Sozialwirtschaft

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Die Sozialwirtschaft positioniert sich: in Deutschland und Österreich werden „Kongresse der Sozialwirtschaft“ veranstaltet, in ganz Europa führen im Sozialbereich tätige Unternehmen und Organisationen Projekte zu Themen der Sozialwirtschaft durch, die Europäische Union finanziert solche Aktivitäten mit hohen Aufwänden. Sozialwirtschaftliche Einrichtungen engagieren sich in und für gleichberechtigte Partnerschaften mit Organisationen und Unternehmen der Privatwirtschaft sowie der öffentlichen Hand. Eine klassische Frage stellt sich dabei nach wie vor: „Was ist die Sozialwirtschaft eigentlich?“ Welche Unternehmen sind sozialwirtschaftlich, welche nicht? Wie kann sie definiert werden? Kriterien zerfließen in einer präzisen Bestimmung. Mit dem Sozialwirtschaft – Kompass wird ein mehrdimensionales System geschaffen, welches eine Verortung sozialwirtschaftlicher Organisationen erlaubt und dadurch eine Positionierung und Reflexion der eigenen Organisation ermöglicht.

Inhaltsverzeichnis

Sozialwirtschaft – Annäherungen aus der Fachliteratur

Die Diskussion über die Definition der Sozialwirtschaft hat lange Tradition. Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis finden sich vielfältige Beschreibungen, welche oftmals für implizite politische Haltungen und Wünsche stehen, und im Gesamten einem Kaleidoskop gleichen – viele ähnliche, aber selten dieselben Bilder. Je präziser Kriterien angelegt werden, desto schwerer wird eine begriffliche Bestimmung dessen, was „sozialwirtschaftlich“ meint. Wie auch jüngere Definitionen (Riesenfelder, Dimmel 2004) belegen, werden Organisationen und Unternehmen im Sozialbereich seit jeher als „fremd definiert“ gesehen; sowohl in ihrem Tätigkeitsfeld, als auch ihrer Rechtsform und der Art und Weise ihrer Budgetierung. Überwiegend fremd und „von anderen“ bestimmt zu werden ist für solche Organisationen bereits vor ihrem geschichtlichen und Entstehungshintergrund an der Tagesordnung. Organisationsfeld als auch Dienstleistungen sind politisiert und werden beforscht; mit Leistungsbestimmungen, Tagsätzen, Budgetierungsstrukturen und Finanzierung nehmen öffentliche Hand als auch Forschung erheblichen Einfluss auf kontextuelle und begriffliche Bedingungen. Im herkömmlichen Verständnis werden soziale Einrichtungen in der Abgrenzung von anderen Sektoren beschrieben; sie sind gegenüber dem Staat „nicht öffentlich“ und gegenüber dem Markt „nicht kommerziellen“, und sie sind gegenüber dem informellen Sektor „nicht informell“. Die altbekannte Dichotomie „nicht profitorientiert – nicht privat“ lässt wenig Raum für eine feinere Identitätsbildung und positiv bestimmte Profilierung. In diesem Feld existieren weitere Bezeichnungen mit Tradition, vor allem jene der „Dritte Sektor“ und „Non-Profit-Organisation“. Gerade letztere wird in einem traditionsreichen Begriffsverständnis vorrangig über das Fehlen einer Gewinnorientierung definiert. In einem weiteren Verständnis von Ressourcen und „Mehrwerten“ kann ein solches allerdings nicht aufrechterhalten bleiben. Begrifflich klärungsbedürftig ist zudem das Verhältnis von „Sozialen Organisationen und Unternehmen“ und den „Non-Profit-Organisationen“. Die Organisationen, welche unter dem NPO-Begriff zusammengefasst werden, sind nämlich außerordentlich heterogen und gehen von Selbsthilfegruppen, Interessensvertretungen, Genossenschaften über Freizeitvereine, Sportorganisationen und Naturverbände bis hin zu Bildungseinrichtungen, Universitäten und politischen Parteien. Durch den NPO-Begriff wird zudem laut Merchel (2006: 33) nicht geklärt, wie staatlich eine Organisation ist bzw. welches Verhältnis von formaler und realer Autonomie besteht – kontrovers diskutiert wird diesbezüglich die formale und rechtliche Unabhängigkeit vom Staat im Gegensatz zur realen und finanziellen Abhängigkeit von staatlichen Institutionen. Die durch Begriffe wie „non profit“ ausgedrückte negative und „inhaltsleere“ Abgrenzung zu anderen Sektoren wird sowohl in den Sozialwissenschaften als auch der sozialwirtschaftlichen Praxis zusehends kritisch gesehen und zurückgewiesen. Positiv orientierte Begriffsvorschläge formulieren dann – vorerst ebenso inhaltsleer bleibend – den Sektor um in z.B. „More-than-profit Bereich“ oder „Social-profit Organisationen“.

Die Sozialwirtschaft wird oft als Wohlfahrtsdreieck zwischen den Bereichen Privatwirtschaft, Staat und informellem Sektor beschrieben. Dabei erfaßt der informelle Sektor in den Industrieländern jenen Bereich, in welchem Unternehmen oder Personen außerhalb der staatlich festgelegten Regeln wirtschaften und sich staatlicher Kontrolle entziehen, wie es beispielsweise oft im Bereich der Hausarbeit der Fall ist. Die betroffenen Unternehmen bzw. Personen sind nicht bei den Behörden registriert. Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sind jedoch schon allein aufgrund ihrer Rechtsform als „Verein“ oder als „(gemeinnützige) GmbH“ nicht dem informellen Sektor zuzuordnen. Schwieriger ist eine Abgrenzung der Sozialwirtschaft zur Privatwirtschaft und zur öffentlichen Hand. Die derzeitige Diskussion hierzu beinhaltet mehrere kontroverse Themen zur Abgrenzungsproblematik. Hinsichtlich der Finanzstrukturen der Sozialwirtschaft kommt eine weitere betriebliche Realität hinzu, dass nämlich nur mehr ein Teil der Einkünfte der Unternehmen aus öffentlichen Mitteln kommt; ein Gutteil der Einkünfte entstammt inzwischen selbst erwirtschafteten Erlösen.

Der Begriff „Sozialwirtschaft“ spezifiziert sich erstens dahingehend, als darunter nicht alle NPO oder all jene des „Dritten Sektors“ zu verstehen sind; zweitens begreift er die Organisationen im Feld sozialer Dienstleistungen als wirtschaftliche Unternehmungen. Zwar stellt der Begriff „Sozialwirtschaft“ also eine grobe inhaltliche Spezifizierung dar, bleibt aber noch sehr vage, weshalb er von vielen AutorInnen zu Recht auch kritisiert wird. Beispielsweise zieht Merchel es vor, von „Einrichtungen der Sozialen Arbeit“ zu sprechen, wobei er selbst keine stringente Definition dieser Einrichtungen vorweist. Er beschreibt die Einrichtungen über ihren Gegenstand, die sozialen Dienstleistungen. Soziale Dienstleistungen charakterisieren sich demnach in ihrer Immaterialität/Intangibilität, Unteilbarkeit und Nicht-Speicherbarkeit, Integration des externen Faktors, Standortgebundenheit und Individualität (Merchel 2006: 45, 46). Doch fehlt die Präzisierung, was das spezifisch „Soziale“ im Gegensatz zu anderen personenbezogenen Dienstleistungen – für welche die Kennzeichen in gleicher Weise gelten –ausmachte. Zugleich wird der Geltungsbereich „sozialwirtschaftlicher“ Leistungen über jene der „personenbezogenen sozialen Dienstleistungen“ hinausgehen, weshalb die Charakterisierung für das beschriebene Feld zu stark verengt sein dürfte. Die Diskussionen über den „richtigen“ Begriff und den analytischen Gehalt der Begrifflichkeiten werden fortzuführen sein; wir können nur einige problematische Aspekte im Zusammenhang mit den begrifflichen Bestimmungen skizzieren. Für eine Verortung der Sozialwirtschaft wählen wir eine alternative Vorgehensweise und nähern uns der begrifflichen Bestimmung ausgehend von der Annahme, dass die begriffliche Problematik – mit der eine im Verständnis einhergeht – substantiell mit dem dichotomen Begriffsmodell einhergeht. Die Begrifflichkeit eines „entweder“ Markt „oder“ Staat findet keine reale Entsprechung mehr. Sozialwirtschaft wird als eigener, klar ein- und abgrenzbarer und quasi „statischer“ Bereich also schwerlich zu definieren sein – das entspräche nicht der Organisationswirklichkeit. Diese Umstände machen neue Wege der gesellschaftlichen als auch betrieblichen Positionierung der Sozialwirtschaft erforderlich. Um den realen Vielfältigkeiten der Sozialwirtschaft gerechter zu werden schlagen wir deshalb eine begriffliche Modellierung vor, welche sozialwirtschaftlichen Organisationen deren qualitative Positionierung erlaubt und ihrer betrieblichen Realität adäquater wird. Eine mögliche Lösung präsentiert der Sozialwirtschaft-Kompass.

Der „Sozialwirtschaft-Kompass“

Mit dem „Sozialwirtschaft-Kompass“ wird aus obigem Grund ein neuartiger Versuch gestartet, die Sozialwirtschaft als beweglichen Pol zu begreifen und eben keine linearen Abgrenzungsversuche vorzunehmen. Das Instrument „Sozialwirtschaft-Kompass“ kann als mehrdimensionales System verstanden werden, und soll die Verortung sozialwirtschaftlicher Unternehmen und Organisationen im gesellschaftlichen System erleichtern. Vorrangig dient der Sozialwirtschaft-Kompass einer Selbstverortung. Die Eigendefinition wird der Fremddefinition vorgezogen, weil der Begriff „sozial“ auf individuellen Werten basiert und nur unter vielen einschränkenden und oft unbefriedigenden Kompromissen kategorisiert und operationalisiert werden kann, was jedoch für eine Fremddefinition notwendig wäre.

Die Dimensionen bewegen sich auf der vertikalen Achse zwischen der sozialen Zielsetzung als primären Unternehmenszweck und der kommerziellen Zielsetzung als primären Unternehmenszweck. Auf der horizontalen Achse kann die Verortung zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft vorgenommen werden. Hier wurde je nach Ownership des Unternehmens / der Organisation eine Unterscheidung zwischen „Sozialverwaltung“ und „Sozialwirtschaft“ vorgenommen. Die nachstehende Grafik soll das System veranschaulichen:

Sozialwirtschafts Kompass
Sozialwirtschafts Kompass


Um die Sozialwirtschaft in diesem Feld zu verorten, bedarf es der Definition der Grenzlinien: Zum einen Public / öffentlich und Private / privat, sowie zum anderen die Ausrichtung nach dem primären Unternehmenszweck: „soziale Zielsetzung“ vs. „kommerzielle Zielsetzung“.

Die horizontale Achse: Public - Private

Ist das Ownership eines Unternehmens / einer Organisation zu hundert Prozent in Privatbesitz, ist dieses Unternehmen / diese Organisation direkt auf der rechten Grenzlinie zu verorten. Liegt das Ownership zu hundert Prozent bei der öffentlichen Hand, ist das Unternehmen / die Organisation direkt auf der linken Linie zu verorten.

Privatwirtschaft / Private – Definition

Unter „Privatwirtschaft“ ist die Summe derjenigen wirtschaftlichen Interaktionen (die dem Grunde nach auf den Austausch von Leistungen abzielen) zu verstehen, die im Rahmen des „Privatrechts“ stattfinden. Der Kernbereich des Privatrechts besteht in den (relativ staatsfernen) gesellschaftlichen Verhältnissen zwischen beliebigen Menschen sowie freiwilligen Zusammenschlüssen von solchen.

Zur Privatwirtschaft zählt jede wirtschaftliche Aktivität, die mit Kapital, das sich in privatem Besitz (einer oder mehrerer Kapitaleigner/innen) befindet, und mit dem Ziel der Gewinnerzielung unternommen wird.

Das Risiko befindet sich dabei auf Seiten der Kapitaleigner/innen, die aufgrund der Aussicht auf Gewinn bereit sind, dieses Risiko (des Kapitalverlusts) einzugehen.

Der Begriff „Privatwirtschaft“ ist kaum juristisch gebräuchlich, meist nur umgangssprachlich oftmals im Gegensatz zum „öffentlichen Dienst“.

Öffentliche Hand / Public – Definition

Das Öffentliche Recht setzt im Gegensatz zum Privatrecht mindestens auf einer Seite die Beteiligung des Staatsapparates am normbetroffenen Lebensverhältnis voraus.

Der Terminus „Öffentliche Hand“ umfasst jene wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, bei denen sich das Kapital im Besitz der öffentlichen Hand auf europäischer, bundesstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene befindet, also im Eigentum der Europäischen Union, des Bundesstaates, der Länder oder der Gemeinden. Darunter fallen etwa verstaatlichte Industrien oder alle Arten öffentlicher Unternehmen.

Verortung zwischen Public und Private

Die Beweglichkeit zwischen den Polen „Public“ und „Private“ hängt von dem Merkmal „Ownerschip“ ab. Die Beantwortung, ob das Ownerschip in öffentlicher oder privater Hand liegt erfolgt mittels folgender zwei Faktoren:

  • Eigentumsverhältnisse, Risiko des Kapitalverlusts (Ökonomische Dimension) und
  • Entscheidungsfreiheit: Autonomie / Weisungsgebundenheit (Handlungsorientierte Dimension)

Die folgende Tabelle schlüsselt die einzelnen Faktoren auf und nimmt eine Zuordnung zu „Public“ und „Private“ vor. Die Fragen in der letzten Spalte dienen der Verortung von Unternehmungen im Spannungsfeld zwischen public und private.

Merkmale zur leichteren Verortung zwischen privat und öffentlich

Unterscheidungsmerkmal Privat Öffentlich Offene Fragen zur Zuordnung eines Unternehmens bzw. einer Organisation zum privaten oder öffentlichen Bereich
Ownership – Besitz des Kapitals Private Kapitaleigner/innen Öffentliche Hand  
Eigentumsverhältnisse,

Risiko des [Kapitalverlusts

Auf Seiten der Kapitaleigner/innen Auf Seiten der öffentlichen Hand
  • Wer ist EigentümerIn des Unternehmens?
  • Wer trägt zu welchen Teilen das Risiko? (Für die Sozialwirtschaft: Risiko der/des Fördergeberin/s vs. Risiko der Geschäftsführung)
  • Wer trägt die Haftung?
Entscheidungsfreiheit Autonomie Weisungsgebundenheit
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Reinvestition der Gewinne bestehen?
  • Ist ein Unternehmen in den Entscheidungen autonom oder abhängig z.B. von FördergeberInnen?

Die vertikale Achse: Soziale Zielsetzung – Kommerzielle Zielsetzung

Um zu bestimmen, in wieweit ein Unternehmen bzw. eine Organisation soziale Verantwortung übernimmt und an welchem Ort im Sozialwirtschaft-Kompass das Unternehmen verortbar ist, müssen wiederum unterschiedliche Kriterien berücksichtigt werden.

Auf der vertikalen Achse zwischen kommerzieller und sozialer Ausrichtung des Unternehmens / der Organisation, ist der obere Limes erreicht, wenn folgende Kriterien zur Definition von Sozialwirtschaft erfüllt sind:

  • Kerndefinition für Unternehmen bzw. Organisationen der Sozialwirtschaft
Moralische Prinzipien
In der Kerndefinition ist ein Unternehmen dann sozial, wenn dessen Handlungsmaximen auf moralischen Prinzipien basiert, die über einen ausgeprägten Egoismus hinausgehen (z.B. aufgeklärtes Eigeninteresse, Altruismus, moralischer Konventionalismus) basiert. Von anderen AutorInnen wird dies als „ethische Fundierung“ bezeichnet wird. Diese Kerndefinition entspricht einem Ideal, bei dessen Erfüllung die absolute Identität des Unternehmens gegeben ist.
  • Kernidentifizierung
Mission
Um eine Außenbeurteilung zur Orientierung, Zuordnung und Erkennung zu ermöglichen, kann definiert werden, dass ein Unternehmen als sozial dann gilt, wenn der primäre Unternehmens- bzw. Organisationszweck in der Verbesserung der Lebenssituationen und Lebenschancen benachteiligter Menschen bzw. Menschengruppen und in der Wahrung gesellschaftlicher Schutz-und Erhaltungsinteressen liegt. Wann diese Menschen als sozial benachteiligt gelten ist eine normative Frage und braucht einen Bezugspunkt: benachteiligt im Vergleich zu jemanden, benachteiligt in Bezug auf etwas. Benachteiligung kann nur unter Vorlage spezifischer moralischer Prinzipien einerseits und realer Lebenskontexte andererseits stattfinden. Dieser Bezugspunkt kann in einem demokratisch legitimierten Staat nur dessen Handlungsmaxime sein, in dessen Mittelpunkt das Gemeinwohl steht. Den BürgerInnen des demokratisch legitimierten Rechtsstaates sollen gute Lebens- und Entfaltungschancen verfügbar sein. Was nun der Staat als Gemeinwohl ansieht, ist in dessen Gesetzgebung ersichtlich. In dieser Auslegung sind Verfassungen und (Städte-)Statuten geeignete Indikatoren für den „kleinsten gemeinsamen Nenner“, was in einer demokratisch organisierten Gesellschaft als Gemeinwohl angesehen wird. Darüber hinaus drückt die jeweils gewählte Regierung den Status-Quo über die Gemeinwohlvorstellungen der Gesellschaft aus; auf weiteren Ebenen finden wir Bezugspunkte in den Landesgesetzgebungen, möglicherweise auch noch auf Ebene der Regionen und Gemeinden, die für sich und die jeweilige Region Gemeinwohl spezifizieren können.
Sind nun die durch das demokratische Rechtssystem legitimierten Grundsätze und Vorstellungen darüber, was in einer Gesellschaft Existenzabsicherung, Daseinsvorsorge und grundlegende Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe bedeuten, nicht von allen Menschen oder Menschengruppen zu gleichen Teilen wahrnehmbar, ist von sozialer Benachteiligung zu sprechen. Wir betonen, dass in dieser Argumentation keine normative oder empfehlende Feststellung vorgenommen wird, „was“ als soziale Benachteiligung gilt bzw. gelten soll. Es geht viel mehr um das Auffinden eines Bezugspunktes für eine mögliche Definition der im Alltagsgebrauch individuell und wertend verwendeten Begriffe „sozial“ und „Benachteiligung“.


  • Qualitative Kernidentifizierung
Sozialökonomische Wertschöpfung und Gewinnverwendung
Damit eine Identifizierung auch nachvollziehbar abgesichert werden kann, ist eine qualitative Kernidentifizierung notwendig.
Der erwirtschaftete Gewinn als auch die Ressourcen werden im Sinne der Unternehmensmission nachweislich für die benachteiligten Menschen bzw. Menschengruppen reinvestiert.

Nicht als definitorisches Kriterium, sondern nur als beschreibendes Merkmal im Sinne einer oftmaligen Funktion der Sozialwirtschaft ist die Zusatzdimension der Intermediarität zu verstehen: Sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen sind sich ihrer intermediären Funktion zwischen öffentlichen Organisationen und privatwirtschaftlichen Unternehmen bewusst und können diese in Bezug setzend zur Kerndefinition und -identifizierung darstellen.

Wenn der primäre Unternehmens- bzw. Organisationszweck die Erfüllung einer sozialen Zielsetzung ist, sind also die drei oben genannten Kriterien vollständig erfüllt, dann ist das Unternehmen bzw. die Organisation direkt auf der oberen horizontalen Linie zu verorten.

Sind die genannten Kriterien vollständig erfüllt, positioniert sich ein Unternehmen am obersten Limes des Sozialwirtschaft-Kompasses. Sind nur Teile davon für ein Unternehmen gültig, wird das Unternehmen / die Organisation zwischen den beiden horizontalen Limes oben und unten verortet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Unternehmen / eine Organisation soziale Zielsetzungen zwar nicht als primären Unternehmenszweck, jedoch in großen Bereichen und zu großen Anteilen verfolgt. Ist jedoch keines der oben genannten Kriterien erfüllt bzw. liegt der primäre Unternehmenszweck in der Verfolgung einer kommerziellen Zielsetzung, dann ist das Unternehmen/die Organisation an der unteren horizontalen Linie zu verorten.

Im Vergleich zu herkömmlichen begrifflichen Bestimmungen ermöglicht der Sozialwirtschaft-Kompass eine alternative Perspektive und eine praxisorientierte und dialogische Verortung. Üblicherweise werden Definitionen entworfen, Inklusions- und Exklusions-Kriterien entwickelt und Merkmale expliziert, die dann in der praktischen Verortung nicht einhaltbar sind. Der Sozialwirtschaft-Kompass erlaubt hingegen eine der Vielfältigkeit der Praxis entsprechende „weichere“ Verortung. Damit sind eine für die Praxis möglicherweise angemessenere „Navigation“ und Identitätsfindung sowie bessere Verständigung zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung gegeben.

Beispielhafte Anwendung des Sozialwirtschaft-Kompasses

Die nebenstehende Graphik veranschaulicht die Anwendung des Sozialwirtschaft-Kompasses anhand einiger auserwählter Beispiele.

Die folgende Verortung einiger Unternehmen/Organisationen wird hier als Fremddefinition vorgenommen und soll nur als Beispiel und Orientierung dienen.


Beispiel Sozialwirtschafts-Kompass
Beispiel Sozialwirtschafts-Kompass

Beispiel der Verortung der Kommunalen Drogenberatungseinrichtung:

Eine kommunale Drogenberatungseinrichtung ist eine rein öffentliche Organisation: 100% des Eigentums liegen bei der öffentlichen Hand. Diese hat somit auch die volle Entscheidungsgewalt.

Die hier vorgenommene Fremddefinition geht davon aus, dass die Drogenberatungseinrichtung nach moralischen Prinzipien handelt und die Tätigkeiten der Organisation primär der Verbesserung der Lebenschancen benachteiligter Menschen (Drogensüchtigen) gewidmet sind.

Ebenso wird angenommen, dass allfällig erwirtschaftete Gewinne wiederum der Drogenberatungseinrichtung zur Reinvestition zur Verfügung stehen.


Als Studium

An der Universität in Linz in Österreich ist es möglich Sozialwirtschaft zu studieren. Die Mindeststudiendauer beträgt 8 Semester, die englische Bezeichnung ist socio-economics.

An der Berufsakademie (BA) Villingen-Schwenningen ist es ebenfalls möglich Sozialwirtschaft zu studieren. Die Studienzeit beträgt 6 Semester.

Ebenso an der FH Kempten kann man Sozialwirtschaft studieren. Seit dem Wintersemester 06/07 nur noch als Bachelor-Studiengang in 7 Semestern.

Seit neustem kann man auch in Nürnberg an der evangelische Fachhochschule Sozialwirtschaft studieren, in 7 Semestern kann man dort seinen Bachelor machen.

Siehe auch

Literatur

  • Anastasiadis, Maria; Essl, Günter; Riesenfelder, Andreas; Schmid, Tom; Wetzel, Petra: Der Dritte Sektor in Wien – Zukunftsmarkt der Beschäftigung?, Wien 2003.
  • Birkhölzer, Karl: Die Soziale Ökonimie im internationalen Vergleich, In: Kurswechsel Heft 4/2004, Sozialwirtschaft in Österreich – Alternative ode r Lückenbüßerin, S.17-24. (=Kurswechsel 4: 2004)
  • Leeb, Wolfgang: Die Situation der Sozialwirtschaft in Österreich. Studie im Rahmen des EQUAL-Projektes: EQ-Engagement mit Qualität für Steyr-Kirchdorf, Wolfern 2003. (=Leeb 2003)
  • Müller, Horst: Sozialwirtschaft als Systemalternative. In: Ders. (Hrsg.), Das PRAXIS-Konzept im Zentrum gesellschaftskritischer Wissenschaft. BoD-Verlag, Norderstedt 2005, S. 254-289.
  • Sozialwirtschaft ist ... Diskussion mit Nikolaus Dimmel, Andreas Riesenfelder und Ruth Simsa, moderiert von Veronika Litschel und * Petra Wetzel, In: Kurswechsel Heft 4/2004: Sozialwirtschaft in Österreich – Alternative oder Lückenbüßerin, S.7-15. (=Kurswechsel 4: 2004)
  • Wohlfahrtsdreieck nach Adalbert Evers: öffentliche Hand – Markt – Eigenarbeit (Haushalte, Familie) 1990, Journal für Sozialforschung 2, s. auch Birkhölzer und Leeb
  • Evers, Adalbert. 1990. Im intermediären Bereich – Soziale Träger und Projekte zwischen Haushalt, Staat und Markt. In: Journal für Sozialforschung 2/1990.
  • Evers, Adalbert. 1993. The Welfare Mix Approach. Understanding the Pluralism of Welfare Systems. In: Evers, A.; Svetlik, I. (sd.).Balancing Pluralism. New Welfare Mixes in Care for the Eldery. Aldershot et.al. S. 1-31)
  • Glossar Fischer Weltalman,
  • http://www.weltalmanach.de/suche/suche.php?search=informeller+Sektor&suchen.x=0&suchen.y=0&suchen=submit, 12.11.2005.
  • http://www.bmz.de/de/themen/mikrofinanzierung/hintergrund/InformellerSektor.html, 12.11.2005.
Quelle:
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