Sonderlandeplatz

Beim Sonderlandeplatz (englisch Special Airfield) handelt es sich in Deutschland um ein Start- und Landegelände, auf dem aufgrund einer Verwaltungsgenehmigung motorgetriebene Luftfahrzeuge landen dürfen.

Im Unterschied zu einem Verkehrslandeplatz hat ein Sonderlandeplatz keine festen Öffnungszeiten und keine Betriebspflicht. Im Unterschied zu einem Sonderflughafen ist für einen Sonderlandeplatz kein Bauschutzbereich erforderlich. Starten und Landen darf auf diesem Landeplatz nur der Betreiber und auf Anfrage auch Dritte. Oft werden Sonderlandeplätze von Luftsportvereinen genutzt. Häufig handelt es sich um eine Gras-Startbahn.

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