Sozialhilfe (Österreich)

Die Sozialhilfe soll hilfsbedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen.

Jedes der 9 österreichischen Bundesländer regelt die Sozialhilfe durch ein eigenes Sozialhilfegesetz. Damit haben sich die Gesetze verschieden entwickelt und weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Es gibt aber Bestrebungen zur Harmonisierung.

Inhalt

Allen neun Landesgesetzen gemein ist die Unterscheidung nach

  • Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch)
  • Soziale Dienste (kein Rechtsanspruch)

Subsidiarität

Die Sozialhilfe wird nach dem Prinzip der Subsidiarität gewährt, also nur dann, wenn der Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft oder durch familiäre Hilfe noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann.

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Quelle:
Artikel Sozialhilfe (Österreich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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