnung sollte wie „Endlösung“, „Deportation“ oder „Evakuierung“ die tatsächlichen Handlungen verschleiern helfen.
Der Begriff erschien am 20. September 1939 in einem Runderlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, an alle Staatspolizeistellen, in welchem es um „die Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ geht. Es ist dort unter anderem ausgeführt: „Bei den Fällen zu Ziffer 1 (Zersetzung der Kampfkraft des Deutschen Volkes) ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Personen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.“ (vgl. Auerbach, H.: Der Begriff „Sonderbehandlung“ im Sprachgebrauch der SS. Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 2 182-189. Stuttgart 1966)
Ein Beispiel unter vielen für die Verwendung dieses Begriffes ist auch der folgende Text von Heinrich Himmler:
Im Laufe der Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der NS-Verbrechen zeigte sich, dass in den mit einschlägigen Vorgängen befassten Kreisen keine Zweifel darüber bestanden, was unter diesem Begriff zu verstehen war. Der SS-Gruppenführer und Höhere SS- und Polizeiführer Emil Mazuw sagt hierzu:
Auch im Zuge der Auschwitzprozesse räumte der Angeklagte Robert Mulka dazu ein:
Im Frühjahr 1943 war der Begriff bereits so bekannt geworden, dass er nach Ansicht des Reichsführers-SS Himmler die Tarnfunktion nicht mehr erfüllen konnte. In einer Anweisung von Himmler an Korherr vom 10. April 1943 heißt es:
Der Holocaustleugner Germar Rudolf hat mit äußerst zweifelhaften und unwissenschaftlichen Methoden in seinem Buch „Grundlagen zur Zeitgeschichte“ den untauglichen Versuch unternommen, eine andere Deutung dieses Begriffes zu etablieren.