Soziale Dienste der Justiz

Sozialen Dienste der Justiz

Es wird zwischen Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich und stationären Diensten unterschieden. Die Struktur ist in Deutschland sehr unüberschaubar.

Bisher unterstanden die Sozialen Dienste der Justiz fast ausschließlich den Landesjustizverwaltungen. Im Bereich der Bewährungshilfe zeichnet sich eine Tendenz hin zur organisatorischen und fachlichen Erneuerung des Dienstes ab, ein Versuch ist z. B. in Baden-Württemberg die verfassungsrechtlich bedenkliche Privarisierung. In Hamburg werden voraussichtlich die Bewährungshilfedienststelle den kommunalen Behörden zugeteilt, in Mecklenburg-Vorpommern werden sie in einer zentralen Organisationseinheit zusammengefasst, hier läuft gerade eine meines Erachtens vielversprechende Erneuerung/Entwicklung!

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