Ein Sprungturm ist eine Einrichtung zum Wasserspringen in einem Freibad oder Hallenbad. Wettkampfhöhen sind beim Kunstspringen 1 Meter und 3 Meter von einem Sprungbrett, beim Turmspringen 5 Meter, 7,5 Meter und 10 Meter von einer Plattform (zu Übungszwecken gibt es auch 1m- und 3m-Plattformen). Eine Sprunganlage kann am Rande eines Schwimmbeckens errichtet werden; aus Sicherheitsgründen wird sie jedoch oft in einer seitlich ans Schwimmbecken angrenzenden Sprungbucht oder (bei größeren Anlagen) an einem separaten Sprungbecken installiert. Sprungtürme sind oft architektonische Kunstwerke und Wahrzeichen der Schwimmbäder.
Sprungtürme unterliegen speziellen Bauvorschriften. Darin sind die Seitenabstände der Bretter und Plattformen untereinander und zur Beckenumrandung, die Maße der Geländer und die Wassertiefen geregelt, was der Unfallverhütung dient. Bei genügend großen Abständen ist unter Umständen ein gleichzeitiger Sprungbetrieb von mehreren oder gar allen Brettern bzw. Plattformen möglich. Aus Platz- und Kostengründen werden oft kleinere Anlagen (1 m, 3 m und eventuell 5 m, siehe Beispiel-Foto aus einem Freibad in St. Gallen) oder Kombi-Anlagen gebaut, bei denen z.B. die 5m-, 7,5m- und 10m-Plattform übereinander liegen und die deshalb für den Betrieb nur abwechselnd freigegeben werden. Sehr oft fehlt auch die 7,5m-Plattform, so dass von der 5m-Plattform eine lange Leiter direkt auf die 10m-Plattform führt (welche meist nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist), siehe Beispiel-Foto aus einem Hallenbad in Rom.
Die für ein gefahrloses Springen (auch Kopfsprünge) erforderliche Wassertiefe ist nicht proportional zur Absprunghöhe, sondern wächst weniger stark an. Bei einem 3m-Brett ist eine Beckentiefe von 3,50 m üblich, bei einem 5m-Turm etwa 4,00 m und bei einem 10m-Turm zwischen 4,50 m und 5,00 m.
Sprungtürme bieten einen hohen Bewegungsanreiz für Kinder und Jugendliche und zählen zu den wichtigsten Attraktionen in öffentlichen Bädern. Sprungtürme bestehen häufig komplett aus Edelstahl (V4A - 1.4571) oder aus einer Kombination aus einem verzinkten und lackierten Stahlunterbau (ST37) mit Edelstahlgeländern. Alternativ können Sprungtürme aus Beton mit Edelstahlgeländern gebaut werden. Seit Ende 2004 gibt es neue europaweite Normen für Sprungtürme. Sie betreffen vor allem die Geländer. Diese müssen nun deutlich stabiler sein als vorher und dürfen nicht übersteigbar sein. Sprungtürme aus Edelstahl sollten möglichst elektropoliert ausgeführt werden, um Rostansatz durch aggressive Chlordämpfe vorzubeugen.
Für Artistikvorführungen wird auch von Felsen, Klippen und Brücken oder aus dem Helikopter gesprungen.
Zum Einüben von Fallschirmabsprüngen gibt es spezielle Anlagen, siehe Fallschirmsprungturm.
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