Sondereinzelkosten der Fertigung

Sondereinzelkosten der Fertigung sind Teil der Herstellungskosten; sie gehören zwar zur Kostengruppe der Einzelkosten, können jedoch nicht einzelnen Kostenträgern zugeordnet werden. Sie fallen häufig für einen ganzen Auftrag oder ein Fertigungslos an, d. h. einer Menge an Kostenträgern. Die Sonderkosten werden anhand der Anzahl an Kostenträgern gleichmäßig auf diese verteilt.

Zu dieser Gruppe gehören Kosten für Spezialwerkzeuge, Konstruktionspläne, Modelle/Schablonen, Patente und Lizenzen, Analysen/Proben eines Fertigungsschritts

Für die Bilanz besteht Aktivierungspflicht für die Sondereinzelkosten der Fertigung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 HGB.


Siehe auch: Fertigungseinzelkosten, Fertigungskosten, Fertigungsgemeinkosten, Kostenträgerrechnung, Kostenrechnung

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