Unter dem Begriff Sozialleistung versteht man die Dienst-, Geld- und Sachleistungen eines Gemeinwesens, die zur Sicherung oder Verwirklichung der Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins aufgebracht werden. Die jeweilige Definition von Leistungen und Grundbedürfnissen ist abhängig von den Wertvorstellungen des jeweiligen Gemeinwesens und obliegt darüberhinaus einem ständigen Wandel.
In einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist der Anspruch auf und der Umfang von öffentlichen Sozialleistungen gesetzlich geregelt. In Deutschland liegt wegen des Föderalismus die Gesetzgebungskompetenz sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene.
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