Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis gibt es in Deutschland für eine Reihe von Personengruppen. Das sind in erster Linie:

  1. Betriebsratsmitglieder
  2. Wahlvorstand und Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen[1]
  3. Schwerbehindertenvertreter
  4. Schwerbehinderte
  5. betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r)
  6. Immissionsschutzbeauftragter
  7. Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit
  8. Auszubildende
  9. Inhaber politischer Wahlämter

Sonderkündigungsschutz führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit

Quellen

  1. §15 KSchG
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Quelle:
Artikel Sonderkündigungsschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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