| Социјалистичка Федеративна Република Југославија (serb./mazedon.) Socijalistička Federativna Republika Jugoslavija (kroat.) |
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| Wahlspruch: Bratstvo i jedinstvo (dt. Brüderlichkeit und Einheit) |
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| Amtssprache | Serbokroatisch (offiziell eine Sprache mit mehreren Varianten), Slowenisch, Mazedonisch, eingeschränkt auch Albanisch und Ungarisch sowie auf lokaler Ebene die Sprachen weiterer Nationalitäten | ||||
| Hauptstadt | Belgrad | ||||
| Staatsform | Föderation | ||||
| Staatsoberhaupt | Staatsoberhäupter Jugoslawiens | ||||
| Regierungschef | Ministerpräsident Ante Marković (letzter) | ||||
| Fläche | 255.804 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 23.271.000 (1990/1991) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 91 Einwohner pro km² | ||||
| BIP/Einwohner | 3.650€ (1990) | ||||
| Währung | Jugoslawischer Dinar 1 Dinar = 100 Para |
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| Gründung | 29. November 1943 / 29. November 1945 | ||||
| Nationalhymne | Hej Sloveni | ||||
| Nationalfeiertag | 29. November ("Dan republike" = "Tag der Republik") | ||||
| Zeitzone | MEZ / MESZ | ||||
| Kfz-Kennzeichen | YU | ||||
| Internet-TLD | .yu | ||||
| Telefonvorwahl | +38 | ||||
| In Folge der Jugoslawienkriege zerfiel die SFRJ 1991/1992. | |||||
Die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (abgekürzt: SFRJ, Bezeichnung bis 1963: Föderative Volksrepublik Jugoslawien) war ein kommunistischer Staat in Südosteuropa, der von 1943/1945 bis 1991/1992 bestand.
Dieser Artikel behandelt das Politische System der SFRJ. Zu Geographie, Kultur etc. siehe Hauptartikel: Jugoslawien.
Inhaltsverzeichnis |
Auf der Konferenz der AVNOJ (Antifaschistischer Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens), die vom 29. November bis zum 4. Dezember 1943 in Jajce stattfand, bildeten die Partisanen eine provisorische Regierung unter der Führung von Josip Broz Tito, während die Vermittlungen mit der Königlichen Regierung im Exil fortfuhren. Am 29. November 1945 wurden während der ersten Sitzung durch das Kommunistisch-führenden Parlaments in Belgrad die Föderative Volksrepublik Jugoslawien als sozialistischer Staat konstituiert.
Erster Präsident des Nachkriegs-Jugoslawien war Ivan Ribar, Regierungsvorsitzender war Josip Broz Tito. 1953 wurde Tito Präsident und 1974 wurde er zum Präsidenten zu Lebenszeit proklamiert. Nach seinem Tod am 4. Mai 1980 lösten sich nahezu jährlich wechselnde Ministerpräsidenten ab.
Soweit nicht anders angegeben beziehen sich die Angaben auf die Verfassung von 1974, die bis 1988 gültig war:
Staatsoberhaupt war nach Titos Tod das Präsidium der Republik, das sich aus je einem auf fünf Jahre gewählten Vertreter jeder Republik und Autonomen Provinz sowie dem Vorsitzenden des BDKJ zusammensetzte; jährlich wurde ein neuer Vorsitzender dieses Präsidiums bestimmt.
Die Funktion einer Bundesregierung hatte der Bundesexekutivrat. Dieser setzte sich zusammen aus:
Das Parlament auf Bundesebene war die Bundesversammlung, die aus dem Rat der Republiken und Provinzen (12 Delegierte aus jeder der 6 Republiken, 8 Delegierte aus jeder der 2 Autonomen Provinzen, zusammen also 88 Delegierte) und dem Bundesrat (Delegierte der Selbstverwaltungsorganisationen und gesellschaftspolitischen Organisationen: 30 je Republik und 20 je Autonomer Provinz, zusammen also 220 Delegierte) bestand.
Im Gegensatz zum Königreich Jugoslawien, das seit 1929 in 9 Banschaften (Verwaltungsbezirke) unterteilt war, war die SFRJ in 6 Republiken gegliedert, wovon eine, nämlich Serbien zwei Provinzen (ab 1974: Autonome Provinzen) enthielt. Im Laufe der Zeit erhielten die Republiken und Provinzen immer mehr Kompetenzen (siehe Die Verfassung der SFRJ).
| Republiken und Provinzen der SFRJ | ||
|---|---|---|
| Republik | Hauptstadt | Fläche (km²) |
| Slowenien | Ljubljana | 20.253 |
| Kroatien | Zagreb | 56.542 |
| Bosnien-Herzegovina | Sarajevo | 51.129 |
| Montenegro | Titograd | 13.812 |
| Makedonien | Skopje | 25.713 |
| Serbien | Belgrad | 88.361 |
| (Serbien ohne A. P.) | - | 55.968 |
| Autonome Provinz | Hauptstadt | Fläche (km²) |
| A. P. Vojvodina | Novi Sad | 21.506 |
| A. P. Kosovo | Priština | 10.887 |
Als politische Einheit auf kommunaler Ebene gab es die Gemeinde (serbokroatisch: opština), die in einzelne Ortschaften (naselje) unterteilt war. Dabei handelte es sich üblicherweise um eine Stadt und die umliegenden kleineren Dörfer.
Eine erste Verfassung der SFRJ trat am 31. Januar 1946 in Kraft. Diese wurde durch das Verfassungsgesetz vom 13. Januar 1953 ersetzt. Am 7. April 1963 trat die dritte Verfassung in Kraft, die wiederum am 18. April 1967, am 26. Dezember 1968 und am 30. Juni 1971 geändert wurde. Eine vierte Verfassung trat am 21. Februar 1974 in Kraft[1] und blieb bis zum Zerfall der SFRJ gültig. Die Verfassung von 1974 galt als die längste Verfassung aller Staaten (als kürzeste galt die - inzwischen überholte - der Volksrepublik China, Großbritannien hat keine geschriebene Verfassung). Am 25. November 1988 wurde die Verfassung deutlich verändert.
Während die Verfassung von 1948 sich am Vorbild der Sowjetunion orientierte, wurde 1963 der Selbstverwaltungssolzialismus in der Verfassung verankert (also die Arbeiterselbstverwaltung sowie eine Abkehr vom Zentralismus, so dass Kompetenzen von der Bundesebene auf der Ebene der Republiken übertragen wurden). Die Verfassung von 1974 enthielt eine noch stärkere Föderalisierung und wertete die Provinzen innerhalb Serbiens (Vojvodina und Kosovo) zu "Autonomen Provinzen" auf, die nun einen annähernd den Republiken gleichrangigen Status erhielten.
Der Bund der Kommunisten Jugoslawiens war die einzige in der SFRJ existierende Partei, bis sich 1989 die Vereinigung für eine jugoslawische demokratische Initiative gründete und allmählich zu einer Partei entwickelte. Der Bund der Kommunisten Jugoslawiens löste ab Januar 1990 auf, als zunächst der slowenische Bund der Kommunisten die Partei verlassen hatte. Im Laufe des Jahres 1990 gründeten sich auf der Ebene der zahlreiche neue, zumeist nationalistische Parteien; in den meisten Republiken bildeten sich auch Nachfolgeorganisationen des Bundes der Kommunisten, die teils sozialdemokratisch oder liberal, teils ebenfalls nationalistisch ausgerichtet waren. Der Ministerpräsident Ante Marković gründete mit dem Bund der Reformkräfte Jugoslawiens eine neue gesamtjugoslawische Partei mit sozialdemokratischem bis linksliberalem Profil.
Wichtige Massenorganisationen waren:
Anerkennung der DDR, Hallstein-Doktrin
Die Bewegung der blockfreien Staaten (englisch: Non-Aligned Movement (NAM); serbokroatisch: Pokret Nesvrstanih) wurde 1961 in Belgrad gegründet. Josip Broz Tito gehörte neben dem ägyptischen Staatschef Nasser und dem indischen Premier Nehru zu den wichtigsten Wegbereitern der Bewegung. 1989 fand eine weitere Gipfelkonferenz der Blockfreien in Belgrad statt. Mit Josip Broz Tito stellte Jugoslawien in den Jahren 1961-1964 den Generalsekretär der NAM; in den Jahren 1989-1992 wurde der Generalsekretär wieder von Jugoslawien gestellt, das Amt wurde vom Vorsitzenden der kollektiven Präsidentschaft der SFRJ bekleidet, zunächst 1989/90 von Janez Drnovšek, dann noch nacheinander von Stjepan Mesić und Branko Kostić sowie vom Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Dobrica Ćosić, wobei zumindest die letzteren drei diese Funktion nur auf dem Papier ausübten, so daß die NAM in dieser Zeit faktisch ohne Generalsekretär dastand.
Die SFRJ war unter anderem Mitglied folgender Internationaler Organisationen:
Die Jugoslawische Volksarmee (JNA) war eine Wehrpflichtarmee, die in den 1980er Jahren eine Stärke von 240.000 Soldaten hatte (Heer: 190.000, Luftwaffe: 37.000, Marine: 13.000). Die Wehrpflicht dauerte 15 Monate, ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gab es nicht. Eine vormilitärische Ausbildung erfolgte bereits an den Schulen. Neben der JNA gab es die Territoriale Verteidigung (TO), die aus rund 1 Million Menschen bestand, nur leicht bewaffnet war und im Falle einer Besetzung des Landes den Partisanenkampf aufnehmen sollte. Jugoslawien konnte einen großen Teil der Waffen selbst produzieren, allerdings teilweise in Lizenz von ausländischen Lizenzgebern. In einigen Fällen bauten jugoslawische Rüstungsunternehmen (z. B. SOKO (Unternehmen) in Mostar) Flugzeuge und Waffen, die aus westlichen und östlichen Komponenten zusammengesetzt waren und neben dem Eigenbedarf auch für den Export in blockfreie Staaten gebaut wurden.[2]
Verfassung der SFR Jugoslawien vom 21. Februar 1974
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