Das Sondergebiet ist ein Baugebiet, welches sich laut §§ 10, 11 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) von den anderen Arten von Baugebieten dadurch unterscheidet, dass hier die Nutzung zweckgebunden ist. In der Regel handelt es sich hierbei um Nutzungen aus dem Gebiet des Einzelhandels, des Fremdenverkehrs, der Kultur, der Wirtschaft, des Gesundheitswesens, der Energiegewinnung oder der Erholung. Hierunter fallen beispielsweise große Sportstadien, Messegelände oder Kraftwerke.
Von besonderer praktischer Bedeutung sind Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung, weil Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe (mehr als 1200 qm Geschossfläche und 700 bis 800 qm Verkaufsfläche) nur im Kerngebiet und im Sondergebiet zulässig sind.
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