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Die Sozialwirtschaft positioniert sich: in Deutschland und Österreich werden „Kongresse der Sozialwirtschaft“ veranstaltet, in ganz Europa führen im Sozialbereich tätige Unternehmen und Organisationen Projekte zu Themen der Sozialwirtschaft durch, die Europäische Union finanziert solche Aktivitäten mit hohen Aufwänden. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen engagieren sich in und für gleichberechtigte Partnerschaften mit Organisationen und Unternehmen der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Hand. Eine klassische Frage stellt sich dabei nach wie vor: „Was ist die Sozialwirtschaft eigentlich?“ Welche Unternehmen sind sozialwirtschaftlich, welche nicht? Wie kann sie definiert werden? Kriterien zerfließen in einer präzisen Bestimmung. Mit dem Sozialwirtschaft – Kompass wird ein mehrdimensionales System geschaffen, welches eine Verortung sozialwirtschaftlicher Organisationen erlaubt und dadurch eine Positionierung und Reflexion der eigenen Organisation ermöglicht.
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Die Diskussion über die Definition der Sozialwirtschaft hat lange Tradition. Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis finden sich vielfältige Beschreibungen, welche oftmals für implizite politische Haltungen und Wünsche stehen, und im Gesamten einem Kaleidoskop gleichen – viele ähnliche, aber selten dieselben Bilder. Je präziser Kriterien angelegt werden, desto schwerer wird eine begriffliche Bestimmung dessen, was „sozialwirtschaftlich“ meint. Wie auch jüngere Definitionen (Riesenfelder, Dimmel 2004) belegen, werden Organisationen und Unternehmen im Sozialbereich seit jeher als „fremd definiert“ gesehen; sowohl in ihrem Tätigkeitsfeld, als auch ihrer Rechtsform und der Art und Weise ihrer Budgetierung. Überwiegend fremd und „von anderen“ bestimmt zu werden ist für solche Organisationen bereits vor ihrem geschichtlichen und Entstehungshintergrund an der Tagesordnung. Organisationsfeld als auch Dienstleistungen sind politisiert und werden beforscht; mit Leistungsbestimmungen, Tagsätzen, Budgetierungsstrukturen und Finanzierung nehmen öffentliche Hand als auch Forschung erheblichen Einfluss auf kontextuelle und begriffliche Bedingungen. Im herkömmlichen Verständnis werden soziale Einrichtungen in der Abgrenzung von anderen Sektoren beschrieben; sie sind gegenüber dem Staat „nicht öffentlich“ und gegenüber dem Markt „nicht kommerziellen“, und sie sind gegenüber dem informellen Sektor „nicht informell“. Die altbekannte Dichotomie „nicht profitorientiert – nicht privat“ lässt wenig Raum für eine feinere Identitätsbildung und positiv bestimmte Profilierung. In diesem Feld existieren weitere Bezeichnungen mit Tradition, vor allem jene der „Dritte Sektor“ und „Non-Profit-Organisation“. Gerade letztere wird in einem traditionsreichen Begriffsverständnis vorrangig über das Fehlen einer Gewinnorientierung definiert. In einem weiteren Verständnis von Ressourcen und „Mehrwerten“ kann ein solches allerdings nicht aufrechterhalten bleiben. Begrifflich klärungsbedürftig ist zudem das Verhältnis von „Sozialen Organisationen und Unternehmen“ und den „Non-Profit-Organisationen“. Die Organisationen, welche unter dem NPO-Begriff zusammengefasst werden, sind nämlich außerordentlich heterogen und gehen von Selbsthilfegruppen, Interessensvertretungen, Genossenschaften über Freizeitvereine, Sportorganisationen und Naturverbände bis hin zu Bildungseinrichtungen, Universitäten und politischen Parteien. Durch den NPO-Begriff wird zudem laut Merchel (2006: 33) nicht geklärt, wie staatlich eine Organisation ist bzw. welches Verhältnis von formaler und realer Autonomie besteht – kontrovers diskutiert wird diesbezüglich die formale und rechtliche Unabhängigkeit vom Staat im Gegensatz zur realen und finanziellen Abhängigkeit von staatlichen Institutionen. Die durch Begriffe wie „non profit“ ausgedrückte negative und „inhaltsleere“ Abgrenzung zu anderen Sektoren wird sowohl in den Sozialwissenschaften als auch der sozialwirtschaftlichen Praxis zusehends kritisch gesehen und zurückgewiesen. Positiv orientierte Begriffsvorschläge formulieren dann – vorerst ebenso inhaltsleer bleibend – den Sektor um in z.B. „More-than-profit Bereich“ oder „Social-profit Organisationen“.
Die Sozialwirtschaft wird oft als Wohlfahrtsdreieck zwischen den Bereichen Privatwirtschaft, Staat und informellem Sektor beschrieben. Dabei erfaßt der informelle Sektor in den Industrieländern jenen Bereich, in welchem Unternehmen oder Personen außerhalb der staatlich festgelegten Regeln wirtschaften und sich staatlicher Kontrolle entziehen, wie es beispielsweise oft im Bereich der Hausarbeit der Fall ist. Die betroffenen Unternehmen bzw. Personen sind nicht bei den Behörden registriert. Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sind jedoch schon allein aufgrund ihrer Rechtsform als „Verein“ oder als „(gemeinnützige) GmbH“ nicht dem informellen Sektor zuzuordnen. Schwieriger ist eine Abgrenzung der Sozialwirtschaft zur Privatwirtschaft und zur öffentlichen Hand. Die derzeitige Diskussion hierzu beinhaltet mehrere kontroverse Themen zur Abgrenzungsproblematik. Hinsichtlich der Finanzstrukturen der Sozialwirtschaft kommt eine weitere betriebliche Realität hinzu, dass nämlich nur mehr ein Teil der Einkünfte der Unternehmen aus öffentlichen Mitteln kommt; ein Gutteil der Einkünfte entstammt inzwischen selbst erwirtschafteten Erlösen.
Der Begriff „Sozialwirtschaft“ spezifiziert sich erstens dahingehend, als darunter nicht alle NPO oder all jene des „Dritten Sektors“ zu verstehen sind; zweitens begreift er die Organisationen im Feld sozialer Dienstleistungen als wirtschaftliche Unternehmungen. Zwar stellt der Begriff „Sozialwirtschaft“ also eine grobe inhaltliche Spezifizierung dar, bleibt aber noch sehr vage, weshalb er von vielen AutorInnen zu Recht auch kritisiert wird. Beispielsweise zieht Merchel es vor, von „Einrichtungen der Sozialen Arbeit“ zu sprechen, wobei er selbst keine stringente Definition dieser Einrichtungen vorweist. Er beschreibt die Einrichtungen über ihren Gegenstand, die sozialen Dienstleistungen. Soziale Dienstleistungen charakterisieren sich demnach in ihrer Immaterialität/Intangibilität, Unteilbarkeit und Nicht-Speicherbarkeit, Integration des externen Faktors, Standortgebundenheit und Individualität (Merchel 2006: 45, 46). Doch fehlt die Präzisierung, was das spezifisch „Soziale“ im Gegensatz zu anderen personenbezogenen Dienstleistungen – für welche die Kennzeichen in gleicher Weise gelten –ausmachte. Zugleich wird der Geltungsbereich „sozialwirtschaftlicher“ Leistungen über jene der „personenbezogenen sozialen Dienstleistungen“ hinausgehen, weshalb die Charakterisierung für das beschriebene Feld zu stark verengt sein dürfte. Die Diskussionen über den „richtigen“ Begriff und den analytischen Gehalt der Begrifflichkeiten werden fortzuführen sein; wir können nur einige problematische Aspekte im Zusammenhang mit den begrifflichen Bestimmungen skizzieren. Für eine Verortung der Sozialwirtschaft wählen wir eine alternative Vorgehensweise und nähern uns der begrifflichen Bestimmung ausgehend von der Annahme, dass die begriffliche Problematik – mit der eine im Verständnis einhergeht – substantiell mit dem dichotomen Begriffsmodell einhergeht. Die Begrifflichkeit eines „entweder“ Markt „oder“ Staat findet keine reale Entsprechung mehr. Sozialwirtschaft wird als eigener, klar ein- und abgrenzbarer und quasi „statischer“ Bereich also schwerlich zu definieren sein – das entspräche nicht der Organisationswirklichkeit. Diese Umstände machen neue Wege der gesellschaftlichen als auch betrieblichen Positionierung der Sozialwirtschaft erforderlich. Um den realen Vielfältigkeiten der Sozialwirtschaft gerechter zu werden schlagen wir deshalb eine begriffliche Modellierung vor, welche sozialwirtschaftlichen Organisationen deren qualitative Positionierung erlaubt und ihrer betrieblichen Realität adäquater wird. Eine mögliche Lösung präsentiert der Sozialwirtschaft-Kompass.
Mit dem „Sozialwirtschaft-Kompass“ wird aus obigem Grund ein neuartiger Versuch gestartet, die Sozialwirtschaft als beweglichen Pol zu begreifen und eben keine linearen Abgrenzungsversuche vorzunehmen. Das Instrument „Sozialwirtschaft-Kompass“ kann als mehrdimensionales System verstanden werden, und soll die Verortung sozialwirtschaftlicher Unternehmen und Organisationen im gesellschaftlichen System erleichtern. Vorrangig dient der Sozialwirtschaft-Kompass einer Selbstverortung. Die Eigendefinition wird der Fremddefinition vorgezogen, weil der Begriff „sozial“ auf individuellen Werten basiert und nur unter vielen einschränkenden und oft unbefriedigenden Kompromissen kategorisiert und operationalisiert werden kann, was jedoch für eine Fremddefinition notwendig wäre.
Die Dimensionen bewegen sich auf der vertikalen Achse zwischen der sozialen Zielsetzung als primären Unternehmenszweck und der kommerziellen Zielsetzung als primären Unternehmenszweck. Auf der horizontalen Achse kann die Verortung zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft vorgenommen werden. Hier wurde je nach Ownership des Unternehmens / der Organisation eine Unterscheidung zwischen „Sozialverwaltung“ und „Sozialwirtschaft“ vorgenommen. Die nachstehende Grafik soll das System veranschaulichen:
Um die Sozialwirtschaft in diesem Feld zu verorten, bedarf es der Definition der Grenzlinien: Zum einen Public / öffentlich und Private / privat, sowie zum anderen die Ausrichtung nach dem primären Unternehmenszweck: „soziale Zielsetzung“ vs. „kommerzielle Zielsetzung“.
Ist das Ownership eines Unternehmens / einer Organisation zu hundert Prozent in Privatbesitz, ist dieses Unternehmen / diese Organisation direkt auf der rechten Grenzlinie zu verorten. Liegt das Ownership zu hundert Prozent bei der öffentlichen Hand, ist das Unternehmen / die Organisation direkt auf der linken Linie zu verorten.
Unter „Privatwirtschaft“ ist die Summe derjenigen wirtschaftlichen Interaktionen (die dem Grunde nach auf den Austausch von Leistungen abzielen) zu verstehen, die im Rahmen des „Privatrechts“ stattfinden. Der Kernbereich des Privatrechts besteht in den (relativ staatsfernen) gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen beliebigen Menschen sowie freiwilligen Zusammenschlüssen von solchen.
Zur Privatwirtschaft zählt jede wirtschaftliche Aktivität, die mit Kapital, das sich in privatem Besitz (einer oder mehrerer Kapitaleigner/innen) befindet, und mit dem Ziel der Gewinnerzielung unternommen wird.
Das Risiko befindet sich dabei auf Seiten der Kapitaleigner/innen, die aufgrund der Aussicht auf Gewinn bereit sind, dieses Risiko (des Kapitalverlusts) einzugehen.
Der Begriff „Privatwirtschaft“ ist kaum juristisch gebräuchlich, meist nur umgangssprachlich oftmals im Gegensatz zum „öffentlichen Dienst“.
Das Öffentliche Recht setzt im Gegensatz zum Privatrecht mindestens auf einer Seite die Beteiligung des Staatsapparates am normbetroffenen Lebensverhältnis voraus.
Der Terminus „Öffentliche Hand“ umfasst jene wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, bei denen sich das Kapital im Besitz der öffentlichen Hand auf europäischer, bundesstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene befindet, also im Eigentum der Europäischen Union, des Bundesstaates, der Länder oder der Gemeinden. Darunter fallen etwa verstaatlichte Industrien oder alle Arten öffentlicher Unternehmen.
Die Beweglichkeit zwischen den Polen „Public“ und „Private“ hängt von dem Merkmal „Ownerschip“ ab. Die Beantwortung, ob das Ownerschip in öffentlicher oder privater Hand liegt erfolgt mittels folgender zwei Faktoren:
Die folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Faktoren auf und nimmt eine Zuordnung zu „Public“ und „Private“ vor. Die Fragen in der letzten Spalte dienen der Verortung von Unternehmungen im Spannungsfeld zwischen public und private.
Merkmale zur leichteren Verortung zwischen privat und öffentlich
| Unterscheidungsmerkmal | Privat | Öffentlich | Offene Fragen zur Zuordnung eines Unternehmens bzw. einer Organisation zum privaten oder öffentlichen Bereich |
| Ownership – Besitz des Kapitals | Private Kapitaleigner/innen | Öffentliche Hand | |
| Eigentumsverhältnisse,
Risiko des [Kapitalverlusts |
Auf Seiten der Kapitaleigner/innen | Auf Seiten der öffentlichen Hand |
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| Entscheidungsfreiheit | Autonomie | Weisungsgebundenheit |
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Um zu bestimmen, in wieweit ein Unternehmen bzw. eine Organisation soziale Verantwortung übernimmt und an welchem Ort im Sozialwirtschaft-Kompass das Unternehmen verortbar ist, müssen wiederum unterschiedliche Kriterien berücksichtigt werden.
Auf der vertikalen Achse zwischen kommerzieller und sozialer Ausrichtung des Unternehmens / der Organisation, ist der obere Limes erreicht, wenn folgende Kriterien zur Definition von Sozialwirtschaft erfüllt sind:
Nicht als definitorisches Kriterium, sondern nur als beschreibendes Merkmal im Sinne einer oftmaligen Funktion der Sozialwirtschaft ist die Zusatzdimension der Intermediarität zu verstehen: Sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen sind sich ihrer intermediären Funktion zwischen öffentlichen Organisationen und privatwirtschaftlichen Unternehmen bewusst und können diese in Bezug setzend zur Kerndefinition und -identifizierung darstellen.
Wenn der primäre Unternehmens- bzw. Organisationszweck die Erfüllung einer sozialen Zielsetzung ist, sind also die drei oben genannten Kriterien vollständig erfüllt, dann ist das Unternehmen bzw. die Organisation direkt auf der oberen horizontalen Linie zu verorten.
Sind die genannten Kriterien vollständig erfüllt, positioniert sich ein Unternehmen am obersten Limes des Sozialwirtschaft-Kompasses. Sind nur Teile davon für ein Unternehmen gültig, wird das Unternehmen / die Organisation zwischen den beiden horizontalen Limes oben und unten verortet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmen / eine Organisation soziale Zielsetzungen zwar nicht als primären Unternehmenszweck, jedoch in großen Bereichen und zu großen Anteilen verfolgt. Ist jedoch keines der oben genannten Kriterien erfüllt bzw. liegt der primäre Unternehmenszweck in der Verfolgung einer kommerziellen Zielsetzung, dann ist das Unternehmen/die Organisation an der unteren horizontalen Linie zu verorten.
Im Vergleich zu herkömmlichen begrifflichen Bestimmungen ermöglicht der Sozialwirtschaft-Kompass eine alternative Perspektive und eine praxisorientierte und dialogische Verortung. Üblicherweise werden Definitionen entworfen, Inklusions- und Exklusions-Kriterien entwickelt und Merkmale expliziert, die dann in der praktischen Verortung nicht einhaltbar sind. Der Sozialwirtschaft-Kompass erlaubt hingegen eine der Vielfältigkeit der Praxis entsprechende „weichere“ Verortung. Damit sind eine für die Praxis möglicherweise angemessenere „Navigation“ und Identitätsfindung sowie bessere Verständigung zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung gegeben.
Die nebenstehende Graphik veranschaulicht die Anwendung des Sozialwirtschaft-Kompasses anhand einiger auserwählter Beispiele.
Die folgende Verortung einiger Unternehmen/Organisationen wird hier als Fremddefinition vorgenommen und soll nur als Beispiel und Orientierung dienen.
Beispiel der Verortung der Kommunalen Drogenberatungseinrichtung:
Eine kommunale Drogenberatungseinrichtung ist eine rein öffentliche Organisation: 100% des Eigentums liegen bei der öffentlichen Hand. Diese hat somit auch die volle Entscheidungsgewalt.
Die hier vorgenommene Fremddefinition geht davon aus, dass die Drogenberatungseinrichtung nach moralischen Prinzipien handelt und die Tätigkeiten der Organisation primär der Verbesserung der Lebenschancen benachteiligter Menschen (Drogensüchtigen) gewidmet sind.
Ebenso wird angenommen, dass allfällig erwirtschaftete Gewinne wiederum der Drogenberatungseinrichtung zur Reinvestition zur Verfügung stehen.
An der Universität in Linz in Österreich ist es möglich Sozialwirtschaft zu studieren. Die Mindeststudiendauer beträgt 8 Semester, die englische Bezeichnung ist socio-economics.
An der Berufsakademie (BA) Villingen-Schwenningen ist es ebenfalls möglich Sozialwirtschaft zu studieren. Die Studienzeit beträgt 6 Semester.
Ebenso an der FH Kempten kann man Sozialwirtschaft studieren. Seit dem Wintersemester 06/07 nur noch als Bachelor-Studiengang in 7 Semestern.
Seit neustem kann man auch in Nürnberg an der evangelische Fachhochschule Sozialwirtschaft studieren, in 7 Semestern kann man dort seinen Bachelor machen.