Ständiges Diakonat

Inhaltsverzeichnis

Diakon - ein eigener Weg der Nachfolge Jesu

Zum Selbstverständnis

„Diakon“ heißt auf deutsch „Diener“ oder „Helfer“. Schon zur Zeit der ersten Christen gab es in der Kirche einen besonderen „Dienst“ der Nächstenliebe und der Verkündigung. Jünger, die diesen Dienst übernahmen, wurden „Diakone“ genannt. Ihr ganzer Lebensinhalt war es, dem Beispiel Jesu zu folgen, der nach seinen eigenen Worten nicht gekommen war, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und ganz für andere da zu sein.

Nach einer wechselvollen Geschichte über fast zweitausend Jahre - zuletzt war der Dienst als Diakon nur noch eine Art Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt - wurde das ständige Diakonat sowohl in der altkatholischen Kirche wie auch in der Römisch-Katholischen Kirche wiedereingeführt. In der Römisch-Katholischen Kirche erfolgte dies durch einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Seitdem wird rund um die Erde Jahr für Jahr eine große Zahl von Männern, die meist verheiratet sind und Familie haben, zu „Ständigen Diakonen“ geweiht. „Ständiger“ Diakon bedeutet: für diese Männer ist das Amt des Diakons keine Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt, sondern ihr „Berufsziel“.

Ständige Diakone können ihren Dienst sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich, d.h. ehrenamtlich neben ihrem Zivilberuf ausüben.

Daher unterscheidet man zwischen hauptberuflichen Ständigen Diakonen, denen der Bischof einen bestimmten Einsatzort in seinem Bistum zuweist und Ständigen Diakonen mit Zivilberuf, die in der Regel an ihrem Wohnort eingesetzt werden.

Der Diakon übernimmt in der katholischen Kirche eine ständig wachsende Zahl von Aufgabenbereichen, die sich seit je her in drei Felder aufteilen lassen:

  • Der Dienst der Nächstenliebe
  • Die Verkündigung der Frohen Botschaft
  • Die Feier des Glaubens in verschiedenen liturgischen Vollzügen

Konkret heißt das:

  • Diakone helfen mit in der Seelsorge der Gemeinden, sie wenden sich denen zu, die am Rand der Gesellschaft leben, besuchen Alte, Kranke, Behinderte und Gefangene, begleiten Sterbende, kümmern sich um Asylanten, Aussiedler und Menschen in besonderen Lebenskrisen.
  • Sie predigen im Gottesdienst, erteilen (als hauptberufliche Diakone) an den Schulen Religionsunterricht, führen Glaubensgespräche, leiten Bibelkreise und bereiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf den Empfang der Sakramente vor.
  • Sie assistieren dem Priester in der Eucharistiefeier, spenden die Taufe, halten Beerdigungen und (selten) Trauungen, feiern Wortgottesdienste und Andachten, halten Segnungsfeiern und bringen Alten und Kranken die heilige Kommunion.

Ständiger Diakon

Der ständige Diakon ist eine Besonderheit des Weihegrades des Diakons. Die Bezeichnung "ständiger Diakon" kommt in der römisch-katholischen Kirche und der altkatholischen Kirche vor. Während die Weihe zum Diakon normalerweise nach einiger Zeit die Priesterweihe nach sich zieht, bleibt der ständige Diakon auf Lebensdauer in diesem Weihegrad.


In der Römisch-Katholischen Kirche wurde das Amt des ständigen Diakons vom Zweiten Vatikanischen Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) wiederhergestellt.

"Weil diese für die Kirche in höchstem Maße lebensnotwendigen [Diakon-] Ämter bei der gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen Kirche in zahlreichen Gebieten nur schwer ausgeübt werden können, kann in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können(...)."

Ständiger Diakon können sowohl verheiratete Männer werden, wenn sie das Mindestalter von 35 Jahren erreicht haben, dabei muss die Frau der Weihe zustimmen. Unverheiratete Männer verpflichten sich zum Zölibat (der Ehelosigkeit), das Mindesalter beträgt hier 25 Jahre. Die Dienstausübung erfolgt hauptamtlich oder nebenamtlich.

Ein ständiger Diakon hat die selben Rechten und Pflichten wie ein nicht-ständiger Diakon, was sich aus der Zugehörigkeit zum Klerusstand aufgrund der Weihe ergibt. Der Diakon verpflichtet sich zum Stundengebet. Jedoch nicht im vollem Umfang. Er betet die Laudes und die Vesper.

Auch in der Altkatholischen Kirche wurde der ständige Diakonat wieder eingeführt.[1] Zum Diakonat sind dort, wie zu allen geistlichen Ämtern, Männer und Frauen zugelassen[2]. Für die Zugehörigkeit zum ständigen Diakonat ist es nicht notwendig, verheiratet zu sein, allerdings muss ein Diakon in christlicher Ehe leben, wenn er verheiratet ist;[3] ebensowenig sind Diakone vom Zölibat betroffen. Dieser wurde für alle geistlichen Ämter schon auf der 5. Synode im Jahr 1878 aufgehoben.[4]

siehe auch: Diakon

Zugangswege in der Römisch-Katholischen Kirche

Diakon im Hauptberuf (Am Beispiel der Erzdiözese Bamberg)

Alter: Mindestalter: 35 Jahre, Höchstalter: 50 Jahre (zum Zeitpunkt der Weihe)

Ausbildung

  • abgeschlossene Ausbildung als Gemeindereferent, mehrere Jahre Praxis in der Gemeindepastoral und unbefristete Anstellung oder
  • abgeschlossene Ausbildung als Pastoralreferent, mehrere Jahre Praxis in der Gemeindepastoral und unbefristete Anstellung

1 Jahr vorbereitende Phase 3 Jahre Diakonatskreis

Diakon mit Zivilberuf (im Erzbistum Bamberg)

Alter: Mindestalter: 35 Jahre, Höchstalter: 55 Jahre (zum Zeitpunkt der Weihe)

Bisheriges ehrenamtliches Engagement in einer Pfarrei der Erzdiözese Bamberg (unabdingbare Voraussetzung)

Ausbildung:

  • Bewerber ohne Theologiestudium:

Grund- und Aufbaukurs von Theologie im Fernkurs der Katholischen Akademie Domschule Würzburg (abgeschlossener Grundkurs vor Beginn der vorbereitenden Phase; abgeschlossener Aufbaukurs vor der Weihe)

  • Bewerber mit nicht abgeschlossenem Theologiestudium:

Absprache mit der Katholischen Akademie Domschule Würzburg

  • Bewerber mit abgeschlossenem Theologiestudium: Einstieg in die vorbereitende Phase zum nächstmöglichen Zeitpunkt

1 Jahr vorbereitende Phase

Quellen

  1. Synodal- und Gemeindeordnung der Altkatholischen Kirch, §§ 61ff.
  2. Historisches zur Frauenordination
  3. Synodal- und Gemeindeordnung der Altkatholischen Kirche, § 102.
  4. vgl. Urs Küry, Christian Oeyen:Die Altkatholische Kirche, S. 74f., 2. aufl., Stuttgart 1978
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