Der städtebauliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren. Gemäß deutschem BauGB ist dieser Vertrag als vereinfachtes Verfahren (ohne Bebauungsplanverfahren o.ä.) der Bauleitplanung möglich.
Städtebauliche Verträge sind im Baugesetzbuch (§ 11) geregelt und stellen eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar. Sie dienen der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben; sie ergänzen somit das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts. Wenn die Gemeinde dagegen schlicht als Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks auftritt, handelt es sich in der Regel um einen privatrechtlichen Grundstücksvertrag. Städtebauliche Verträge lassen sich in Maßnahmen-, Zielbindungs- und Folgekostenverträge einteilen.
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