Das Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst ist in der Luftfahrt eine Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks.
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Zur Durchführung des Flugfunks in Deutschland muss ein Flugfunkzeugnis erworben werden. Diese Prüfung wird von der obersten für Telekommunikation zuständigen Bundesbehörde, der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), abgenommen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV).
Die unerlaubte Nutzung der Flugfunk-Frequenzen - also ohne Sprechfunkzeugnis - gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar.
Man unterscheidet:
Das AZF berechtigt u.a. den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben. Wer bei VFR-Flügen den Sprechfunkverkehr ausüben will, benötigt hierzu ein BZF I; wenn er den Sprechfunkverkehr nur in deutscher Sprache abwickeln will, genügt das BZF II.
Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) vom 1. März 1994. Verordnung über Flugfunkzeugnisse
Die Sprechfunkzeugnisse in der Luftfahrt werden in drei Kategorien unterteilt:
Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, abgekürzt BZF, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Flugfunk und wird nach bestandener Prüfung von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erteilt.
Das BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands.
Sollte der Flugschüler wenigstens Kenntnis im Schulenglisch besitzen, dann kann es sinnvoll sein, nach einer fachspezifischen Englischausbildung das höherwertige BZF 1 zu erwerben. Das Pilotenenglisch ist zwar vom Vokabular her nicht so umfangreich wie das Schulenglisch, weist jedoch im Schulenglisch eben nicht gebräuchliche Vokabeln auf.
Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die außerhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist.
Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis, berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Natürlich berechtigt es auch zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.
Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) und ist daher meist Vorstufe für die Erlangung eines Berufspilotenscheins (CPL und ATPL).
Das auf den Sichtflug (VFR) beschränkte Sprechfunkzeugnis BZF ist im AZF enthalten.
Der Zeitpunkt der Ausbildung ist dem Flugschüler freigestellt. Günstig ist es das Sprechfunkzeugnis bereits vor Beginn der Pilotenausbildung abzuschließen, um eine zeitliche Unterbrechung der Pilotenausbildung zu vermeiden - ca. 4 Wochenenden. Allerdings müssten dann die Theoriekenntnisse für das Sprechfunkzeugnis im Selbststudium erworben werden.
Meistens macht der Flugschüler sein Sprechfunkzeugnis auf einem gesonderten Lehrgang während der Ausbildungszeit. Allerdings werden in vielen Gegenden solche Kurse nur alle paar Monate angeboten.
Ein mutiger Anruf bei der Flugsicherung irgendeines Flugplatzes (Tower) oder bei einer Kontrollzentrale der Deutschen Flugsicherung ergibt schnell die Telefonnummer eines Fluglotsen, der gelegentlich Kurse oder Einzelunterricht anbietet.
Die Ausbildung kann auf verschiedene Arten geschehen. Meist wird eine kleine Gruppe von einem Fluglotsen oder Flugschulen unterrichtet. Dabei wird die Durchführung von Flügen simuliert. Die Flüge werden nur gedanklich durchgespielt, am grünen Tisch - nur mit Flugkarten, ohne Flugsimulator. Lediglich Papier und Stift sind anfangs für Notizen als Gedankenstütze erforderlich. Dabei spielt der Lehrer den Fluglotsen und der Schüler den Piloten.
Um den Ablauf möglichst realitätsnah zu gestalten, kann ein Funk- bzw. Transpondergerät zur Hilfe genommen werden. Des Weiteren erhält der Schüler Unterricht in Fernmelderecht und Fernmeldetechnik.
Die Prüfung für das BZF1 und BZF2, die in einer Außenstelle der BNetzA abgelegt wird, besteht aus einem theoretischen Teil mit deutschen Multiple-Choice-Fragen (100 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt ca. 280 Fragen), von denen 75% innerhalb von 60 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Für das BZF I erfolgt anschließend ein Englischtest, der aus dem Vorlesen und anschließendem mündlichen Übersetzen eines englischen Fachtextes aus der Luftfahrt besteht. Hinzu kommt für beide Zeugnisse eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein Sichtflug simuliert wird. Der Prüfer spielt dabei - wie der Lehrer in der Schulung - den Fluglotsen.
Das AZF wird durch eine Prüfung bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) erlangt. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75% innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Hinzu kommt eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein IFR-Flug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.
Die formellen Voraussetzungen für den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses sind recht gering. Für das BZF1 und das BZF2 ist lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren bestimmt. Für das AZF gelten 18 Jahre Mindestalter. Das AZF kann, mit Ausnahme von Mitarbeitern der Flugsicherung, nur auf dem Weg der Zusatzprüfung zu einem BZF erworben werden. Der Anwärter muss insbesondere keine Pilotenlizenz besitzen. Auch unterliegt das Sprechfunkzeugnis anders als die Pilotenlizenz keiner zeitlichen Beschränkung und verfällt nicht.
Die Prüfung wird in Österreich durch das Fernmeldebehörde (Fernmeldebüro) abgehalten.
Die Funkerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil, der
beinhaltet, sowie dem praktischen Teil (Fertigkeiten). Dabei wird wie in der Schulung ein Flug simuliert, in dem der Prüfer den Flugverkehrskontrolldienst (ATC) bzw. den Fluginformationsdienst simuliert. Auf die korrekte Phraseologie und die ordnungsgemäße Handhabung des Funk- bzw. Transpondergerätes wird dabei großer Wert gelegt.
Im Falle einer bestandenen Prüfung wird das Zeugnis umgehend ausgestellt. Ansonsten ergeht eine dreimonatige Sperre, bis man wieder zur Wiederholungsprüfung antreten darf.
Folgende Funker-Zeugnisse können in Österreich erworben werden:
Der Pilot benötigt in den USA keine spezielle Lizenz zur Durchführung des Sprechfunks. Die Kenntnisse und Fertigkeiten werden teilweise im Rahmen der US-Pilotenausbildung mit vermittelt. Bei den Hobbypiloten ist die Funkdisziplin nicht ganz so groß wie in Deutschland. Es wird sich nicht so stark an die vorgegebenen Sprechgruppen gehalten. Als Erleichterung für den US-Piloten kommt hinzu, dass seine Muttersprache Englisch ist.
In Kanada wird der Sprechfunk im Rahmen der Pilotenausbildung vermittelt. Der angehende Pilot muss einen schriftlichen Test für das Radiotelephone Operator's Restricted Certificate - Aeronautical bestehen. Der Multiple Choice Test wird von einem zertifizierten Prüfer (meist vor Ort in der Flugschule) durchgeführt und die Lizenz per Post beantragt ([1]). Das Sprechfunkzeugnis unterliegt, wie die Pilotenlizenz auch, keiner zeitlichen Beschränkung und verfällt nicht.