St. Ursula (Kalscheuren)

Die Pfarrkirche Sankt Ursula ist ein denkmalgeschützter Kirchenbau in Hürth-Kalscheuren in Nordrhein-Westfalen im Erzbistum Köln, der im Juni 2006 profaniert wurde.

St. Ursula
St. Ursula

Inhaltsverzeichnis

Kurze Baubeschreibung

Außenansicht

St. Ursula Campanile
St. Ursula Campanile
Innenansicht
Innenansicht
Altar
Altar

In den Jahren 1954–56 schuf der Kölner Architekt und Pritzker-Preisträger Prof. Gottfried Böhm nach Vorentwürfen seines Vaters, Prof. Dominikus Böhm, die Zentralbaukirche mit sechs Konchen (halbrunden Nebenräumen mit Halbkuppeln) unter einem von schlanken, vorgestellten Pfeilern getragenen Kuppeldach. Die Konchen sind durch hohe Fenster mit netzförmigen Strukturen verbunden. Die Fenster symbolisieren das Menschenfischernetz. Neben der Kirche ragt ein schlanker Campanile empor.

Innenausstattung

Im Inneren des Gotteshauses sind in den Konchen symbolhaft die Sakramente Taufe, Beichte, Ehe, Krankensalbung, Priesterweihe und Kommunion (Altar) dargestellt. In der Mitte des Raumes schwebt über dem Grundstein, einem Mühlstein aus der Region, die Firmung darstellend, eine Taube als Symbol für den Heiligen Geist mit dem Ewigen Licht.

Die Taube, der Taufsteindeckel, die Plastik „Christus am Ölberg“ am Behältnis für die Krankenöle und die bronzene Kommunionsbank mit Darstellung der Zwölf Apostel stammen von Elmar Hillebrand. Altartisch, Marienaltar, Taufbecken, Beichtstuhl und die Stele zur Aufbewahrung der heiligen Öle sind nach Plänen von Gottfried Böhm in einheitlichem Stil aus italienischem Marmor gearbeitet. Die Marienstatue eines unbekannten Künstlers stammt aus dem Jahre 1725. Der moderne Kreuzweg wurde von Egino Weinert geschaffen. Das lebensgroße Engelspaar, das eine Silbermonstranz mit einer Kreuzreliquie trägt, gestaltete der Bildhauer Witte 1960.

Weitere Bilder der Kirche, zwei Außenaufnahmen und eine Innenansicht, lassen sich – vergrößerbar – in den Weblinks finden.

Bedeutung

Architekten und Bauherr nahmen bei dieser einzigartigen und beispielhaften frühen Rundkirche die Ergebnisse des zweiten Vatikanischen Konzils vorweg. Sie sei, so die ehemalige Kölner Stadtkonservatorin und Professorin der Kunstgeschichte an der Universität Bonn Hiltrud Kier, von ihrer kirchlichen Bedeutung her mit der Romanischen Kölner Kirche St. Maria im Kapitol zu vergleichen.

Das Bauwerk ist im März 1993 aufgrund seiner „künstlerischen, architekturgeschichtlichen wie auch städtebaulichen Akzente“ mit seinem äußeren Erscheinungsbild sowie mit seiner Innenausstattung unter Denkmalschutz gestellt worden. Ihm wird eine besondere architekturgeschichtliche Bedeutung für das gesamte Rheinland zugesprochen.

Aktuelle Entwicklungen und Auseinandersetzungen

Im Jahre 2002 ist die ehemals eigenständige Kirchengemeinde St. Ursula mit den Pfarrgemeinden St. Severin und St. Joseph zu der neuen Pfarrgemeinde „Zu den Heiligen Severin, Joseph und Ursula“ zusammengefasst worden.

Die Pfarrkirche St. Ursula soll am 29. Juni 2006, an ihrem 50. Weihetag, infolge des in seinen konkreten Auswirkungen umstrittenen Sparkonzeptes „Zukunft heute“ des Erzbistums Köln profaniert und anschließend verkauft werden.

Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hat die Kirche am 14. März 2006 zum „Denkmal des Monats“ erklärt. Der Architekturhistoriker Helmut Fußbroich bezeichnete die Kirche bei diesem Anlass als eine der „schönsten Kirchen, die nach 1945 gebaut wurden, nicht nur in Kalscheuren oder in Köln, sondern in ganz Deutschland“.

Am 18. April 2006 hat sich der „Kirch- und Denkmalschutzverein St. Ursula Kalscheuren“ gegründet. Er hat sich zum Ziel gesetzt, die Kirche zu liturgischen Zwecken zu erhalten.

Am Sonntag, den 25. Mai 2006, wurde ein Abschiedsgottesdienst gefeiert, an dem etwa 350 Besucher teilnahmen. Am 29. Juni 2006 wurde die Kirche im Auftrag des Erzbischofs vom stellvertretenden Generalvikar Hans-Josef Radermacher profaniert, das heißt entweiht.

Vorläufiger Kompromiss um den Denkmalschutz

Ende Oktober 2006 haben sich die Untere Denkmalbehörde (Stadt Hürth), das Rheinische Amt für Denkmalpflege (Landschaftsverband Rheinland) sowie Vertreter der katholischen Kirche und der Käufer der Kirche hinsichtlich der noch offenen denkmalschutzrechtlichen Fragen (Entfernung der geschützten Innenausstattung) auf folgenden Kompromiss geeinigt:

Altar und Taufbecken (Bestandteile des Sakramentenensembles) werden aus dem Kirchenraum entfernt und in eine andere Kirche verbracht. Dort werden sie nunmehr wieder unter Schutz gestellt, allerdings als sog. „mobile Denkmale“. In der ehemaligen Pfarrkirche St. Ursula sollen an ihre Stelle originalgetreue Kopien aufgestellt werden.

Im Original erhalten bleiben die Taube/Ewigkeitsampel, der Schrein für die heiligen Öle, die Kommunionbank, der Deckel des Taufbeckens und die Kirchenbänke.

Marienaltar (gleichzeitig Darstellung des Ehesakramentes), Tabernakel, Lesepult, Orgel, Kreuzweg, Engel- und Ursulafigur werden ebenfalls entfernt, sie allerdings ersatzlos.

Zwischenzeitlich ist aus Kirchenkreisen (PGR, KV) zu vernehmen, dass nunmehr doch ALLE o.g. Gegenstände aus St. Ursula entfernt und NICHT durch Dupliken ersetzt werden sollen (Altar, Taufbecken, Tabernakel, Taube-Ewigeslicht, Kommunionbänke, Schreintür für die heiligen Öle, Marienaltar, Beichtstuhl). Zu gegebener Zeit werden demnach auch die Glocken entfernt. Einzige Ausnahme: Die Kirchenbänke, diese stehen zur freien Verfügung.

Ob der im Oktober gefundene Kompromiss dennoch zustande kommt, bleibt abzuwarten.

Kommt er zustande, bleiben die im Vorfeld aufgekommenen rechtliche Fragen zur Reichweite und Abgrenzung von Kirchenrecht und Denkmalschutzrecht ungeklärt, so auch die Frage, ob in einer Profanierung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung im Sinne des Denkmalschutzrechts liegt und ob der Profanierung ein förmlicher Antrag bei der Denkmalbehörde hätte vorausgehen müssen.

Kommt der Kompromiss nicht zustande, muss die Untere Denkmalbehörde (Stadt Hürth) im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (LVR) über den umfassenden Antrag der Kirche entscheiden. Kommt es über den Antrag zwischen den beiden Behörden nicht zum Benehmen, d.h. sind sie unterschiedlicher Auffassung, wäre die Oberste Denkmalbehörde (Bauministerium NRW) anzurufen. Sind sie sich einig und lehnen den Antrag ab, so könnte gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden, über den dann die Kreisverwaltung des Erftkreises entscheiden müsste. Gegen deren Entscheidung könnte vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt werden. Einigen sich die Behörden hingegen, dem Antrag statt zu geben, würde der Denkmalschutz insofern aufgehoben und die o.g. Gegenstände könnten entfernt werden.

Denkmalschützer und Theologen haben auf einer Veranstaltung des Architekturforums Rheinland am Montag, dem 05.02.2007, im Domforum in Köln nochmals die Bedeutung dieses einzigartigen Kulturdenkmals St. Ursula anhand von Bildern und Deutungen dargestellt. Es bestand Einigkeit, dass sich die Bedeutung dieses Bauwerkes gerade aus der Gestaltung des Innenraumes erschließt und dass der Kirchenbau aus diesem Grunde möglichst in Gänze erhalten bleiben sollte.

Angesichts der für die nächsten Jahre zu erwartenden Versuche des Bistums, weitere Kirchen zu schließen, ist in Zukunft mit verschärften Auseinandersetzungen um diese Problematik auch in anderen Gemeinden zu rechnen.

Literatur

  • Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (Hg.): Stadt Hürth von Manfred Faust, 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 1993, Rheinische Kunststätten, Heft 36, ISBN 3-88094-726-0. RK-Heft Nr. 36 (1. Aufl. Heft 3-4, 1968, 2. 1981)

Weblinks

Quelle:
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