Speisereste sind nach dem Abfallrecht ein Wertstoff. Als Speisereste bezeichnet man Reste von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen waren und bei der Zubereitung oder nach dem Servieren übrig geblieben sind.
Speisereste fallen in großen Mengen z. B. in
an.
Speisereste werden meist gesammelt und in einer Aufbereitungsanlage zu Tierfutter weiterverarbeitet. Um eine Verbreitung von Tierseuchen auszuschließen, ist je nach Zusammensetzung eine Hygienisierung bei 90 °C eine Stunde oder eine Sterilisation bei 133 °C (entspricht 3 Bar) 20 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Als Alternative zur Verfütterung an Tiere, die nur noch bis zum 31. Oktober 2006 erlaubt ist, gibt es die Möglichkeit, nach einer Hygienisierung die Speisereste als Ko-Substrat für eine Biogasanlage zu nutzen.
Auch werden übriggebliebene, aber noch nicht angebrochene Speisen oft zur Versorgung von Obdachlosen verwendet (zum Beispiel von der Caritas oder der Tafel).
| Wasser | 75-90 % |