Sonderkündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis gibt es in Deutschland für eine Reihe von Personengruppen. Das sind in erster Linie:
- Betriebsratsmitglieder
- Wahlvorstand und Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen[1]
- Schwerbehindertenvertreter
- Schwerbehinderte
- betrieblicher Datenschutzbeauftragte(r)
- Immissionsschutzbeauftragter
- Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit
- Auszubildende
- Inhaber politischer Wahlämter
Sonderkündigungsschutz führt zu unterschiedlich abgestuften Formen der Unkündbarkeit
Quellen
- ↑ §15 KSchG